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19.11.09 , 17:51 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 3 - Änderung des Landesfischereigesetzes

Presseinformation
Kiel, den 19.11.2009 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer


TOP 3 Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 17/35

Im Hinblick auf die umfangreichen Diskussionen um Biodiversitätsstrategien und Vermeidung
von Artensterben, ist einer der wichtigsten Aspekte des vorliegenden Entwurfs, die
Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie im Landesfischereigesetz. Demnach sollen bis
2015 die Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser in einem guten Zustand sein.
Als Referenz gilt neben der unverfälschten Gestalt und Wasserführung und der natürlichen
Qualität des Oberflächen- und Grundwassers auch die natürliche Vielfalt an Pflanzen und
Tieren in den Gewässern. Zumindest was den Fischbestand angeht wurde dieser Aspekt bei der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher scheinbar nicht berücksichtigt. Ziel der
Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, möglichst schnell einen Überblick zu
bekommen, wie es um unsere Gewässer steht und welche Maßnahmen wir durchführen
müssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Daher sehen wir es als
sinnvoll an, dass Gesetz entsprechend anzupassen. 2
Begrüßenswert ist auch, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Erstellung der Hegepläne künftig
nicht mehr innerhalb eines Fischereibezirks abzustimmen. Dies ist durchaus eine
Vereinfachung. Ein Problem bleibt aber bestehen. Auf Nachfrage bei meinem ortsansässigen
Fischereiverein wurde mir mitgeteilt, dass ein grundsätzliches Problem in Bezug auf die
Hegepläne die Abstimmung mit der oberen Fischereibehörde sein. Es wurde darauf
hingewiesen, dass die Genehmigung durch die obere Behörde nicht zeitnah durchgeführt wird.
Um es gleich zu sagen, es geht hierbei nicht um Notwendigkeit von Hegepläne. Die ist
unbestritten. Denn damit können die Fischereiberechtigten einen Nachweis erbringen, für eine
nachhaltige und ökologisch orientierte Fischerei. Dies ist auch im Sinne der
Fischereiberechtigten. Wir sollten im Ausschuss klären, inwieweit es Probleme hinsichtlich der
zeitnahen Genehmigung der Hegepläne gibt.


Das Verbot des Fischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen unterstützen wir ausdrücklich.
Jedoch stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die jeweils 25 Meter ausgewählt wurden.
Die in der Begründung aufgeführten Argumente für ein Verbot sind eindeutig und die teilen
wir. Es stellt sich aber die Frage, ob ein solcher Abschnitt ausreicht. Auch dies ist ein Hinweis
aus der Praxis den ich im Ausschuss gerne aufgreifen möchte.


Wir begrüßen, dass die Sicherstellung der ungehinderten Durchgängigkeit der Gewässer
künftig gewährleistet werden soll. Der Entwurf sieht vor, den Bestandsschutz von ständigen
Fischereivorrichtungen bis 2019 aufzuheben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es bei uns
eine Fischereivorrichtung gibt die über 500 Jahre alt ist. Stichwort Kappelner Heringszaun. Dies
ist ein einzigartiges Kulturgut und das muss erhalten bleiben. Hierfür muss es
Ausnahmeregelungen geben.


Der letzte Punkt im Entwurf auf den ich eingehen möchte bezieht sich auf den Fischereischein.
Aus touristischer Sicht ist es durchaus nachvollziehbar, dass an so genannten „put and take“-
Seen auf den Fischereischein verzichtet werden könnte. Aber neben beispielsweise 3
Gewässerkunde und Naturschutz wird auch die artgerechte Tötung von Fischen im Rahmen
der Fischereiprüfung gelehrt. Dies geschieht aus Gründen des Fischartenschutzes. Ein Verzicht
auf den Fischereischein an solchen Gewässern widerspräche damit dem Tierschutzaspekt. Das
möchte ich zu bedenken geben.
Aber auch dazu werden wir im Ausschuss noch Gelegenheit haben diesen Punkt zu erörtern.
Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

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