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Flemming Meyer zu TOP 3 - Änderung des Landesfischereigesetzes
PresseinformationKiel, den 19.11.2009 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 3 Änderung des Landesfischereigesetzes Drs. 17/35Im Hinblick auf die umfangreichen Diskussionen um Biodiversitätsstrategien und Vermeidungvon Artensterben, ist einer der wichtigsten Aspekte des vorliegenden Entwurfs, dieBerücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie im Landesfischereigesetz. Demnach sollen bis2015 die Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser in einem guten Zustand sein.Als Referenz gilt neben der unverfälschten Gestalt und Wasserführung und der natürlichenQualität des Oberflächen- und Grundwassers auch die natürliche Vielfalt an Pflanzen undTieren in den Gewässern. Zumindest was den Fischbestand angeht wurde dieser Aspekt bei derUmsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bisher scheinbar nicht berücksichtigt. Ziel derMaßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, möglichst schnell einen Überblick zubekommen, wie es um unsere Gewässer steht und welche Maßnahmen wir durchführenmüssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Daher sehen wir es alssinnvoll an, dass Gesetz entsprechend anzupassen. 2Begrüßenswert ist auch, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Erstellung der Hegepläne künftignicht mehr innerhalb eines Fischereibezirks abzustimmen. Dies ist durchaus eineVereinfachung. Ein Problem bleibt aber bestehen. Auf Nachfrage bei meinem ortsansässigenFischereiverein wurde mir mitgeteilt, dass ein grundsätzliches Problem in Bezug auf dieHegepläne die Abstimmung mit der oberen Fischereibehörde sein. Es wurde daraufhingewiesen, dass die Genehmigung durch die obere Behörde nicht zeitnah durchgeführt wird.Um es gleich zu sagen, es geht hierbei nicht um Notwendigkeit von Hegepläne. Die istunbestritten. Denn damit können die Fischereiberechtigten einen Nachweis erbringen, für einenachhaltige und ökologisch orientierte Fischerei. Dies ist auch im Sinne derFischereiberechtigten. Wir sollten im Ausschuss klären, inwieweit es Probleme hinsichtlich derzeitnahen Genehmigung der Hegepläne gibt.Das Verbot des Fischfangs ober- und unterhalb von Fischwegen unterstützen wir ausdrücklich.Jedoch stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien die jeweils 25 Meter ausgewählt wurden.Die in der Begründung aufgeführten Argumente für ein Verbot sind eindeutig und die teilenwir. Es stellt sich aber die Frage, ob ein solcher Abschnitt ausreicht. Auch dies ist ein Hinweisaus der Praxis den ich im Ausschuss gerne aufgreifen möchte.Wir begrüßen, dass die Sicherstellung der ungehinderten Durchgängigkeit der Gewässerkünftig gewährleistet werden soll. Der Entwurf sieht vor, den Bestandsschutz von ständigenFischereivorrichtungen bis 2019 aufzuheben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es bei unseine Fischereivorrichtung gibt die über 500 Jahre alt ist. Stichwort Kappelner Heringszaun. Diesist ein einzigartiges Kulturgut und das muss erhalten bleiben. Hierfür muss esAusnahmeregelungen geben.Der letzte Punkt im Entwurf auf den ich eingehen möchte bezieht sich auf den Fischereischein.Aus touristischer Sicht ist es durchaus nachvollziehbar, dass an so genannten „put and take“-Seen auf den Fischereischein verzichtet werden könnte. Aber neben beispielsweise 3Gewässerkunde und Naturschutz wird auch die artgerechte Tötung von Fischen im Rahmender Fischereiprüfung gelehrt. Dies geschieht aus Gründen des Fischartenschutzes. Ein Verzichtauf den Fischereischein an solchen Gewässern widerspräche damit dem Tierschutzaspekt. Dasmöchte ich zu bedenken geben.Aber auch dazu werden wir im Ausschuss noch Gelegenheit haben diesen Punkt zu erörtern.Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.