Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Günther Hildebrand zur Novelle des Landesfischereigesetzes
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 318/2009 Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 19. November 2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand zur Novelle des Landesfischerei- gesetzes In seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Änderung des Landesfischereigesetzes) sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Es wird Spekulation bleiben müssen, ob die SPD-Fraktion mit ihrem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes nur einen besonderen "Coup" landen wollte oder ob es ihr wirklich um die Sache geht. Eine geraume Zeit beschäftigt hat sie sich jedenfalls mit den Kollegen von der CDU mit diesem Gesetzentwurf. Insofern ist es zumindest nachvollziehbar, dass sie ihn nunmehr auch präsentieren will.Leider scheinen die Kolleginnen und Kollegen der SPD aber über die Lektüre des alten CDU/SPD-Gesetzentwurfes übersehen zu haben, dass sich die neue Koalition aus CDU Und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hatte, dass Landesfischereigesetz zu ändern. Ich zitiere (S. 52): "Zur Anpassung an geltende Verordnungen und zur Entbürokratisiserung werden wir das Landesfischereigesetz novellieren."Es kann also nicht überraschen, dass auch wir grundsätzlich für eine Gesetzesänderung sind; insbesondere nicht, wenn man berücksichtigt, dass unser aktuelles Fischereigesetz noch aus dem Jahr 1996 stammt.Allerdings halten wir die im Gesetzentwurf der SPD enthaltenen Änderungsvorschläge nicht für ausreichend, um unserem Novellierungsanspruch zu genügen. "Anpassungen an geltende Verordnungen" mögen ja durchaus enthalten sein. Aber einen Beitrag zur "Entbürokratisierung" können wir in dem Gesetzentwurf nicht erkennen.Hier haben unsere Landesfischer wirklich Besseres verdient: Seien es die Binnenfischer und Teichwirte, die sich nach wie vor in ihren Möglichkeiten eingeschränkt sehen, unternehmerisch freie Entscheidungen zu treffen. Oder die Landesfischer, die sich angesichts stetig mehr werdender Verpflichtungen vor immer neue Schwierigkeiten gestellt sehen. Auch von denChristian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Landessportfischern liegen Vorschläge vor, wie sich beispielsweise Abläufe in der Fischereiverwaltung verbessern ließen.Erzählen Sie uns also nicht, dass der SPD-Gesetzentwurf bereits mit den Verbänden abgesprochen und auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen sei.Die Gespräche, soweit sie denn statt gefunden haben, liegen eine Legislaturperiode zurück und wer weiß, ob damals dem einen oder anderen Fischer der sprichwörtliche "Spatz in der Hand" nicht sicherer erschien.Heute wollen wir mehr und heute können wir mehr. Und davon sollen auch unsere Fischer in Schleswig-Holstein profitieren.Wir brauchen deshalb ein Landesfischereigesetz, das sowohl die Voraussetzung enthält für eine nachhaltige und Natur schonende Ressourcennutzung und das auch die Grundlagen schafft, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe erhalten und gesteigert werden kann.Dazu reicht es aber nicht aus, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, die sich z.B. für das Führen des Fischereibuchs auf die Übertragung von der obersten auf die obere Fischereibehörde beschränken.Wer es mit Entbürokratisierung Ernst meint, sollte zu grundsätzlicheren Überlegungen bereit sein.Und er sollte eine Sprache wählen, die auch der Bürger versteht. Behördendeutsch wie beispielsweise in § 26, ich zitiere: "Einen Fischereischein erhalten keine Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, .... ", muss man zumindest zweimal lesen. Auf jeden Fall lässt es sich unbürokratischer formulieren.Und wo ich gerade beim Fischereischein bin: Glauben sie ernsthaft, dass es eine nennenswerte Verwaltungsvereinfachung darstellt, wenn künftig für den Erlaubnisschein die Eintragung einer Adresse entfällt, aber für den Fischereischein obligatorisch bleibt? Praxisnah wäre es doch, den Fischereischein, der auf Lebenszeit erteilt wird, ohne Adresse auszustellen, während der aktuell für das Jahr gültige Erlaubnisschein den Berechtigten umfänglich ausweist. Schließlich soll es ja durchaus vorkommen, dass Jugendliche, die ihren Fischereischein mit 14 oder 15 Jahren erwerben im Laufe ihres Lebens noch einmal umziehen....Ich würde die Liste gerne fortführen, sei es zum Monitoring, zum Umfang des uneingeschränkten Pachtrechts, zu den Hegeplänen etc. etc.Fakt ist, dass der SPD mit ihrem Gesetzentwurf nicht der große Fang geglückt ist. Das ist fast wie im richtigen Leben: Das Fischefangen kann man anordnen - nicht aber, dass die Fische auch ins Netz gehen.Ich beantrage Überweisung in den Ausschuss.“Christian Albrecht, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/