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Dr. Michael von Abercron/Gunther Hildebrand zum Landesnaturschutzgesetz: Entwurf schafft Rechtssicherheit
CDU-Landtagsfraktion Dr. Michael von Abercron, MdL Umweltpolitischer Sprecher 0431/ 988–1454 E-Mail: info@cdu.ltsh.de FDP-Landtagsfraktion Günther Hildebrand, MdL Agrarpolitscher Sprecher 0431/ 988–1481 E-Mail: guenther.hildebrand@fdp.ltsh.dePresseinformation Nr. 335 /2009Kiel, Freitag, 4. Dezember 2009Naturschutz / Novelle LandesnaturschutzgesetzDr. Michael von Abercron/Günther Hildebrand zum Landesnaturschutzgesetz: Entwurf schafft Rechts- sicherheitZum heute von den Fraktionen von CDU und FDP gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Natur sagten der umweltpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron, und der agrarpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute gemeinsam einen Gesetzentwurf zum Schutz der Natur eingebracht, um es zu ermöglichen, das Landesnaturschutzgesetz rechtzeitig zum 1.03.2010 an das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anzupassen. Diese Novellie- rung ist im Zuge der Föderalismusreform erforderlich, weil das neue Bundesrecht vom 29.07.2009 ansonsten alle landesrechtlichen Standards, auch solche, die erst durch die No- velle 2007 bewusst eingesetzt oder erhalten wurden, grundsätzlich verdrängt“, teilten von Abercron und Hildebrand mit. „Wir wollen für Schleswig-Holstein die Möglichkeit nutzen, bewährte landesspezifische Rege- lungen zu erhalten, beispielsweise den Vorrang vertraglicher Lösungen oder die Privilegierung der Deich-, Gewässer- und Straßenunterhaltung sowie notwendiger Vorlandarbeiten,“ erläu- terte Dr. Michael von Abercron.„Dabei sind wir uns des sehr ehrgeizigen Zeitplanes bewusst. Aber er ist notwendig, damit zum 1. März 2010 Rechtssicherheit herrscht und ein Regelungschaos verhindert wird.“ Hildebrand sagte zudem, dass nun alle Landtagsfraktionen, aber auch betroffene Vereine und Verbände, aufgefordert seien, sich konstruktiv an den anstehenden Beratungen zu beteiligen.„Wir werden allen Betroffenen so schnell wie möglich die erforderlichen Unterlagen zur Verfü- gung stellen, damit sie sich einen Überblick über die notwendige Novelle machen und ihre Vorschläge in die Beratungen im kommenden Januar einfließen lassen können. Gemeinsa- mes Ziel aller muss es sein, dass das Gesetz zum 1. März 2010 in Kraft treten kann. Alles an- dere wäre für das Land und die Betroffenen eine Zumutung. Es würde einen enormen Verwal- tungsaufwand verursachen und wäre damit für den Standort Schleswig-Holstein eine erhebli- che Belastung“, so beide Politiker abschließend. Pressesprecher Pressesprecher Frank Zabel Dirk Hundertmark Postfach 7121, 24171 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1497 Telefax 0431-988-1444 E-Mail: info@fdp.ltsh.de E-Mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de