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10.12.09 , 12:31 Uhr
Landtag

Höhere Ansprüche bei Hartz IV und Sozialhilfe auch für Erwachsene? --Wille-Handels: Bürger sollten sich mögliche Ansprüche sichern

177/2009 Kiel, 10. Dezember 2009


Höhere Ansprüche bei Hartz IV und Sozialhilfe auch für Erwachsene? Wille-Handels: Bürger sollten sich mögliche Ansprüche sichern
Kiel (SHL) – Die Schleswig-Holsteinische Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels empfiehlt Empfängern von Hartz IV und Sozialhilfe, in ihren Bewilligungsbescheiden auf einen Vorläufigkeitsvermerk zum Regelsatz zu achten.
Sollte ein solcher Hinweis fehlen, rät Wille-Handels den Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Dadurch könnten sie sich mögliche Ansprüche auf höhere Leistungen sichern. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, empfiehlt Wille-Handels den Bürgern, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Damit reagiert die Bürgerbeauftragte auch auf die zahlreichen und teilweise irreführenden Tipps zu diesem Thema, die momentan im Internet kursieren.
Hintergrund ist das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelleistungen für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Karlsruher Richter beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob die Höhe dieser Leistungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es sei nicht auszuschließen, so Wille-Handels, dass sich das Verfassungsgericht auch zur Höhe der Regelleistung für Erwachsene äußert. Falls das BVerfG hierzu ein positives Urteil fällt, könnten Betroffene auf eine Nachzahlung drängen.
Um für zukünftige Bescheide eine einheitliche Regelung zu erhalten, hat sich die Bürgerbeauftragte zudem vor kurzem mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), in Verbindung gesetzt. Wille-Handels will erreichen, dass neue Regelleistungs-Bescheide grundsätzlich mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass die Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Hartz-IV-Bescheiden bereits unter Vorläufigkeit gestellt ist.
Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 241171 Kiel; Tel.: 0431-988-1240; Fax: 0431-988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988 - 1116 oder 0160 - 96345209; Fax 0431 988-1119 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker

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