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Günther Hildebrand: Tierschutz ja - Verbandsklagerecht nein.
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 340/2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Tierschutzverbandsklagerecht:Günther Hildebrand: Tierschutz ja - Verbandsklagerecht nein.In seiner Rede zu TOP 2 (Tierschutzverbandsklagerecht) sagte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Tierschutz ja - Verbandsklagerecht nein. Auf diese knappe Formel lässt sich auch in der neuen Legislaturperiode die mehrheitliche Auffassung der FDP-Landtagsfraktion bringen.Denn nach wie vor räumt die gesamte FDP-Fraktion dem Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert ein. Wir haben ihn alle gemeinsam eingefordert. Und nicht zuletzt mit Blick auf die zwischenzeitliche Verankerung des Staatsziels Tierschutz hat sich in den letzten Jahrzehnten ja auch eine ganze Menge verbessert. Nach unserer Überzeugung begründet das aber noch lange nicht die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen.Die Regelungskompetenz würde dem Land auf diesem Gebiet zwar grundsätzlich zustehen. Seit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (Umdruck 16/ 2165) ist das zumindest die herrschende Meinung im Haus.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Gleichwohl wiegen nach unserer Überzeugung die Bedenken gegen die Einführung eines Verbandsklagerechts so schwer, dass wir von dieser Möglichkeit in Schleswig-Holstein keinen Gebrauch machen sollten.Und jedenfalls auf erste Sicht taugen auch weder der Antrag der SPD noch der Gesetzentwurf der Grünen dazu, diese Bedenken zu zerstreuen. Im Gegenteil: Die SPD überlässt es begründungslos lieber gleich der Landesregierung einen Gesetzentwurf zu formulieren. Und den Grünen ist leider auch nur eingefallen, ihren alten Antrag noch einmal einzubringen, obwohl der bereits beim letzten Mal - und übrigens auch mit den Stimmen der SPD - scheiterte. Etwas mehr Engagement hätten ich da schon erwartet.Lassen Sie mich deshalb bitte kurz erläutern, warum wir eine Interessenklage im Tierschutzbereich ablehnen:Das fängt damit an, dass unser Verwaltungsrecht das Rechtsinstitut einer Interessenklage, wie es das Verbandsklagerecht beim Tierschutz darstellen würde, nicht kennt. Insbesondere halten wir es für nicht vergleichbar mit dem bestehenden Verbandsklagerecht im Naturschutzbereich. Anders als im Tierschutzbereich können Naturschutzkonflikte auch ohne Verbandsbeteiligung anhängig werden, da sich immer Grundstückseigentümer, Nachbarn oder unmittelbar Betroffene zu Wehr setzen können. Im Tierschutzbereich sollen dagegen Prozesse geführt werden können, die bisher noch nicht geführt werden konnten.Der viel zitierte Vergleich zwischen den beiden Verbandsklagerechten hinkt also. Und ihm wird auch nicht mit Hinweisen auf andere Regelungen in anderen Ländern auf die Beine geholfen: Zum einen weil die zum Teil unterschiedlichen prozessualen Voraussetzungen nur sehr bedingt für eine Vergleichbarkeit taugen. Zum anderen, weil davon auszugehen ist, dass die Ergebnisse im Saarland oder in Bremen eher der besonderen politischen Konstellation als Sachargumenten geschuldet sind.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Darüber hinaus befürchten wir durch ein Verbandsklagerecht Tierschutz erhebliche Nachteile für Forschung und Lehre in Schleswig-Holstein. Warum? - Wir haben uns die Frage gestellt, welche Auswirkungen es auf den Forschungsstandort Schleswig-Holstein haben könnte, wenn über den Umweg der Interessenklage frühzeitig Informationen durch Einsicht in interne Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangen.Dabei haben alle Beratungen ergeben, dass Tierschutzverbände im Wege der Verbandsklage bereits erteilte Genehmigungen blockieren können oder dass durch sie Forschungsvorhaben bereits im Vorfeld verzögert und verteuert werden können. Und schlimmer doch, dass durch frühzeitige Informationen über Forschungsvorhaben innovative Ideen unserer Forscher beeinträchtigt werden könnten. Denn im Gegensatz zu den beratenden Ethikkommissionen, in denen übrigens Tierschutzverbände bereits Sitz und Stimme haben, unterliegen Tierschutzverbände gerade keiner Geheimhaltungspflicht. Da helfen auch die gut gemeinten Hinweise, dass schließlich nur ein Klagerecht für "seriöse" Tierschutzorganisationen befürwortet werden soll, nicht weiter: Die Bedenken gegen das Verbandsklagerecht im Tierschutz bleiben.Wer dem jetzt entgegenhalten will, dass die Landesregierung diesen Bedenken in einem eigenen Gesetzentwurf ja Rechnung tragen könnte, dem danke ich für das Vertrauen in die schwarz-gelbe Regierungsarbeit. Nur müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass so ein Verbandsklagerecht dann Gefahr läuft als Feigenblatt herhalten zu müssen.Lassen Sie uns deshalb da etwas für den Tierschutz tun, wo es der Verbesserung der Zustände tatsächlich dient: beispielsweise bei Tierversuchen, bei Haltungsverboten von Wildtieren in Zirkusbetrieben, bei der Gestaltung von Tiergehegen oder auch bei den Rasselisten.Die FDP will Tierschutz - wir sind deshalb auch gerne bereit noch einmal in die Beratungen im Ausschuss einzutreten.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/