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16.12.09 , 12:50 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 3 und 5 - Gesetzentwürfe zum Denkmalschuztrecht

Presseinformation Kiel, den 16. Dezember 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 3, 5 Gesetzentwürfe zum Denkmalschutzrecht Drs. 17/88 und 17/106

Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf zum Denkmalschutz ist einigen von uns noch in guter
Erinnerung, entspricht er doch - bis auf ein paar Präzisierungen - dem von der Großen Koalition
in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Denkmalschutzgesetz. Dass dieses Gesetz der
Diskontinuität anheim fiel, lag aber nicht an den vorgezogenen Neuwahlen. Denn schon im
Juni lief eine lapidare Pressemitteilung des Kollegen Wengler über den Ticker, die besagte, dass
die CDU-Fraktion nunmehr beschlossen hatte, von einem neuen Denkmalschutzgesetz die
Finger zu lassen. Was hinter den Kulissen vor sich gegangen ist, können wir nur raten. Unter
dem Strich bleibt aber die Feststellung, dass die CDU-Landtagsfraktion mit dem genannten
Beschluss dem Ministerpräsidenten, der ja Kultur zur Chefsache gemacht hatte, in den Rücken
fiel.


Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes war ein kulturpolitisches Flaggschiff der
Staatskanzlei. Dass es gewissen Kreisen innerhalb und außerhalb der CDU-Fraktion gelang,
dieses Flaggschiff zu versenken, ist und bleibt ein Skandal. Dabei schien man völlig vergessen
zu haben, dass es nicht zuletzt wegen der Berücksichtigung internationaler Vorgaben zum 2
Denkmal - , Kulturgüter- und Welterbeschutz dringend erforderlich ist, das geltende
Denkmalschutzgesetz zu erneuern. – Oder anders formuliert: Schleswig-Holstein hatte auf der
Basis des damaligen Regierungsentwurfs die Chance, eines der besten Denkmalsschutzgesetze
in Deutschland zu erhalten, das wegen der Übernahme internationaler und europäischer
Übereinkommen wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 eine Vorbildfunktion für
andere Bundesländer gehabt hätte. Daraus wurde nun leider nichts. Daher ist es gut, dass die
SPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Debatte wieder eröffnet hat.


Dass dem SSW dabei der archäologische Denkmalschutz besonders am Herzen liegt, dürfte
bekannt sein. Denn genau dies war der Grund dafür, dass wir in der letzten Landtagssitzung
einen Berichtsantrag einbrachten, der ursprünglich vorsah, dass die Landesregierung in der
Dezembersitzung des Landtages einen schriftlichen Bericht zur notwendigen Novellierung des
schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Auf Wunsch des neuen
Kulturministeriums ist der Bericht nunmehr auf Januar verschoben worden. Aus Sicht des SSW
geht es dabei nicht zuletzt um folgende Punkte:
- Die Einfügung des Verursacherprinzips zur Anpassung an die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts - Konkret wissen wir, dass das Bundesverkehrsministerium
angekündigt hat, ab 2010 nur noch Kosten für archäologische Rettungsgrabungen
übernehmen zu wollen, in denen das Verursacherprinzip gesetzlich verankert ist.
- Die Festlegung von Welterbestätten und die Regelung von Straftaten, um der
Beschädigung oder Vernichtung eines Kulturdenkmals wirksam entgegenwirken zu
können.
Die Regelung dieser Punkte ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen dringend geboten,
sie bringt auch richtig Geld in die klamme Haushaltskasse des Landes. Ob es vor diesem
Hintergrund ausreicht, die Denkmalbereichsverordnungen und
Grabungsschutzgebietsverordnungen zu entfristen, wie von CDU und FDP vorgesehen, wage
ich zum jetzigen Zeitpunkt zu bezweifeln. Das muss also im Ausschuss geklärt werden. 3
Grundsätzlich reicht es uns nicht, dass alles beim Alten bleiben soll, das wäre eine vertane
Chance für unser Land. Schleswig-Holstein verfügt über einmalige und vielfältige
Kulturlandschaften, deren Erhalt und Entwicklung auch dank des ehrenamtlichen Einsatzes
vieler Menschen mit zunehmendem Tourismus belohnt wird. Denkmalschutz ist somit auch zu
einem echten Wirtschaftszweig geworden.


Als letztes noch ein Wort zur Einführung einer Denkmalliste, zur Einführung des sogenannten
deklamatorischen Verfahrens also, weil sich daran in erster Linie der Streit über das
Denkmalschutzgesetz fest machen lässt.
Wir meinen: Spätestens durch die umfangreiche Anhörung in der letzten Legislaturperiode
sollten alle Bedenken aus dem Weg geräumt sein. Denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein und
Brandenburg die einzigen beiden Bundesländer sind, die noch am konstitutiven Verfahren
festhalten. Alle anderen 14 Bundesländer führen in Teilen schon seit 30 Jahren problemlos eine
Denkmalliste. Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ging deutlich hervor, dass die Zahl der
Verwaltungsstreitverfahren mit dem deklaratorischen Prinzip merklich reduziert wurde und
damit eine Entlastung der Gerichte einherging. Außerdem lässt sich mit der Denkmalliste eine
schnelle und zeitnahe Denkmaleintragung mit der Rechtssicherheit für die Eigentümer
verbinden, und genau dies ist für den SSW ein ganz zentraler Punkt.


Der erneut eingebrachte Gesetzentwurf zum Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass wir
uns wieder in Streitereien verlieren. Vor allem die Eigentümer von Denkmälern gehören zu den
Leidtragenden solcher Auseinandersetzungen, da die Fachverwaltungen in der Praxis der
realen Entwicklung hinterherlaufen und die Aufteilung in erhaltenswerte Gebäude, einfache
Kulturdenkmale und eingetragene Kulturdenkmal für Unsicherheit und Verwirrung sorgen.

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