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Anke Spoorendonk zu TOP 3 und 5 - Gesetzentwürfe zum Denkmalschuztrecht
Presseinformation Kiel, den 16. Dezember 2009 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 3, 5 Gesetzentwürfe zum Denkmalschutzrecht Drs. 17/88 und 17/106Der vorliegende SPD-Gesetzentwurf zum Denkmalschutz ist einigen von uns noch in guterErinnerung, entspricht er doch - bis auf ein paar Präzisierungen - dem von der Großen Koalitionin der letzten Legislaturperiode eingebrachten Denkmalschutzgesetz. Dass dieses Gesetz derDiskontinuität anheim fiel, lag aber nicht an den vorgezogenen Neuwahlen. Denn schon imJuni lief eine lapidare Pressemitteilung des Kollegen Wengler über den Ticker, die besagte, dassdie CDU-Fraktion nunmehr beschlossen hatte, von einem neuen Denkmalschutzgesetz dieFinger zu lassen. Was hinter den Kulissen vor sich gegangen ist, können wir nur raten. Unterdem Strich bleibt aber die Feststellung, dass die CDU-Landtagsfraktion mit dem genanntenBeschluss dem Ministerpräsidenten, der ja Kultur zur Chefsache gemacht hatte, in den Rückenfiel.Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes war ein kulturpolitisches Flaggschiff derStaatskanzlei. Dass es gewissen Kreisen innerhalb und außerhalb der CDU-Fraktion gelang,dieses Flaggschiff zu versenken, ist und bleibt ein Skandal. Dabei schien man völlig vergessenzu haben, dass es nicht zuletzt wegen der Berücksichtigung internationaler Vorgaben zum 2Denkmal - , Kulturgüter- und Welterbeschutz dringend erforderlich ist, das geltendeDenkmalschutzgesetz zu erneuern. – Oder anders formuliert: Schleswig-Holstein hatte auf derBasis des damaligen Regierungsentwurfs die Chance, eines der besten Denkmalsschutzgesetzein Deutschland zu erhalten, das wegen der Übernahme internationaler und europäischerÜbereinkommen wie der UNESCO-Welterbekonvention von 1972 eine Vorbildfunktion fürandere Bundesländer gehabt hätte. Daraus wurde nun leider nichts. Daher ist es gut, dass dieSPD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Debatte wieder eröffnet hat.Dass dem SSW dabei der archäologische Denkmalschutz besonders am Herzen liegt, dürftebekannt sein. Denn genau dies war der Grund dafür, dass wir in der letzten Landtagssitzungeinen Berichtsantrag einbrachten, der ursprünglich vorsah, dass die Landesregierung in derDezembersitzung des Landtages einen schriftlichen Bericht zur notwendigen Novellierung desschleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes vorlegen sollte. Auf Wunsch des neuenKulturministeriums ist der Bericht nunmehr auf Januar verschoben worden. Aus Sicht des SSWgeht es dabei nicht zuletzt um folgende Punkte: - Die Einfügung des Verursacherprinzips zur Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Konkret wissen wir, dass das Bundesverkehrsministerium angekündigt hat, ab 2010 nur noch Kosten für archäologische Rettungsgrabungen übernehmen zu wollen, in denen das Verursacherprinzip gesetzlich verankert ist. - Die Festlegung von Welterbestätten und die Regelung von Straftaten, um der Beschädigung oder Vernichtung eines Kulturdenkmals wirksam entgegenwirken zu können.Die Regelung dieser Punkte ist nicht nur aus ordnungspolitischen Gründen dringend geboten,sie bringt auch richtig Geld in die klamme Haushaltskasse des Landes. Ob es vor diesemHintergrund ausreicht, die Denkmalbereichsverordnungen undGrabungsschutzgebietsverordnungen zu entfristen, wie von CDU und FDP vorgesehen, wageich zum jetzigen Zeitpunkt zu bezweifeln. Das muss also im Ausschuss geklärt werden. 3Grundsätzlich reicht es uns nicht, dass alles beim Alten bleiben soll, das wäre eine vertaneChance für unser Land. Schleswig-Holstein verfügt über einmalige und vielfältigeKulturlandschaften, deren Erhalt und Entwicklung auch dank des ehrenamtlichen Einsatzesvieler Menschen mit zunehmendem Tourismus belohnt wird. Denkmalschutz ist somit auch zueinem echten Wirtschaftszweig geworden.Als letztes noch ein Wort zur Einführung einer Denkmalliste, zur Einführung des sogenanntendeklamatorischen Verfahrens also, weil sich daran in erster Linie der Streit über dasDenkmalschutzgesetz fest machen lässt.Wir meinen: Spätestens durch die umfangreiche Anhörung in der letzten Legislaturperiodesollten alle Bedenken aus dem Weg geräumt sein. Denn Fakt ist, dass Schleswig-Holstein undBrandenburg die einzigen beiden Bundesländer sind, die noch am konstitutiven Verfahrenfesthalten. Alle anderen 14 Bundesländer führen in Teilen schon seit 30 Jahren problemlos eineDenkmalliste. Aus der Anhörung zum Gesetzentwurf ging deutlich hervor, dass die Zahl derVerwaltungsstreitverfahren mit dem deklaratorischen Prinzip merklich reduziert wurde unddamit eine Entlastung der Gerichte einherging. Außerdem lässt sich mit der Denkmalliste eineschnelle und zeitnahe Denkmaleintragung mit der Rechtssicherheit für die Eigentümerverbinden, und genau dies ist für den SSW ein ganz zentraler Punkt.Der erneut eingebrachte Gesetzentwurf zum Denkmalschutz darf nicht dazu führen, dass wiruns wieder in Streitereien verlieren. Vor allem die Eigentümer von Denkmälern gehören zu denLeidtragenden solcher Auseinandersetzungen, da die Fachverwaltungen in der Praxis derrealen Entwicklung hinterherlaufen und die Aufteilung in erhaltenswerte Gebäude, einfacheKulturdenkmale und eingetragene Kulturdenkmal für Unsicherheit und Verwirrung sorgen.