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Marret Bohn zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 12 – Gleichstellung eingetragener Pressesprecherin Lebenspartnerschaften Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deGleiche Rechte für gleiche Pflichten Nr. 581.09 / 16.12.2009BeamtInnen des Landes Schleswig-Holstein, die in einer eingetragenen Lebenspart- nerschaft leben, übernehmen dieselben Pflichten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Sie haben aber in Schleswig-Holstein noch nicht dieselben Rechte wie BeamtInnen in anderen Bundesländern oder wie Angestellte des Landes Schleswig- Holstein.Eine beamtete Lehrerin, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, verstirbt an Krebs. Ihre Partnerin hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wäre dieselbe Lehrerin Angestellte gewesen, dann hätte ihre Partnerin vollen Anspruch auf Hinterblie- benenrente. Ist das gerecht? Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht gerecht. Das ist zutiefst ungerecht, und das müssen wir ändern!Es ist auch für uns in Schleswig-Holstein höchste Zeit, eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften umzusetzen. Dies gilt für BeamtInnen des Lan- des Schleswig-Holstein genau so wie für Angehörige von Kammern und berufständi- schen Versorgungswerken.Meine Damen und Herren, das ist nicht nur eine Frage von Toleranz und von Gerech- tigkeit, es ist auch eine rechtliche Frage. Warum?1.) Die EU-Kommission plant eine Klage gegen Deutschland wegen mangelhafter Um- setzung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Es geht um genau den Punkt, den wir heute ändern können: Um die längst überfällige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner- schaften im Beamtenrecht.2) Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass ein- getragene Lebenspartnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung mit Seite 1 von 2 der Ehe gleichgestellt werden müssen.Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze sind als Aufforderung für uns anzusehen, alle versorgungsrechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene im Hinblick auf die Gleichstellung von Eingetragenen Le- benspartnerschaften zu überprüfen und anzupassen.Die FDP Landtagsfraktion hat in diesem Hause wiederholt entsprechende parlamenta- rische Initiativen eingebracht, die bisher politisch abgeblockt worden sind. Jetzt lässt der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein hoffen. – Das hätte ich übri- gens auch nicht gedacht, dass ich das einmal so sagen würde, aber die folgenden Sät- ze haben mich doch angenehm überrascht. Auf Seite 45 heißt es: „ Gesellschaftliche Entwicklungen werden wir im Öffentlichen Dienst nachvollziehen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt.“Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, lassen Sie diesen schönen Worten politische Taten folgen! Stimmen Sie unserem Antrag zu und beweisen Sie, dass Ihr Koalitionsvertrag nicht nur ein leeres Versprechen ist!Freiheit und Toleranz sind die Grundlagen unserer Demokratie. Toleranz muss der Maßstab für unser politisches Handeln sein! Dazu gehört auch Gerechtigkeit und Gleichbehandlung unabhängig vom Privatleben und das bedeutet: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich eindeutig zu dem Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften vollständig gleichzustellen. Denn für uns steht fest, in einem modernen Schleswig-Holstein darf es keine Diskriminierung geben! *** 2