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16.12.09 , 15:22 Uhr
FDP

Kirstin Funke: Diskriminierungen beseitigen!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 343/2009 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 16. Dezember 2009
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften:
Kirstin Funke: Diskriminierungen beseitigen!
In ihrer Rede zu TOP 12 (Gleichstellung von eingetragenen Lebensgemeinschaften) sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Kirstin Funke:
„Wie Sie alle wissen: Es war und ist der FDP-Fraktion immer ein besonderes Anliegen gewesen, die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Eheleuten abzustellen.
Wir haben das durch diverse Initiativen in der letzten Wahlperiode dokumentiert, und genau diese unsere Forderungen aus der letzten Wahlperiode finden sich ja nun auch fast genau im Antrag der Grünen wieder.
Wir bleiben dabei, dass diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die gleichen Pflichten wie Eheleute übernehmen und folglich auch die gleichen Rechte haben beispielsweise im Öffentlichen Dienst in der Versorgung oder in der Hinterbliebenenrente.
Was wir allerdings den Antragsstellern von den Grünen voraus haben, ist, dass wir – kaum in der Regierung – dieses Problem mit unserem Koalitionspartner angehen.
Nur zur Erinnerung: Das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt es seit dem Jahr 2001 und weder rot-grüne, noch schwarz-rote Koalitionen haben sich darum gekümmert, die noch bestehenden Ungleichbehandlungen im Landesrecht und speziell im Öffentlichen Dienst zu beseitigen.
Dies macht nun Schwarz-Gelb.



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Liebe Kollegen und Kolleginnen,
am 17. Oktober 2009, also bereits 5 Tage vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente, haben sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu beseitigen.
Beide Koalitionspartner von CDU und FDP wissen, dass, wie das Bundesverfassungsgericht es beschreibt, ich zitiere:
„wenn die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher geht, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, eine Rechtfertigung mit dem bloßen Verweis auf das Schutzgebot der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG nicht gegeben ist“.
Die Koalitionspartner sind sich bewusst, dass der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss verbietet, bei dem einen Personenkreis die Begünstigung vorenthalten wird. Die FDP hat genau daran bereits in den Debatten der letzten Legislaturperiode – zuletzt im März dieses Jahres - immer wieder erinnert.
So führte der Kollege Kubicki seinerzeit aus: „Das rechtliche Argument trägt nicht, man habe nach dem Grundgesetz die Wahlfreiheit für eine solche Regelung.“
Genau aus diesem Grund wird die Koalition nicht nur, wie im Antrag der Grünen gefordert, landesspezifische Regelungen im Beamtenrecht ändern.
Der erste Schritt wird die Anpassung der Vorschriften für den Öffentlichen Dienst sein. Wir bitten die Landesregierung zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Im übrigen haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, noch bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Landesrecht zu beseitigen - lesen Sie mal auf Seite 34 des Vertrages nach.


Lassen Sie uns diesen ersten Schritt gehen, weitere werden folgen. Wer einen Schritt nach dem anderen macht, kommt am Ende auch schneller ans Ziel, als derjenige, der auf beiden Beinen hüpft.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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