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Marlies Fritzen zum Gesetzentwurf zum Schutz der Natur
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7 – Gesetzentwurf zum Schutz der Natur Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Marlies Fritzen: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.deDie größte Bedrohung für Nr. 583.09 / 16.12.2009die Natur ist die TigerenteDer vorliegende Gesetzentwurf verdient seinen Namen nicht, denn er ist nicht wirklich ein „Gesetz zum Schutz der Natur“. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier die Inte- ressen der Grundeigentümer gegen den Naturschutz verteidigt werden sollen. CDU und FDP halten sich nämlich mit Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Land- schaftspflege gar nicht erst lange auf, sondern kommen gleich in Kapitel 1 zur Sache:„Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den beson- deren Wert des privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der im Bundesnaturschutzgesetz genannten Ziele.“ Wo bleibt da so fra- ge ich Sie der „besondere Wert“ der Natur?„Naturschutz nur mit den Menschen“ heißt das bei der CDU. Als richte sich Naturschutz gegen die Menschen. Das Gegenteil ist der Fall: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen… zu schützen“ sagt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Der fortschreitende Na- turverbrauch zerstört diese Lebensgrundlage. Deshalb brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Naturschutz in unserem Land.Unser Ziel muss es sein, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten sowie der Ökosysteme in ihrer Gesamtheit zu erhalten und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfris- tig zu sichern.Es gibt daher nur einen tauglichen Maßstab für gute Naturgesetzgebung: Das ist die Natur selbst. Ihr Erhalt lässt sich objektiv bemessen: Flächenschutz, Arten- und Biotop- vielfalt, nicht zerschnittene Lebensräume und Biotopverbund, sauberes Wasser, klare Seite 1 von 2 Luft, naturnahe Küsten und Gewässer.Und hier sieht die Bilanz in Schleswig-Holstein düster aus: Bereits heute sind zwei Drit- tel aller Amphibienarten, jede zweite Vogelart und jede zweite Pflanzenart gefährdet oder schon aus der Landschaft verschwunden. Die biologische Vielfalt ist wie ein Kar- tenhaus. Mit jeder Art, die verschwindet, mit jeder Karte, die fehlt, wird das System in- stabiler. In dem Entwurf fehlen die konkreten Maßnahmen, wie Sie diesen bedrohlichen Schwund stoppen wollen.Die Natur ist auf dem Rückzug und wir werden in diesem Gesetzgebungsverfahren ge- nau darauf achten, dass dieser Rückzug beendet wird. Ich will hier nur zwei Beispiele nennen, die für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung sind: Erhalt der Knicks und des Dauergrünlandes. Wir werden uns dafür stark machen, dass diese unser Land prägenden Lebensräume nicht vordergründigen und kurzfristigen landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzungsinteressen geopfert werden. Ein wichtiges und nachhaltig wirksames Instrument dazu ist ein Vorkaufsrecht des Landes für naturschutzwürdige Flächen, die das BNatschG ausdrücklich vorsieht. Es ist bezeichnend, dass CDU und FDP dieses ablehnen.Herr Kollege von Abercron, Herr Kollege Hildebrandt, Sie haben im Ausschuss davon gesprochen, dass es Ihnen darum geht, die „Standards“ der Landesgesetzgebung von 2007 gegenüber dem Bundesgesetz zu erhalten. Das klingt harmlos, ist aber in Wirk- lichkeit die Drohung, den weiteren Rückzug der Natur in Schleswig-Holstein gesetzlich zu regeln. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird klar, was wir schon lange befürch- ten: Die größte Bedrohung für die Natur in Schleswig-Holstein ist die schwarz-gelbe Ti- gerente. *** 2