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17.12.09 , 15:27 Uhr
B 90/Grüne

Luise Amtsberg zur Residenzpflicht

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 33 – Residenzpflicht in Schleswig-Holstein aufheben Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Luise Amtsberg: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 591.09 / 17.12.2009 Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht Bei der Residenzpflicht oder der so genannten Aufenthaltsbeschränkung handelt es sich um eine Bestimmung aus dem Asylverfahrensgesetz, welches besagt, dass Men- schen in Duldung oder Asylsuchende den Kreis oder Landkreis der zuständigen Aus- länderbehörde nur mit einer besonderen Genehmigung verlassen dürfen. Diese Ge- nehmigungen erhält der Betroffene nach Ermessen von den zuständigen Sachbearbei- terInnen vor Ort.
Europaweit ist diese Residenzpflicht einmalig – Deutschland ist das einzige Land in Eu- ropa, das noch an dieser Regelung festhält!
Das Passieren von Grenzen ist mittlerweile in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit geworden! Manche Menschen genießen dieses Privileg noch nicht einmal innerhalb von Kreisen in Schleswig-Holstein! Sie unterliegen der Residenzpflicht.
Und dabei kommt es zu Situationen, die absurder nicht sein könnten – davon möchte ich Ihnen mit einem Beispiel ein Bild machen. Stellen Sie sich vor, Sie leben in Bad Schwartau und wollen einen Freund in Lübeck (10 km entfernt im Süden) besuchen und müssen dafür 30 km in das nördliche Eutin zur zuständigen Ausländerbehörde fahren, um sich dort eine Genehmigung zu holen. Danach müssen Sie diesen gesamten Rück- weg wieder antreten um dieses Vorhaben zu realisieren. Absurditäten sondergleichen, die dazu führen, dass ein Jugendlicher das Gesetz verletzt wenn er ohne Erlaubnis ei- nen Freund im Nachbardorf besucht, nur weil dieses Dorf außerhalb der Kreisgrenze liegt.
Wenn sich Menschen integrieren sollen und wollen, dann müssen wir ihnen dabei hel- fen! Das geht nicht, wenn wir sie einsperren – die Residenzpflicht gehört abgeschafft!
Ich will Ihnen noch ein anderes Argument sagen: Wir haben hier im Landtag in den ver- gangenen Sitzungen bis zur Ermüdung darüber philosophiert: den Bürokratieabbau! Ein Argument, das besonders die KollegInnen von der CDU-Fraktion gefallen sollte. Herr von Boetticher, Sie haben vorhin gesagt, wir Grüne würden nur Anträge einbringen, die Seite 1 von 2 Geld kosten! Ich durchbreche das jetzt und liefere etwas, das Geld spart. Denn neben all der Unmenschlichkeit ist die Residenzpflicht mit einem enorm hohen Aufwand ver- bunden – von der Ausstellung oder Ablehnung eines Ersuchens bis hin zur Bestrafung bei Verletzung dieser absolut unsinnigen Regelung. Sie macht das Leben von BeamtIn- nen und der Betroffenen unnötig schwer. Stimmen Sie für den Antrag meiner Fraktion – denn er baut diese Bürokratie ab. Im Übrigen – unterhalten Sie sich mal mit Geduldeten in Schleswig-Holstein und fragen Sie sie nach den größten Problemen. Die bürokrati- sche Diskriminierung wird als eines der größten Probleme angesehen.
Denn die Betroffenen fahren nicht nur in einen anderen Kreis um Freunde oder Ver- wandte zu besuchen oder einen speziellen Arzt, sondern sie müssen auch in vielen Fäl- len den Kreis verlassen um die von den Ämtern geforderten Integrationsleistungen zu erbringen (z.B. Passbeschaffung, Besuch von Botschaften oder Konsulaten). Kommen sie dem nicht nach, kann das Ausländeramt wegen mangelnder Mitwirkung Asylanträge ablehnen – Das, meine Damen und Herren, ist scheinheilig!
Und ich bin sehr froh darüber, dass ich hier an dieser Stelle sagen darf, dass uns dort nicht viel von den anderen Fraktionen (Ausnahme CDU) trennt. So hat sich auch die FDP-Fraktion in der Vergangenheit gegen diese Regelung ausgesprochen. Sie tut es mit einer anderen Argumentation, welche aber auch erwähnt werden sollte. Die Resi- denzpflicht versperrt den Zugang zum Arbeitsmarkt und besonders tut sie dies in struk- turschwachen Regionen.
Generell zeigt sich an der Residenzpflicht, welche Folgen solche Regelungen für die In- tegration haben können. Denn den Menschen ist es dadurch schwerer möglich in einen kulturellen Austausch zu gelangen, an Integrationskursen teilzunehmen, sich politisch zu partizipieren – oder die deutsche Sprache zu erlernen. Das Wort „Flüchtling“ taucht im gesamten schwarz-gelben Koalitionsvertrag nicht auf und das Thema Integration wird in einem Zehnzeiler unter der Rubrik Sport abgetan. Alles Dinge, die ich den Re- gierungsparteien hier gern noch einmal erkläre. Die Chancengleichheit und eine Integ- ration werden u.a. durch die Residenzpflicht künstlich blockiert.
Das, was wir heute hier behandeln, ist lediglich die Forderung, allen Menschen – gleich welchen Aufenthaltsstatus sie besitzen – ohne Einschränkungen das Recht auf freie Bewegung zuzugestehen. Die Bewegungsfreiheit ist das Recht eines jeden Menschen, besonders da es hier um Menschen geht, die nur Schutz suchen und nichts verbrochen haben und für uns, die Grüne Fraktion, ist diese Freiheit an keiner einzigen Stelle ver- handelbar!
Das Bestehen der Aufenthaltsbeschränkung verletzt den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen. Uns ist klar: das Festhalten an imaginären Grenzen ist Schwachsinn und i- soliert die Schutzsuchenden in unserem Bundesland von uns und vom alltäglichen Le- ben. Das Jahr 2010 steht unter dem Motto „europäisches Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“. Soziale Ausgrenzung! Ich bitte Sie daher, den Antrag meiner Fraktion zu unterstützen und dieses Jahr nicht nur als Scheinjahr abzufeiern, sondern sich mit Stär- ke hinter diese Botschaft zu stellen. Unterstützen Sie unseren Antrag und machen Sie dieser Diskriminierung gemeinsam mit uns ein Ende!

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