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17.12.09 , 16:55 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 17 - Keine neuen Beauftragten schaffen

Presseinformation Kiel, den 17. Dezember 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 17 Keine neuen Beauftragten schaffen Drs. 17/78

Bis zur Kabinettspressekonferenz am Dienstag dieser Woche wussten wir nichts Genaues über
die Berufung neuer Beauftragten durch die Landesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU und FDP sieht vor, dass es sie geben soll, und aus der Gerüchteküche des Landtages war
schon frühzeitig zu hören, dass vorgesehen war, den Kollegen Arp zum Beauftragten für den
Mittelstand zu ernennen, während der Kollege Lehnert das gleiche für den Bereich Integration
machen sollte. Seit Dienstag wissen wir nun also, dass die neuen Beauftragten der
Landesregierung ein Büro erhalten – ihnen steht ein Dienstwagen und eine Schreibkraft zur
Verfügung, war in Presseberichten nachzulesen.


Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, dass die Kollegin Heinold dazu für Bündnis
90/Die Grünen eine Kleine Anfrage stellte. Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang
weniger die Fragen als die Antwort der Landesregierung, denn sie war mehr als kaltschnäuzig:
„Die Fragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Landesregierung hat diese
Angelegenheit noch nicht beraten“, heißt es lapidar. 2
Aus Sicht des SSW stellt sich damit die Frage, wie denn der entsprechende Passus des
Koalitionsvertrages überhaupt zu verstehen ist. Denn im Grunde wäre doch zu erwarten
gewesen, dass nicht nur der Bedarf, sondern auch der konkrete Rahmen für die Einrichtung von
zwei neuen Beauftragtenstellen in den Koalitionsverhandlungen festgelegt worden wäre.
Ansonsten müsste man doch wissen, dass man sich dem Vorwurf aussetzt, Wein zu trinken
und Wasser zu predigen, wenn es um Personaleinsparkonzepte und ähnliches geht. Es bleibt
also die Vermutung, dass es bei dieser Berufung letztlich darum geht, Trostpflaster für zwei
verdienstvolle Abgeordnete zu verteilen, die bei der Verteilung von Posten nach der
Landtagswahl irgendwie zu kurz gekommen waren.


Damit kein falscher Zungenschlag entsteht: Der SSW steht weiterhin zu den Beauftragten in
Schleswig-Holstein. Mit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten, dem
Flüchtlingsbeauftragten und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, die nunmehr
allesamt beim Landtag angesiedelt sind, hat unser Petitionswesen drei starke Säulen. Hinzu
kommt der Datenschutzbeauftragte, der im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes auch
Ombudsmann für den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen
Informationen ist.


Und wir stehen dazu, dass die Institution der Minderheitenbeauftragten etwas andere Wurzeln
als die anderen Beauftragten hat. Dennoch wäre es vielleicht an der Zeit, einmal grundsätzlich
darüber nachzudenken, ob nicht auch diese Beauftragtenstelle künftig beim Landtag
angesiedelt sein sollte. Zumal die aktuelle Personalunion von hauptamtlicher
Kulturbeauftragter im neuen Kulturministerium und ehrenamtlicher
Minderheitenbeauftragter des Ministerpräsidenten nicht glücklich ist, um es einmal milde zu
formulieren.


Doch mit alledem haben die beiden neu geschaffenen Beauftragtenstellen herzlich wenig zu
tun. Denn mit ihnen werden die parlamentarischen Staatssekretäre, von denen sich Schleswig- 3
Holstein aus guten Gründen Ende der 90’er Jahre verabschiedet hatte, durch die Hintertür
wieder hereingelassen. Nicht die Haushaltssituation sollte also hier an erster Stelle diskutiert
werden, sondern die alte Grundsatzfrage von Trennung von Amt und Mandat. Dass das
Einknicken der FDP mich besonders empört, will ich nicht verhehlen.


Wenn die Landtagsfraktionen von CDU und FDP durch die Haushaltsstrukturkommission,
informelle Kabinettsitzungen und Beauftragte immer mehr in die Regierungsarbeit
eingebunden werden, dann verlieren sie das letzte Bisschen an Unabhängigkeit, das die
Abgeordneten brauchen, um die Landesregierung zu kontrollieren. Den Schaden hat wieder
einmal die Demokratie in Schleswig-Holstein.

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