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18.12.09 , 12:18 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 38a - Dringlichkeitsantrag: Verstöße des Landes gegen Haushaltsbestimmungen des Bundes

Presseinformation Kiel, den 18. Dezember 2009 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms TOP 38a Dringlichkeitsantrag: Verstöße des Landes gegen Haushaltsbestimmungen des Bundes Drs. 17/127
„Sind gar nicht so dröge, die Fischköppe“ - so titelte die tageszeitung am 10. Dezember dieses
Jahres. Anlass für diese Überschrift war das Bekanntwerden der Vorwürfe des
Bundesrechnungshofes gegen das Land Schleswig-Holstein: Ein schwerwiegender Verstoß
gegen die Bundeshaushaltsordnung liege vor - Schleswig-Holstein habe den Bund um 77
Millionen Euro betrogen.


In vielen regionalen und überregionalen Zeitungen war an diesem Tag zu lesen, dass der Bund
Schleswig-Holstein für das Jahr 2008 140 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Autobahnen
und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt ließ das Land aber Straßen im Wert
von 217 Millionen Euro bauen - also 77 Millionen Euro zu viel, für die der Bund
gezwungenermaßen aufkommen musste.


Wenn man den Presseartikeln zu diesem Thema Glauben schenkt, sagt der
Bundesrechnungshof im gleichen Atemzug außerdem, dass es verständlich sei und mildernde 2
Umstände nahe läge, dass Schleswig-Holstein jetzt auch mal ein bisschen mehr Geld für den
Straßenbau haben wollte und dass andere Länder auch gerne einmal in die Bundeskasse
gelangt haben, um Geld abzustauben.


Das Wirtschaftsministerium hat bereits bestätigt, dass die Vorwürfe des
Bundesrechnungshofes korrekt seien - dies sei zwar ein Verstoß gegen die
Landeshaushaltsordnung, mit Betrug habe dies allerdings nichts zu tun. Und auch der
ehemalige Wirtschaftsminister, Herr Austermann, hat bereits zu den Vorwürfen Stellung
bezogen. Schleswig-Holstein bräuchte viel mehr Mittel, als das Land bekommt und außerdem
habe der Bund so gesehen fast selbst Schuld, da er sich bereit erklärt habe, überplanmäßige
Bauvorhaben „wohlwollend zu prüfen“.


So weit die derzeitige Situation. Fest steht aus Sicht des SSW, dass Herr Austermann in gutem
Willen gehandelt hat, um möglichst viel für das Land Schleswig-Holstein herauszuholen.
Außerdem ist auch klar, dass Herr Austermann vielleicht zu forsch gewesen ist – aber das sind
andere Wirtschaftsminister aus anderen Ländern über Jahre und Jahrzehnte auch gewesen und
sie hatten dabei Erfolg. In den letzten Jahren gab es immer wieder Mittel für den Straßenbau,
die am Ende des Jahres verfielen, weil einige Länder die ihnen zustehenden Mittel doch nicht
abgerufen haben. Manchmal sind Baumaßnahmen günstiger geworden oder Baumaßnahmen
sind auch verzögert worden und konnten so erst in den Folgejahren umgesetzt werden. Beides
führte dazu, dass Mittel am Jahresende frei waren und dann die Länder profitierten, die ihr
Konto überzogen hatten. Fast immer waren das andere Länder als Schleswig-Holstein. Dass
dann ein Wirtschaftsminister auch auf diese Karte setzt, ist daher durchaus.

An Haushaltsbestimmungen muss man sich halten, das ist klar. Das ist Recht und Gesetz - und
wenn man sich daran nicht hält, muss es auch eine entsprechende Strafe geben.
Allerdings geht es jetzt nicht darum, so laut wie möglich mit Vorverurteilungen auf der
Grundlage der Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu kommen. Stattdessen muss jetzt erst 3
einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden und dann können wir immer noch die Sachlage
beurteilen. Es muss geklärt werden, ob Schaden entstanden ist, wenn ja, wie groß dieser
Schaden ist und welche Vorteile dieses Handeln für Schleswig-Holstein möglicherweise
gebracht hat.


Es ist lobenswert, wenn schnell, flexibel und kreativ versucht wird, die finanzielle Situation des
Landes zu verbessern - aber dies darf niemals gegen das Gesetz geschehen. Und dies darf schon
gar nicht geschehen, wenn dabei in Kauf genommen wird, dass Rechnungen nicht bezahlt
werden können und beauftragte Firmen dadurch in den Ruin getrieben werden können.
Deshalb ist es notwendig, dass hier strengere Maßstäbe Einzug halten. Das heißt aber nicht
nur, dass wir eng am Gesetz entlang handeln müssen. Vielmehr ist es auch notwendig, die
Praxis auf Bundesebene zu überdenken, nach der ein solches Windhundrennen am Jahresende
erst möglich ist.

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