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Lars Harms zu TOP 38a - Dringlichkeitsantrag: Verstöße des Landes gegen Haushaltsbestimmungen des Bundes
Presseinformation Kiel, den 18. Dezember 2009 Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 38a Dringlichkeitsantrag: Verstöße des Landes gegen Haushaltsbestimmungen des Bundes Drs. 17/127„Sind gar nicht so dröge, die Fischköppe“ - so titelte die tageszeitung am 10. Dezember diesesJahres. Anlass für diese Überschrift war das Bekanntwerden der Vorwürfe desBundesrechnungshofes gegen das Land Schleswig-Holstein: Ein schwerwiegender Verstoßgegen die Bundeshaushaltsordnung liege vor - Schleswig-Holstein habe den Bund um 77Millionen Euro betrogen.In vielen regionalen und überregionalen Zeitungen war an diesem Tag zu lesen, dass der BundSchleswig-Holstein für das Jahr 2008 140 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Autobahnenund Bundesstraßen zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt ließ das Land aber Straßen im Wertvon 217 Millionen Euro bauen - also 77 Millionen Euro zu viel, für die der Bundgezwungenermaßen aufkommen musste.Wenn man den Presseartikeln zu diesem Thema Glauben schenkt, sagt derBundesrechnungshof im gleichen Atemzug außerdem, dass es verständlich sei und mildernde 2Umstände nahe läge, dass Schleswig-Holstein jetzt auch mal ein bisschen mehr Geld für denStraßenbau haben wollte und dass andere Länder auch gerne einmal in die Bundeskassegelangt haben, um Geld abzustauben.Das Wirtschaftsministerium hat bereits bestätigt, dass die Vorwürfe desBundesrechnungshofes korrekt seien - dies sei zwar ein Verstoß gegen dieLandeshaushaltsordnung, mit Betrug habe dies allerdings nichts zu tun. Und auch derehemalige Wirtschaftsminister, Herr Austermann, hat bereits zu den Vorwürfen Stellungbezogen. Schleswig-Holstein bräuchte viel mehr Mittel, als das Land bekommt und außerdemhabe der Bund so gesehen fast selbst Schuld, da er sich bereit erklärt habe, überplanmäßigeBauvorhaben „wohlwollend zu prüfen“.So weit die derzeitige Situation. Fest steht aus Sicht des SSW, dass Herr Austermann in gutemWillen gehandelt hat, um möglichst viel für das Land Schleswig-Holstein herauszuholen.Außerdem ist auch klar, dass Herr Austermann vielleicht zu forsch gewesen ist – aber das sindandere Wirtschaftsminister aus anderen Ländern über Jahre und Jahrzehnte auch gewesen undsie hatten dabei Erfolg. In den letzten Jahren gab es immer wieder Mittel für den Straßenbau,die am Ende des Jahres verfielen, weil einige Länder die ihnen zustehenden Mittel doch nichtabgerufen haben. Manchmal sind Baumaßnahmen günstiger geworden oder Baumaßnahmensind auch verzögert worden und konnten so erst in den Folgejahren umgesetzt werden. Beidesführte dazu, dass Mittel am Jahresende frei waren und dann die Länder profitierten, die ihrKonto überzogen hatten. Fast immer waren das andere Länder als Schleswig-Holstein. Dassdann ein Wirtschaftsminister auch auf diese Karte setzt, ist daher durchaus.An Haushaltsbestimmungen muss man sich halten, das ist klar. Das ist Recht und Gesetz - undwenn man sich daran nicht hält, muss es auch eine entsprechende Strafe geben.Allerdings geht es jetzt nicht darum, so laut wie möglich mit Vorverurteilungen auf derGrundlage der Vorwürfe des Bundesrechnungshofes zu kommen. Stattdessen muss jetzt erst 3einmal der Sachverhalt aufgeklärt werden und dann können wir immer noch die Sachlagebeurteilen. Es muss geklärt werden, ob Schaden entstanden ist, wenn ja, wie groß dieserSchaden ist und welche Vorteile dieses Handeln für Schleswig-Holstein möglicherweisegebracht hat.Es ist lobenswert, wenn schnell, flexibel und kreativ versucht wird, die finanzielle Situation desLandes zu verbessern - aber dies darf niemals gegen das Gesetz geschehen. Und dies darf schongar nicht geschehen, wenn dabei in Kauf genommen wird, dass Rechnungen nicht bezahltwerden können und beauftragte Firmen dadurch in den Ruin getrieben werden können.Deshalb ist es notwendig, dass hier strengere Maßstäbe Einzug halten. Das heißt aber nichtnur, dass wir eng am Gesetz entlang handeln müssen. Vielmehr ist es auch notwendig, diePraxis auf Bundesebene zu überdenken, nach der ein solches Windhundrennen am Jahresendeerst möglich ist.