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28.01.10 , 15:05 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 26 - Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz

Presseinformation Kiel, den 28. Januar 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz Drs. 17/118


Die Liberalisierung des Strommarktes hat für den Verbraucher nicht den gewünschten
Einspareffekt gebracht. Immer wieder wurden in den letzten Jahren die Strompreise erhöht
und das obwohl der Strom zu über 30 Prozent aus abgeschriebenen Kernkraftwerken kommt
und rund 40 Prozent stammen aus Kohlekraftwerken die heimische Braunkohle oder gar
subventionierte Steinkohle nutzen.
Wir haben einen Strommarkt, der nicht den Kräften des Marktes ausgesetzt ist, weil die vier
großen Energiekonzerne sich den Markt in Deutschland aufgeteilt haben –von der
Stromerzeugung bis hin zu den Leitungsnetzen. Solange der Markt monopolisiert ist, hat das
nichts mit Marktwirtschaft zu tun und der Verbraucher ist der Dumme.


Die Konzerne produzieren den Strom und sie haben die Infrastruktur in Form von
Tochterunternehmen in ihrem Besitz. Das ist definitiv keine Basis auf der sich
marktwirtschaftliche Strukturen entwickeln können. Und wenn diese Strukturen sich nicht
entwickeln können – also, wenn der Markt nicht funktioniert – dann muss der Staat eingreifen.
Allerdings darf er dieses nicht dirigistisch tun und Preisvorschriften machen oder durch 2
Aufsichtsbehörden in die Preisbildung eingreifen, sondern er muss die Grundlagen dafür
schaffen, dass der Markt wieder funktionieren kann. Deshalb ist eine Vielfalt der Stromanbieter
so wichtig und deshalb ist es noch wichtiger, dass die Infrastruktur bei den überregionalen
Netzen nicht in den Händen einiger Weniger ist, die dann den Zugang selbst regeln und die die
Preise nach eigenem Gutdünken ohne Wettbewerb festlegen können. Genau in diesem Punkt
setzt unser Antrag an.
Obwohl die EU-Kommission die Energiewirtschaft bereits seit Jahren zu einer Trennung der
Stromübertragung von der Stromproduktion drängt, ist noch nicht viel geschehen. Auch weil
die Bundesregierung hier tatenlos zusieht. In anderen EU-Ländern ist diese Trennung bereits
geschehen.
Auch wenn bereits Bewegung in den Markt gekommen ist, brauchen wir endlich
bundesgesetzliche Regelungen die eine Zerschlagung der bisherigen Strukturen und die völlige
eigentumsrechtliche Trennung vorsehen.
Um es deutlich zu sagen, es geht uns hierbei nicht um die kommunalen Netze - es geht um die
großen Übertragungsnetze. Diese Leitungsnetze sind aus den großen Konzernen
herauszulösen.
Dabei meine ich nicht, dass diese Netze verstaatlicht oder enteignet werden sollen. Dies sage
ich auch im Hinblick auf den Antrag der Linken. Vielmehr müssen die Netze eigentumsrechtlich
von den Energiekonzernen getrennt werden. Es muss also eine bundesgesetzliche Regelung
geschaffen werden, dass diese Netze verkauft werden müssen und sie so unabhängig von den
Konzernen betrieben werden. Unter diesen Voraussetzungen kann das auch in öffentlicher
Trägerschaft geleistet werden.
Nur mit der Trennung hätte man die Chance, dass sich die Durchleitungsgebühren an den
wirklichen marktgerechten Preisen orientieren. Hierzu fordern wir die Landesregierung auf.
Ein weiterer Punkt des Linken Antrages, den wir auf keinem Fall zustimmen werden, bezieht
sich auf die geforderte Überführung der Stromerzeugung in die öffentliche Hand. Damit trifft
der Antrag nicht nur die großen Konzerne, sondern auch alle anderen Stromerzeuger wie
Stadtwerke, Windmüller und Betreiber von Biomasse- oder Photovoltaikanlagen. Das wollen 3
wir nicht. Eigentum soll Eigentum bleiben. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der
Linken auch nicht zustimmen.


Zu guter Letzt fordern wir in unserem Antrag, dass bei Investitionen ins Leistungsnetz eine
Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Investition erfolgt. Das bedeutet, dass
nicht nur die betriebwirtschaftlichen Kosten herangezogen werden dürfen. Vielmehr müssen
Verlegekosten, Kabelkosten, Betriebskosten, Reparaturkosten, Unterhaltungskosten,
Übertragungsverluste und Nutzungsdauer in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit
einfließen. Dann kommt man zu dem Schluss, dass die Gesamtkosten im Bereich der
Hochspannungsnetze für Erdkabel niedriger sind als für Freileitungen. Mit einer solchen
Vorschrift würde man in der Diskussion über Freileitungen und Erdkabel zu einer für alle
tragbaren Lösung kommen. Dies muss nach unserer Auffassung gesetzlich festgelegt werden.


Wir wollen mit unserem Vorschlag die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft im
Stromsektor schaffen und dafür sorgen, dass die Stromkunden in Zukunft nicht überfordert
werden und marktgerechte und nachvollziehbare Preise zahlen. Hierfür bitten wir um Ihre
Unterstützung.

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