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Lars Harms zu TOP 26 - Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz
Presseinformation Kiel, den 28. Januar 2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 Trennung von Stromerzeugung und Leitungsnetz Drs. 17/118Die Liberalisierung des Strommarktes hat für den Verbraucher nicht den gewünschtenEinspareffekt gebracht. Immer wieder wurden in den letzten Jahren die Strompreise erhöhtund das obwohl der Strom zu über 30 Prozent aus abgeschriebenen Kernkraftwerken kommtund rund 40 Prozent stammen aus Kohlekraftwerken die heimische Braunkohle oder garsubventionierte Steinkohle nutzen.Wir haben einen Strommarkt, der nicht den Kräften des Marktes ausgesetzt ist, weil die viergroßen Energiekonzerne sich den Markt in Deutschland aufgeteilt haben –von derStromerzeugung bis hin zu den Leitungsnetzen. Solange der Markt monopolisiert ist, hat dasnichts mit Marktwirtschaft zu tun und der Verbraucher ist der Dumme.Die Konzerne produzieren den Strom und sie haben die Infrastruktur in Form vonTochterunternehmen in ihrem Besitz. Das ist definitiv keine Basis auf der sichmarktwirtschaftliche Strukturen entwickeln können. Und wenn diese Strukturen sich nichtentwickeln können – also, wenn der Markt nicht funktioniert – dann muss der Staat eingreifen.Allerdings darf er dieses nicht dirigistisch tun und Preisvorschriften machen oder durch 2Aufsichtsbehörden in die Preisbildung eingreifen, sondern er muss die Grundlagen dafürschaffen, dass der Markt wieder funktionieren kann. Deshalb ist eine Vielfalt der Stromanbieterso wichtig und deshalb ist es noch wichtiger, dass die Infrastruktur bei den überregionalenNetzen nicht in den Händen einiger Weniger ist, die dann den Zugang selbst regeln und die diePreise nach eigenem Gutdünken ohne Wettbewerb festlegen können. Genau in diesem Punktsetzt unser Antrag an.Obwohl die EU-Kommission die Energiewirtschaft bereits seit Jahren zu einer Trennung derStromübertragung von der Stromproduktion drängt, ist noch nicht viel geschehen. Auch weildie Bundesregierung hier tatenlos zusieht. In anderen EU-Ländern ist diese Trennung bereitsgeschehen.Auch wenn bereits Bewegung in den Markt gekommen ist, brauchen wir endlichbundesgesetzliche Regelungen die eine Zerschlagung der bisherigen Strukturen und die völligeeigentumsrechtliche Trennung vorsehen.Um es deutlich zu sagen, es geht uns hierbei nicht um die kommunalen Netze - es geht um diegroßen Übertragungsnetze. Diese Leitungsnetze sind aus den großen Konzernenherauszulösen.Dabei meine ich nicht, dass diese Netze verstaatlicht oder enteignet werden sollen. Dies sageich auch im Hinblick auf den Antrag der Linken. Vielmehr müssen die Netze eigentumsrechtlichvon den Energiekonzernen getrennt werden. Es muss also eine bundesgesetzliche Regelunggeschaffen werden, dass diese Netze verkauft werden müssen und sie so unabhängig von denKonzernen betrieben werden. Unter diesen Voraussetzungen kann das auch in öffentlicherTrägerschaft geleistet werden.Nur mit der Trennung hätte man die Chance, dass sich die Durchleitungsgebühren an denwirklichen marktgerechten Preisen orientieren. Hierzu fordern wir die Landesregierung auf.Ein weiterer Punkt des Linken Antrages, den wir auf keinem Fall zustimmen werden, beziehtsich auf die geforderte Überführung der Stromerzeugung in die öffentliche Hand. Damit trifftder Antrag nicht nur die großen Konzerne, sondern auch alle anderen Stromerzeuger wieStadtwerke, Windmüller und Betreiber von Biomasse- oder Photovoltaikanlagen. Das wollen 3wir nicht. Eigentum soll Eigentum bleiben. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag derLinken auch nicht zustimmen.Zu guter Letzt fordern wir in unserem Antrag, dass bei Investitionen ins Leistungsnetz eineBetrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Investition erfolgt. Das bedeutet, dassnicht nur die betriebwirtschaftlichen Kosten herangezogen werden dürfen. Vielmehr müssenVerlegekosten, Kabelkosten, Betriebskosten, Reparaturkosten, Unterhaltungskosten,Übertragungsverluste und Nutzungsdauer in die Wirtschaftlichkeitsberechnung miteinfließen. Dann kommt man zu dem Schluss, dass die Gesamtkosten im Bereich derHochspannungsnetze für Erdkabel niedriger sind als für Freileitungen. Mit einer solchenVorschrift würde man in der Diskussion über Freileitungen und Erdkabel zu einer für alletragbaren Lösung kommen. Dies muss nach unserer Auffassung gesetzlich festgelegt werden.Wir wollen mit unserem Vorschlag die Grundlage für eine funktionierende Marktwirtschaft imStromsektor schaffen und dafür sorgen, dass die Stromkunden in Zukunft nicht überfordertwerden und marktgerechte und nachvollziehbare Preise zahlen. Hierfür bitten wir um IhreUnterstützung.