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28.01.10 , 16:30 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum gesetzlichen Vorrang für Erdkabel

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 23 – Gesetzlicher Vorrang für Erdkabel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 038.10 / 28.01.2010

Wir brauchen dringend einen schnellen großzügigen Netzausbau in Schleswig-Holstein
Unser Land Schleswig-Holstein war einmal die Nummer 1 in der Nutzung der Wind- energie. Heute sind wir nur noch Mittelmaß.
Ein wesentlicher Hemmschuh für den Ausbau der erneuerbaren Energie ist das Strom- netz. Die Kapazitäten reichen nicht aus zu einer vollständigen Leistungsabführung des erzeugten Ökostromes. Obwohl im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz – dem EEG eine Pflicht zur Netzverstärkung und zum Netzausbau normiert ist, kommt der Netzbetreiber seiner Verpflichtung nicht nach. Des- halb wird Strom, der mit geringsten variablen Kosten umweltfreundlich erzeugt wird, nicht abgenommen. Die BetreiberInnen müssen sich einem so genannten Erzeu- gungsmanagement unterwerfen. Der Netzbetreiber gibt bei Netzüberlastung Signal und die Windenergieanlagen stehen bei bestem Wind still.
Allein im Umspannwerk Gasthafen bei Niebüll liegen sich die Verluste durch nicht ab- genommenen Strom im Millionenbereich, um nur ein Beispiel zu nennen.
Das ist Vernichtung volkswirtschaftlicher Leistung. Das muss schleunigst ein Ende ha- ben. Wir brauchen dringend einen schnellen großzügigen Netzausbau in Schleswig- Holstein.
Mehrfach hat sich der Landtag, haben sich die Kreise als Gebietskörperschaften für Erdkabel ausgesprochen. Die Politik möchte bei dem Ausbau der Netze dem Erdkabel gegenüber der Freileitung den Vorrang geben. Dafür gibt es gute Gründe:
- ein unverbautes Landschaftsbild: AnwohnerInnen und Touristik haben den Vorteil,
Seite 1 von 2 - Naturschutz: kein Vogel fliegt in ein Erdkabel, - Landwirtschaft: man muss nicht um Strommasten herumpflügen, - höhere Versorgungssicherheit, weniger Leitungsausfälle, Langzeitwirtschaftlichkeit - schnellere Realisierung des Netzausbaues wegen der besseren Akzeptanz, kaum Enteignungsverfahren bei Erdkabel.
Auch die Bundespolitik hat parteiübergreifend für Erdkabel gekämpft. Neben Grünen PolitikerInnen möchte ich Ingbert Liebig und Bettina Hagedorn lobend erwähnen. Der Netzausbau sollte stärker angeschoben werden, durch das Infrastrukturplanungsbe- schleunigungsgesetz, durch das Energieleitungsausbaugesetz, durch das Energiewirt- schaftsgesetz (EnWG) und das EEG. Von durchschlagendem Erfolg waren diese Be- mühungen nicht gekrönt.
Ich habe den wissenschaftlichen Dienst gebeten, die Frage zu untersuchen, ob wir lan- despolitische Möglichkeiten haben, z.B. in der Landesbauordnung, im Landesent- wicklungsgrundsätzegesetz. Das Ergebnis war ernüchternd. Ich stelle Ihnen das Gut- achten gerne zur Verfügung.
Der Bundesgesetzgeber hat die Frage bei der 110-kV-Spannungsebene vollständig und abschließend befasst. Wir haben keine landespolitischen Möglichkeiten, hier in Schles- wig-Holstein Erdkabel zwingend zu normieren wegen der konkurrierenden Gesetzge- bung durch den Bund.
Daher ist unter den vorliegenden Anträgen der SPD-Antrag weitergehender und konse- quenter, auch wenn man dem Antrag von CDU/FDP aus unserer Sicht zustimmen könnte.
Der CDU-Antrag hat, von der FDP ertüchtigt oder durch eigene Überlegungen getragen, eine wesentliche Verbesserung gegenüber früheren Anträgen zum gleichen Thema er- fahren: Es ist jetzt von volkswirtschaftlichen Vorteilen die Rede, nicht mehr wie zuvor von wirtschaftlichen Vorteilen, also betriebswirtschaftlichen aus der Sicht des Netz- betreibers.
Einschlägig ist hier das EnWG mit seiner Zieltrias Versorgungssicherheit, Umwelt- freundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Damit kann nur der volkswirtschaftliche Vorteil ge- meint sein, der bei Verstärkung und Ausbau des Netzes zu suchen ist. Bei den von mir dargestellten Millionenausfällen durch mangelnde Leistungsabführung ist ein Zeitgewinn in der Umsetzung der Baumaßnahme immer ein Gewinn, denn die Kosten zwischen Erdkabel und Freileitung differieren nur geringfügig.
Ich bitte, die Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Ich könnte mir vorstellen, den Antrag von Herrn Hammerich und Herrn Kumbartzky zü- gig auf den Weg zu bringen - unter der Kautele, dass die Begründung bekanntlich nicht Bestandteil des Antrages ist. Gleichzeitig aber auch eine Bundesinitiative starten, damit Schleswig-Holstein endlich ein starkes, stabiles, zuverlässiges Netz bekommt, das nie- mand mehr sieht, weil es in der Erde liegt

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