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09.02.10 , 13:37 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn und Rasmus Andresen zum Urteil über die Hartz-IV-Regelsätze

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 061.10 / 09.02.2010

Jetzt ist Schluss mit der Armut von Gesetzes wegen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze sagt die sozi- alpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Heute hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich unter das Trauerspiel der niedrigen Hartz-IV-Regelsätze gezogen. Die Bundesregierung muss jetzt unverzüglich handeln und bis Ende dieses Jahres eine verfassungskonforme Bemessung vorlegen.
Die höchsten deutschen RichterInnen haben ein Urteil gefällt, das deutlicher nicht hätte sein können.
Die Hartz-IV-Regelsätze sind zu niedrig. Nicht nur die Kinderregelsätze, sondern auch die für Erwachsene. Sie decken das Existenzminimum, das auch Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben beinhaltet, nicht ab.
ExpertInnen, Fachverbände und Grüne SozialpolitikerInnen streiten seit Jahren für eine eigenständige Berechnung und Erhöhung der Kinderregelsätze. Entsprechende Initiati- ven in Bund und Land wurden von der Regierung freundlich kommentiert, in der Sache aber nicht weiter verfolgt. Gutachten, Expertisen und Anhörungen wurden anerkannt, gesetzgeberisch blieb aber alles beim Alten.
Jetzt ist Schluss mit dem Trauerspiel der Armut von Gesetzes wegen. Die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze decken den realen Bedarf nicht ab. Sie sind weder mit der Men- schenwürde noch dem Gleichheitsgebot des sozialen Rechtsstaates vereinbar.
Seite 1 von 2 Dazu ergänzt der Sprecher gegen Armut der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass die Ermittlung der Kinderregel- sätze als einfache Kürzung vom Erwachsenenregelsatz vollständig unzulässig ist. Der reale Bedarf von Kindern und Jugendlichen wird dadurch in keiner Weise abgebildet. Das ist ein gutes Signal für die Bekämpfung von Kinderarmut.

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