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23.02.10 , 13:10 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur verfassungsmäßigkeit des Landesnaturschutzgesetzes

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Landesnaturschutzgesetz: www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 093.10 / 23.02.2010



Schlecht für die Natur und sogar verfassungswidrig
Das Landesnaturschutzgesetz, das morgen in zweiter Lesung im Landtag beschlossen werden soll, ist verfassungswidrig. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Das neue Landesnaturschutzgesetz reduziert die ohnehin geringen Standards im Na- turschutz in Schleswig-Holstein weiter. Von einer schwarz-gelben Koalition war dies zu befürchten gewesen. Dass sich CDU und FDP zudem nicht an geltendes Recht halten wollen, ist allerdings ein Skandal: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Eine juristische Prüfung ergab, dass Paragraf 27a gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutz- gesetzes verstoßen würde. Die dortigen Regelungen zum Artenschutz sind abwei- chungsfest. Eine separate Länderregelung würde einen Verstoß gegen das Grundge- setz bedeuten.
Wir fordern CDU und FDP auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und nachzubes- sern. Sollte dies nicht geschehen, werden wir rechtliche Schritte prüfen.

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