Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Marlies Fritzen zur verfassungsmäßigkeit des Landesnaturschutzgesetzes
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de Landesnaturschutzgesetz: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 093.10 / 23.02.2010Schlecht für die Natur und sogar verfassungswidrigDas Landesnaturschutzgesetz, das morgen in zweiter Lesung im Landtag beschlossen werden soll, ist verfassungswidrig. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:Das neue Landesnaturschutzgesetz reduziert die ohnehin geringen Standards im Na- turschutz in Schleswig-Holstein weiter. Von einer schwarz-gelben Koalition war dies zu befürchten gewesen. Dass sich CDU und FDP zudem nicht an geltendes Recht halten wollen, ist allerdings ein Skandal: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Eine juristische Prüfung ergab, dass Paragraf 27a gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutz- gesetzes verstoßen würde. Die dortigen Regelungen zum Artenschutz sind abwei- chungsfest. Eine separate Länderregelung würde einen Verstoß gegen das Grundge- setz bedeuten.Wir fordern CDU und FDP auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und nachzubes- sern. Sollte dies nicht geschehen, werden wir rechtliche Schritte prüfen. *** Seite 1 von 1