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Lars Harms zu TOP 26 - Moratorium für die geplante Fehmarnbeltquerung
Presseinformation Kiel, den 24.02.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 26 Moratorium für die geplante Fehmarnbeltquerung (Drs. 17/256)Die jüngsten Medienberichte zur Streichliste der Deutschen Bahn, wonach auch dieHinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung betroffen sein soll und nur eingleisigausgebaut werden soll, haben in Dänemark zu politischen Irritationen geführt. Zu Recht wie ichmeine. Denn schließlich ist der zweigleisige Ausbau der Bahntrasse ein immens wichtiger Teildes beidseitigen Vertrages. Demnach soll der Ausbau der kompletten Bahntrasse im Jahr 2025oder sieben Jahre nach Eröffnung der Brücke fertig gestellt sein. So ist es festgeschrieben.In Dänemark wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der zweigleisigeAusbau der Bahntrasse ein wesentlicher Faktor für die Kalkulation der Brücke ist. Und einVerzicht auf den zweigleisigen Ausbau würde einem Vertragsbruch gleichkommen.Wie auch immer man zu dieser Brücke steht, der Staatsvertrag zwischen Dänemark undDeutschland wurde zwischen zwei gleichberechtigten Partnern ausgehandelt und ratifiziert.Beide Vertragspartner haben sich an die Absprache zu halten. Ein einseitiges Moratorium darf 2es nicht geben. Wenn überhaupt, dann müssen sich beide Partner einig über ein Moratoriumsein.Für uns steht fest, Deutschland hat sich zu diesem Ausbau verpflichtet, entsprechend müssendie Finanzmittel dafür bereit gestellt werden. Um die Gemüter zu beruhigen, war es nurfolgerichtig, dass Verkehrsminister Ramsauer öffentlich klarstellt, dass der zweigleisige Ausbauder Hinterlandanbindung nicht in Gefahr ist.Wie die Trasse aussehen wird ist noch fraglich. Jedoch muss beim Ausbau den Wünschen vorOrt entsprochen werden. Soll heißen, die Forderung der betroffenen Gemeinden nach einerNeutrassierung der Bahnstrecke außerhalb der Wohngebiete und parallel zur A1 ist durchausnachvollziehbar, um die Bevölkerung und den Tourismus so wenig wie möglich zu belasten.Der Staatsvertrag sieht dies mittelbar auch vor. Geplant ist demnach die Elektrifizierung dervorhandenen eingleisigen Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden. Wenn nunmöglicherweise festgestellt wird, dass eine neue Trassenführung auf dieser Strecke machbarist und den Gemeinden hilft, wäre dies an sich schon eine Überlegung wert. Sollte es abertatsächlich so sein, dass eine neue Trassenführung darüber hinaus auch noch preiswerter alsdie bisher angedachte Lösung ist, kann eigentlich niemand etwas dagegen haben.Es bleibt aber festzustellen, dass immer wieder der Eindruck entsteht, dass das größteVerkehrsprojekt des Landes Schleswig-Holstein in Berlin nicht den Stellenwert genießt den diehiesige Landesregierung dem Projekt zumisst. Deshalb ist die Finanzierung desMilliardenprojektes auf deutscher Seite auch immer noch im Dunkeln. In diesemZusammenhang haben wir seinerzeit auch deutlich gemacht, dass der Bundesrechnungshofsich kritisch geäußert hat hinsichtlich der Kostenkalkulation für die Hinterlandanbindung.Demnach belaufen sich die Kosten nicht auf geschätzte 840 Mio.€ sondern auf stattliche 1,7Mrd. €. Von daher ist der Begründung des Grünen Antrages nichts Neues zu entnehmen.Betrachtet man den Staatsvertrag etwas genauer, so kann man sehen, dass sich dieBundesebene noch eine Hintertür offen hält. So geht aus Artikel 5 Abs 2 des Staatsvertrages 3hervor: „Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder für Teile des Projekts sich deutlichanders entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses desVertrags bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Dies gilt unteranderem für wesentliche Kostensteigerungen in Zusammenhang mit denHinterlandanbindungen.“Sollte die Kritik des Bundesrechnungshofes standhalten und es absehbar sein, dass sich dieKosten für die Hinterlandanbindung nahezu verdoppeln, ist dies als deutliche Veränderung zuwerten. Damit könnte Deutschland neue Verhandlungen anstreben. Und wenn dies dieHintertür ist, um gemeinsam mit dem dänischen Partner das Projekt zu begraben, dann wäredas der einzig richtige Weg. Die Entscheidung für das Projekt ist aber erst einmal gefallen undeinseitige Ausstiegsszenarien oder Verzögerungen darf es nicht geben. So kann man nämlichnicht mit einem Vertragspartner, mit dem man einen Staatsvertrag geschlossen hat, umgehen.Dies ist unsere Kritik am Grünen Antrag. Ich habe durchaus Verständnis dafür, angesichts derfinanziellen Ungewissheit und der ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die dieFehmarn-Belt-Querung bei uns verursachen wird, dass man alle Wege nutzen will, um dasProjekt zu stoppen. Aber auch in diesem Fall bleibt es dabei, ein Moratorium kann nurangestrebt werden, wenn beide gleichberechtigt darüber entscheiden.