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24.02.10 , 16:17 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 26 - Moratorium für die geplante Fehmarnbeltquerung

Presseinformation Kiel, den 24.02.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Moratorium für die geplante Fehmarnbeltquerung (Drs. 17/256)

Die jüngsten Medienberichte zur Streichliste der Deutschen Bahn, wonach auch die
Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung betroffen sein soll und nur eingleisig
ausgebaut werden soll, haben in Dänemark zu politischen Irritationen geführt. Zu Recht wie ich
meine. Denn schließlich ist der zweigleisige Ausbau der Bahntrasse ein immens wichtiger Teil
des beidseitigen Vertrages. Demnach soll der Ausbau der kompletten Bahntrasse im Jahr 2025
oder sieben Jahre nach Eröffnung der Brücke fertig gestellt sein. So ist es festgeschrieben.
In Dänemark wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der zweigleisige
Ausbau der Bahntrasse ein wesentlicher Faktor für die Kalkulation der Brücke ist. Und ein
Verzicht auf den zweigleisigen Ausbau würde einem Vertragsbruch gleichkommen.


Wie auch immer man zu dieser Brücke steht, der Staatsvertrag zwischen Dänemark und
Deutschland wurde zwischen zwei gleichberechtigten Partnern ausgehandelt und ratifiziert.
Beide Vertragspartner haben sich an die Absprache zu halten. Ein einseitiges Moratorium darf 2
es nicht geben. Wenn überhaupt, dann müssen sich beide Partner einig über ein Moratorium
sein.


Für uns steht fest, Deutschland hat sich zu diesem Ausbau verpflichtet, entsprechend müssen
die Finanzmittel dafür bereit gestellt werden. Um die Gemüter zu beruhigen, war es nur
folgerichtig, dass Verkehrsminister Ramsauer öffentlich klarstellt, dass der zweigleisige Ausbau
der Hinterlandanbindung nicht in Gefahr ist.
Wie die Trasse aussehen wird ist noch fraglich. Jedoch muss beim Ausbau den Wünschen vor
Ort entsprochen werden. Soll heißen, die Forderung der betroffenen Gemeinden nach einer
Neutrassierung der Bahnstrecke außerhalb der Wohngebiete und parallel zur A1 ist durchaus
nachvollziehbar, um die Bevölkerung und den Tourismus so wenig wie möglich zu belasten.
Der Staatsvertrag sieht dies mittelbar auch vor. Geplant ist demnach die Elektrifizierung der
vorhandenen eingleisigen Schienenstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden. Wenn nun
möglicherweise festgestellt wird, dass eine neue Trassenführung auf dieser Strecke machbar
ist und den Gemeinden hilft, wäre dies an sich schon eine Überlegung wert. Sollte es aber
tatsächlich so sein, dass eine neue Trassenführung darüber hinaus auch noch preiswerter als
die bisher angedachte Lösung ist, kann eigentlich niemand etwas dagegen haben.


Es bleibt aber festzustellen, dass immer wieder der Eindruck entsteht, dass das größte
Verkehrsprojekt des Landes Schleswig-Holstein in Berlin nicht den Stellenwert genießt den die
hiesige Landesregierung dem Projekt zumisst. Deshalb ist die Finanzierung des
Milliardenprojektes auf deutscher Seite auch immer noch im Dunkeln. In diesem
Zusammenhang haben wir seinerzeit auch deutlich gemacht, dass der Bundesrechnungshof
sich kritisch geäußert hat hinsichtlich der Kostenkalkulation für die Hinterlandanbindung.
Demnach belaufen sich die Kosten nicht auf geschätzte 840 Mio.€ sondern auf stattliche 1,7
Mrd. €. Von daher ist der Begründung des Grünen Antrages nichts Neues zu entnehmen.
Betrachtet man den Staatsvertrag etwas genauer, so kann man sehen, dass sich die
Bundesebene noch eine Hintertür offen hält. So geht aus Artikel 5 Abs 2 des Staatsvertrages 3
hervor: „Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder für Teile des Projekts sich deutlich
anders entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Dies gilt unter
anderem für wesentliche Kostensteigerungen in Zusammenhang mit den
Hinterlandanbindungen.“


Sollte die Kritik des Bundesrechnungshofes standhalten und es absehbar sein, dass sich die
Kosten für die Hinterlandanbindung nahezu verdoppeln, ist dies als deutliche Veränderung zu
werten. Damit könnte Deutschland neue Verhandlungen anstreben. Und wenn dies die
Hintertür ist, um gemeinsam mit dem dänischen Partner das Projekt zu begraben, dann wäre
das der einzig richtige Weg. Die Entscheidung für das Projekt ist aber erst einmal gefallen und
einseitige Ausstiegsszenarien oder Verzögerungen darf es nicht geben. So kann man nämlich
nicht mit einem Vertragspartner, mit dem man einen Staatsvertrag geschlossen hat, umgehen.
Dies ist unsere Kritik am Grünen Antrag. Ich habe durchaus Verständnis dafür, angesichts der
finanziellen Ungewissheit und der ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die die
Fehmarn-Belt-Querung bei uns verursachen wird, dass man alle Wege nutzen will, um das
Projekt zu stoppen. Aber auch in diesem Fall bleibt es dabei, ein Moratorium kann nur
angestrebt werden, wenn beide gleichberechtigt darüber entscheiden.

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