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PI Flemming Meyer zu TOP 27 - Auswirkungen des Hartz IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Presseinformation Kiel, den 24.02.2010 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 27 Auswirkungen des BverfG-Urteil über Regelleistungen nach dem SGB II (Drs. 17/257)Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar ist klar und eindeutig. Für dieSicherstellung eines menschenwürdigen Lebens reicht es nicht, sich allein am physischenExistenzminimum zu orientieren. Auch die gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabedes Hilfebedürftigen - das soziale Existenzminimum - muss selbstverständlichBerücksichtigung finden. Die aktuellen Regelleistungen gewähren dies leider bei weitem nicht.Das Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs muss neu geordnet werden. Doch schaut mansich zum Beispiel die Bedarfsermittlung für Kinder an, frage ich mich, ob dieses Urteilüberhaupt jemanden verwundert?Dem Bundesverfassungsgericht nach wurden diese Leistungen nicht empirisch undmethodisch fundiert ermittelt, sondern „offensichtlich freihändig gesetzt“. Die KarlsruherRichter haben die Leistungsbeträge nicht als deutlich unzureichend erklärt. Doch dieoffensichtlich stümperhafte Berechnung der Regelleistungen lässt für uns keinen Zweifel 2daran, dass diese nach oben korrigiert werden müssen. Das neu zu ordnende Verfahren zurrealitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung wird mit Sicherheit zu genau diesem Ergebnisführen.Es ist allgemein bekannt, dass die Neuregelung für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erstab dem 1. Januar 2011 greifen muss. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt daher denHilfebedürftigen ab sofort die Möglichkeit ein, ergänzende Leistungen zu beanspruchen. Wirhalten diese Härtefallregelung als Übergangslösung für sinnvoll und ermutigen dazu, beibegründetem Anspruch, von dieser Gebrauch zu machen. Sie mag vorübergehend zumindesteine etwas gerechtere Ermittlung des zum Leben notwendigen Bedarfs ermöglichen. Wichtigist, dass diese Regelung im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nichtunverhältnismäßig strikt gehandhabt wird. Doch es liegt natürlich auf der Hand, dass eshierdurch nur in Einzelfällen zu einem menschenwürdigeren Dasein der Bedürftigen kommt.Wir stellen fest, dass der Weg der Notlösungen und Sonder- bzw. Sachleistungen der falscheist. Nachbesserungen wie die aktuelle Härtefallregelung ändern nichts an den offensichtlichenMängeln dieses Systems. Besonders die unzulängliche Ermittlung des Bedarfs von Kindernmacht deutlich, dass es weder Chancengleichheit noch Teilhabe am sozialen Leben sicherstellt.Ausgaben für Vereinsmitgliedschaften und Kinokarten stellen für viele Familien eine große undmitunter unüberwindbare Hürde dar. Die Folge sind häufig Ausgrenzung und Stigmatisierunghilfebedürftiger Kinder. Wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellt, droht durch dieMissachtung der kindlichen Entwicklungsphasen und der kindgerechtenPersönlichkeitsentfaltung der Ausschluss von Lebenschancen. Die Verhinderung der sozialenTeilhabe erzeugt die Verlierer von morgen, und der Ausstieg aus dem System wird unter denheutigen Bedingungen immer weiter erschwert. In der Konsequenz bedeutet dies nichtsanderes, als dass die gesellschaftlichen Folgekosten erhöht werden und bei weitem jeneüberschreiten, die heute für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimumsder Bedürftigen nötig sind. 3Neben der absoluten Notwendigkeit, den Begriff des Förderns im System Hartz IV stärker inden Mittelpunkt zu rücken und diesen auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen, muss es stärkerauf den Bedürftigen ausgerichtet und somit zweckorientierter gestaltet werden. Dies gilt imÜbrigen auch und gerade für die diskutierten Sachleistungen. Pauschale Gutscheinregelungenführen lediglich zur weiteren Ausgrenzung der Betroffenen und kaum zur Verbesserung ihrerLebenssituation. In der Sicherstellung einer frei zugänglichen Bildungsinfrastruktur - inKostenlosen KiTas und Ganztagsschulen - liegt die Lösung dieses strukturellen Problems. DieKonsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil kann nur eine Erhöhung derRegelleistungen sein. Nicht nur, aber insbesondere für Kinder. Denn dies ist der einzige Weg,um wenigstens ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu gewährleisten und zur Stabilität derGesellschaft beizutragen. Nur so werden wir unserer sozialen und finanziellen Verantwortunggegenüber zukünftigen Generationen gerecht.