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24.02.10 , 16:47 Uhr
SSW

PI Flemming Meyer zu TOP 27 - Auswirkungen des Hartz IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Presseinformation Kiel, den 24.02.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer
TOP 27 Auswirkungen des BverfG-Urteil über Regelleistungen nach dem SGB II (Drs. 17/257)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar ist klar und eindeutig. Für die
Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens reicht es nicht, sich allein am physischen
Existenzminimum zu orientieren. Auch die gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe
des Hilfebedürftigen - das soziale Existenzminimum - muss selbstverständlich
Berücksichtigung finden. Die aktuellen Regelleistungen gewähren dies leider bei weitem nicht.
Das Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs muss neu geordnet werden. Doch schaut man
sich zum Beispiel die Bedarfsermittlung für Kinder an, frage ich mich, ob dieses Urteil
überhaupt jemanden verwundert?


Dem Bundesverfassungsgericht nach wurden diese Leistungen nicht empirisch und
methodisch fundiert ermittelt, sondern „offensichtlich freihändig gesetzt“. Die Karlsruher
Richter haben die Leistungsbeträge nicht als deutlich unzureichend erklärt. Doch die
offensichtlich stümperhafte Berechnung der Regelleistungen lässt für uns keinen Zweifel 2
daran, dass diese nach oben korrigiert werden müssen. Das neu zu ordnende Verfahren zur
realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung wird mit Sicherheit zu genau diesem Ergebnis
führen.


Es ist allgemein bekannt, dass die Neuregelung für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erst
ab dem 1. Januar 2011 greifen muss. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts räumt daher den
Hilfebedürftigen ab sofort die Möglichkeit ein, ergänzende Leistungen zu beanspruchen. Wir
halten diese Härtefallregelung als Übergangslösung für sinnvoll und ermutigen dazu, bei
begründetem Anspruch, von dieser Gebrauch zu machen. Sie mag vorübergehend zumindest
eine etwas gerechtere Ermittlung des zum Leben notwendigen Bedarfs ermöglichen. Wichtig
ist, dass diese Regelung im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht
unverhältnismäßig strikt gehandhabt wird. Doch es liegt natürlich auf der Hand, dass es
hierdurch nur in Einzelfällen zu einem menschenwürdigeren Dasein der Bedürftigen kommt.


Wir stellen fest, dass der Weg der Notlösungen und Sonder- bzw. Sachleistungen der falsche
ist. Nachbesserungen wie die aktuelle Härtefallregelung ändern nichts an den offensichtlichen
Mängeln dieses Systems. Besonders die unzulängliche Ermittlung des Bedarfs von Kindern
macht deutlich, dass es weder Chancengleichheit noch Teilhabe am sozialen Leben sicherstellt.
Ausgaben für Vereinsmitgliedschaften und Kinokarten stellen für viele Familien eine große und
mitunter unüberwindbare Hürde dar. Die Folge sind häufig Ausgrenzung und Stigmatisierung
hilfebedürftiger Kinder. Wie auch das Bundesverfassungsgericht feststellt, droht durch die
Missachtung der kindlichen Entwicklungsphasen und der kindgerechten
Persönlichkeitsentfaltung der Ausschluss von Lebenschancen. Die Verhinderung der sozialen
Teilhabe erzeugt die Verlierer von morgen, und der Ausstieg aus dem System wird unter den
heutigen Bedingungen immer weiter erschwert. In der Konsequenz bedeutet dies nichts
anderes, als dass die gesellschaftlichen Folgekosten erhöht werden und bei weitem jene
überschreiten, die heute für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
der Bedürftigen nötig sind. 3



Neben der absoluten Notwendigkeit, den Begriff des Förderns im System Hartz IV stärker in
den Mittelpunkt zu rücken und diesen auch tatsächlich mit Leben zu erfüllen, muss es stärker
auf den Bedürftigen ausgerichtet und somit zweckorientierter gestaltet werden. Dies gilt im
Übrigen auch und gerade für die diskutierten Sachleistungen. Pauschale Gutscheinregelungen
führen lediglich zur weiteren Ausgrenzung der Betroffenen und kaum zur Verbesserung ihrer
Lebenssituation. In der Sicherstellung einer frei zugänglichen Bildungsinfrastruktur - in
Kostenlosen KiTas und Ganztagsschulen - liegt die Lösung dieses strukturellen Problems. Die
Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil kann nur eine Erhöhung der
Regelleistungen sein. Nicht nur, aber insbesondere für Kinder. Denn dies ist der einzige Weg,
um wenigstens ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe zu gewährleisten und zur Stabilität der
Gesellschaft beizutragen. Nur so werden wir unserer sozialen und finanziellen Verantwortung
gegenüber zukünftigen Generationen gerecht.

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