Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

25.02.10 , 10:06 Uhr
CDU

Tobias Koch zu TOP 11: Wir wollen starke Sparkassen für unsere heimische Wirtschaft

Finanzpolitik
Nr. 052/10 vom 25. Februar 2010
Tobias Koch zu TOP 11: Wir wollen starke Sparkassen für unsere heimische Wirtschaft
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Novellierung des Sparkassengesetzes ist eines der ersten wichtigen Gesetzesvorhaben der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, mit dem wir für mehr Wachstum und Beschäftigung in Schleswig-Holstein sorgen. Indem wir den Sparkassen eine verbesserte Eigenkapitalaustattung ermöglichen, stärken wir ihre Wettbewerbsposition als unverzichtbare dritte Säule unserer Bankenlandschaft. Nur starke Sparkassen sind in der Lage, ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen und können unsere heimische Wirtschaft ausreichend mit Krediten versorgen.
Wer diese Notwendigkeit verkennt und wie die Opposition eine Änderung der Sparkassengesetzes ablehnt, nimmt damit langfristig negative Folgen für Sparkassen und Mittelstand in Schleswig-Holstein billigend in Kauf. Es sollte uns schon zu denken geben, wenn selbst der Sparkassen- und Giroverband die Pläne der Koalitionsfraktionen zumindest grundsätzlich begrüßt und - trotz rechtlicher Vorbehalte - mit der Zielsetzung einer Stärkung der Eigenkapitalausstattung übereinstimmt. Wir können auch nicht die Augen davor verschließen, dass die beiden größten Sparkassen in unserem Land mittlerweile zu Stützungsfällen geworden sind und der Kapitalbedarf bereits jetzt nicht mehr allein in Schleswig-Holstein aufgebracht werden kann.
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 Gerade diese Stützungsfälle zeigen, welche Gefahr in dem bestehenden Instrument der Fusion von Sparkassen liegt. Die regionale Bindung geht bei immer größeren Gebilden zunehmend verloren und die Schieflage eines Fusionspartners reißt anschließend die ganze Großsparkasse mit in den Abgrund. Von der Schieflage zweier Sparkassen ist deshalb jetzt halb Schleswig-Holstein betroffen, nämlich gleich vier Kreise und zwei kreisfreie Städte. Nun ist die Sparkassengruppe eine starke Organisation und ich habe überhaupt keine Zweifel daran, dass der Haftungsverbund der Sparkassen diese Belastungen meistern wird. Aber eine Situation, in der unsere Sparkassen am Tropf des überregionalen Stützungsfonds hängen, ist doch wahrlich keine Idealsituation, weder für die Sparkassen noch für Unternehmen mit Kreditbedarf.
Die Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen ist deshalb genau die richtige Antwort auf die erkannten Probleme: Sie verschafft den Sparkassen ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalausstattung und sie ermöglicht eine kapitalunterlegte Zusammenarbeit regional selbständiger Institute, ohne dass dabei gleich der Weg einer Fusion eingeschlagen werden muss. Wenn eine solche Regelung bereits in der letzten Wahlperiode getroffen worden wäre, hätte sie zur Vermeidung der aufgetretenen Schieflagen oder zumindest zu deren Abmilderung beitragen können. Neben der Stärkung des Eigenkapitals und dem Erhalt regional eigenständiger Institute trägt der Gesetzentwurf außerdem dafür Sorge, dass der öffentlich-rechtliche Status der Sparkassen gewahrt bleibt:
Der kommunale Träger hält auch zukünftig mindestens 74,9% am Stammkapital. Ob überhaupt Stammkapital gebildet wird, entscheidet der Verwaltungsrat der Sparkasse nach vorheriger Zustimmung der Vertretung des Trägers. Diese schließt auch den Vertrag über die Einbeziehung von Beteiligten und sie genehmigt die Richtlinien der Geschäftspolitik. Im Verwaltungsrat verfügt der kommunale Träger auch zukünftig über eine Mehrheit der Sitze, wodurch das Demokratieprinzip mit einer durchgängigen demokratischen Legitimation gewahrt bleibt. Die Ausschüttungen der Sparkasse an ihren Träger sind weiterhin ausschließlich für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.
Meine Damen und Herren, alle diese Gesetzesinhalte sind nicht zuletzt das Ergebnis intensiver Gespräche und Abstimmungen, die wir mit dem Sparkassen- und Giroverband geführt haben. In dem Bekenntnis zur Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Struktur der Sparkassen sind wir uns dabei mit dem Verband völlig einig. Dass die Opposition auf diese Gesetzesinhalte in ihren Pressemitteilungen mit keinem einzigen Wort eingeht, erstaunt dabei nicht sonderlich. Bei dem

Seite 2/5 dramatisch verkündeten Ende des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens bis hin zum Vorwurf vom „Privatisierungsrausch“ hätte die Erwähnung all dieser Gesetzesregelung nur unnötig gestört. Mal schauen ob die Opposition den Gesetzentwurf mittlerweile gelesen hat, bei den bisherigen Stellungnahmen hatte ich zumindest nicht den Eindruck.
Noch viel erschreckender finde ich aber, dass bei der rechtlich relevanten Frage einer EU-konformen Gesetzesregelung, die Argumentation der Opposition trotz jahrelanger Debatten nach wie vor von Unwissenheit geprägt ist. Anders ist es nicht zu verstehen, wenn bei SPD und Grünen die Frage aufgeworfen wird, ob die HASPA als öffentlich-rechtliches Institut anerkannt wird. Die Hamburger Sparkasse AG und ihre Trägerin, die HASPA Finanzholding, sind zweifelsfrei keine öffentlich-rechtlichen Institute. Bei der HASPA handelt es sich, wenn man die Maßstäbe des geltenden schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes zugrunde legt, vielmehr um eine öffentliche Sparkasse.
Die HASPA Finanzholding verfügt zudem als Gesellschaft alten Hamburger Rechts über keine privaten Eigentümer, sie ist dem Allgemeinwohl verpflichtet, unterliegt der staatlichen Aufsicht und Änderungen der öffentlichen Aufgabe bzw. der Gemeinwohlorientierung dürfen nicht ohne Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgenommen werden. Wenn die HASPA Finanzholding aufgrund dieser Eigenschaften nicht dem privaten Sektor zugerechnet werden kann, dann liegt damit auch kein Diskriminierungstatbestand im Rahmen der Kapitalverkehrsfreiheit in der Europäischen Union vor.
In den anstehenden Ausschussberatungen wird dieser Aspekt sicherlich noch eine gewichtige Rolle spielen. Ich will an dieser Stelle deshalb deutlich machen, dass wir diese Beratungen und Anhörungen sehr ernst nehmen. Es ist nicht unser vorrangiges Ziel, diesen Gesetzentwurf 1 zu 1 so zu verabschieden, wie er heute vorliegt. Vielmehr sind wir für alle Anregungen und Formulierungen offen, die an dieser Stelle dazu beitragen, um ein noch höheres Maß an Rechtssicherheit zu erreichen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass Schleswig-Holstein nicht das erste Bundesland wäre, das sein Sparkassengesetz ändert. Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind diesen Weg bereits in ähnlicher Form gegangen. In allen vier Bundesländern wird Stammkapital bzw. sogenanntes Trägerkapital durch Einlagen und durch Umwandlung von Rücklagen gebildet.
Eine Übertragung von Anteilen am Stammkapital ist in Rheinland-Pfalz auf Sparkassen und Errichtungsträger möglich, in Hessen ferner auf die

Seite 3/5 Landesbank Hessen-Thüringen und auf öffentlich-rechtliche Stiftungen. In Bremen können sogar bis zu 49,9% des Stammkapitals auf Mitglieder der Sparkassenorganisation – zu der ja auch die HASPA gehört–, sowie auf Bürger der Gemeinde, in der die Sparkasse ihren Sitz hat, oder auf Kunden der Sparkasse übertragen werden. All diese gesetzlichen Regelungen sind schon einige Jahre in Kraft, sie waren keineswegs Einfallstor für eine Privatisierung und sie haben bislang noch nicht einmal zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Bei der Gesetzesverabschiedung werden wir letztendlich abzuwägen haben, zwischen einem theoretischen Restrisiko und dem praktischen Nutzen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Kreditvergabefähigkeit unserer Sparkassen.
Lassen Sie mich abschließend noch auf die Kritik eingehen, mit dem Gesetzentwurf würde den kommunalen Trägern die Möglichkeit eingeräumt, Sparkassenanteile zu verscherbeln, um ihren Haushalt auf Kosten der Sparkassen zu sanieren. Da muss man sich schon fragen, Frau Kollegin Heinold, was für ein Bild Sie eigentlich von den kommunalen Trägern haben. Offensichtlich kein Gutes.
Die Verantwortungslosigkeit die Sie damit den kommunalen Mandatsträgern unterstellen, ist doch vollkommen aus der Luft gegriffen. Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass sich die kommunalen Träger ihrer Verantwortung gegenüber den Sparkassen immer sehr wohl bewusst waren und in den allermeisten Fällen sogar auf die ihnen zustehenden Ausschüttungen verzichtet haben. Allerdings mag es in bestimmten Situationen durchaus gute Gründe dafür geben, Anteile am Stammkapital zu übertragen, ohne dass dieses mit einer Eigenkapitalzufuhr für die Sparkasse verbunden ist.
Verfügt eine Sparkasse nämlich bereits über eine sehr gute Eigenkapitalausstattung, was gerade bei den kleineren Sparkassen im Land durchaus der Fall ist, kann eine solche Entscheidung durchaus verantwortungsvoll sein, um durch die Einbeziehung eines strategischen Partners eine Risikobegrenzung vorzunehmen.
Vollkommen unzutreffend ist es allerdings zu behaupten, in einem solchen Fall würde Stammkapital verkauft und dadurch das Eigenkapital der Sparkasse geschwächt. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit für eine Übertragung von Anteilen am Stammkapital vor, d.h. diese werden anschließend von dem neuen Beteiligten gehalten, der kommunale Träger erhält hierfür einen finanziellen Ausgleich vom Beteiligten und das Stammkapital der Sparkasse bleibt in unveränderter Höhe erhalten.



Seite 4/5 Meine Damen und Herren, angesichts dieser unberechtigten und stark übertrieben Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf will ich hoffen, dass es trotzdem gelingt, in einer sachorientierten Debatte die weiteren Beratungen durchzuführen. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss.



Seite 5/5

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen