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25.02.10 , 15:19 Uhr
FDP

Anita Klahn: Verbraucherbildung statt unnötige gesetzliche Regelungen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 072/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 25. Februar 2010
Sperrfrist: Redebeginn



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Gesundheit
Anita Klahn: Verbraucherbildung statt unnötige gesetzliche Regelungen
In ihrer Rede zu TOP 35 (Geeignete Sammelsysteme für nicht verwendete oder abgelaufene Arzneimittel bereitstellen) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Der Antrag des SSW entspricht grundsätzlich dem Anspruch der Richtlinie des Europäischen Parlaments. Aktueller Anlass zu diesem Antrag erscheinen mir aber eher die gescheiterten Verhandlungen zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und den Pharmaherstellern zur Finanzierung des vier Millionen Euro teuren Systems zur Entsorgung von Alt-Arzneimitteln.
Bis Mitte des vergangenen Jahres haben Apotheken die Alt-Arzneien entgegen genommen. Die fachgerechte Entsorgung war durch die VfW Remedica GmbH mit Sitz in Köln geregelt. Finanziert wurde dieser Service von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und aus Einnahmen von wiederverwertbaren Stoffen. Deshalb mussten Apotheken für die Abholung nichts zahlen.
Für den Verbraucher war dies ein angenehmer Service. Eine ebenfalls mögliche Entsorgung über kommunale Schadstoffsammelannahmestellen ist in der Regel mit viel Aufwand verbunden.
Zudem musste er sich nicht damit auseinandersetzen, wie er gefährliche oder nicht gefährliche Medikamente fachgerecht zu entsorgen hatte. Zum Anderen war der Schutz vor Medikamentenmissbrauch durch Kinder sichergestellt. Der Bürger weiß, dass er in Fragen der
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Arzneimittelsicherheit und des Verbraucherschutzes bei den Apotheken in sehr guten Händen ist.
Mit Änderung der Verpackungsverordnung in 2009 hat sich das geändert. Pappschachteln und Plastikreste müssen nun getrennt gesammelt werden. Eine Quersubvention ist damit nicht mehr möglich und die Pharmazie-Unternehmen geben keinen Zuschuss zur Entsorgung mehr. Denn: Die in 2005 verschärften Bestimmungen für den Umgang mit Restmüll erlauben, Arzneien in den Hausmüll zu werfen.
Betrachtet man die Internetseiten der VfW Remedica, so lässt sich feststellen, dass die Altarzneien grundsätzlich der Verbrennung zugeführt werden, so dass eine Entsorgung über den Restmüll, der ebenfalls grundsätzlich verbrannt wird, ausreichen könnte.
Allerdings sehen wir das kritisch. Aus verschiedenen Umfrageergebnissen lässt sich erkennen, dass viele Verbraucher aus Unkenntnis heraus abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente unsachgemäß entsorgen. Gerade flüssige Arzneimittelreste werden häufig gedankenlos in den Ausguss geschüttet.
Im Sinne einer sachgerechten Entscheidung sollten wir uns eigene Erkenntnisse verschaffen. Dazu ist es notwendig, belastbare Daten über die tatsächlichen Mengen von Altarzneien und der vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu erhalten. Es ist zu klären, wie bei der Entsorgung der Schutz vor unsachgemäßer Verwendung, insbesondere durch Kinder, gewährleistet und wie Belange der Umwelt berücksichtigt werden können.

Wir müssen im Bereich des Verbraucherschutzes einen klaren Kurs fahren. Es reicht nicht aus, Verbraucherschutz gesetzlich festzuschreiben. Allein Verbraucher, die umfassend informiert sind, können selbstbestimmt entscheiden. Allein die Verbraucher sind die besten Garanten für ein hohes Niveau im Verbraucherschutz. Allein vernünftige Aufklärung des Verbrauchers kann der richtige Ansatzpunkt sein. Bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen sind nicht der richtige Weg. Diese bürgerliche Regierung will umfassende Verbraucherbildung und nicht unnötige gesetzliche Regelungen, die nichts schaffen außer Bürokratie und keinen Mehrwert für den Verbraucher haben.
Ich beantrage, die entsprechenden Anträge in den Sozialausschuss zu verweisen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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