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Silke Hinrichsen zu TOP 24 - Optionszwang abschaffen (Doppelte Staatsbürgerschaft)
Presseinformation Kiel, den 25. Februar 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 24 Optionszwang abschaffen Drs. 17/253Eigentlich müssten wir in Schleswig-Holstein am besten wissen, dass der Pass nichts über dieGesinnung und die Loyalitäten eines Menschen aussagt. Es gibt hier viele Menschen, die sich zurdänischen Nationalität bekennen, trotzdem stellt niemand ihre Loyalität zum deutschen Staat inFrage. Unsere minderheitenpolitischen Erfahrungen stehen aber im Kontrast zum Staatsange-hörigkeitsrecht, das auf die Exklusivität der deutschen Staatsbürgerschaft pocht. Es beruhtimmer noch auf dem veralteten Bild, dass Nationalität etwas Einzigartiges ist und dass jedeandere Nationalität im Gegensatz zur Deutschen steht.Dabei müssten – oder zumindest könnten – alle in diesem Saal wissen, dass das Leben sehr vielbunter ist. Wenn sie junge Menschen in den Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland nachihrer Zugehörigkeit fragen, dann fällt die Antwort häufig so aus: Ich habe zwar den einen oderanderen Pass, aber eigentlich bin ich eine Mischung aus beidem. Dies hat nichts mit einergespalteten Persönlichkeit zu tun. Eine doppelte Staatsbürgerschaft oder länderübergreifende 2Gesinnung ist kein Problem, sondern eine Bereicherung. Identität und Gefühle lassen sich ebennicht auf Schwarz oder Weiß reduzieren.Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrer Regierungszeit versucht, eine Lösung für dieMenschen zu finden, die seit Jahrzehnten in Deutschland wohnen, arbeiten und Steuern zahlen,aber aufgrund ihres Passes keine politischen Teilhabechancen haben. Wir erinnern uns sicherlichnoch an die Weltuntergangsdebatte, die von konservativer Seite seiner Zeit losgetreten wurde,als es um die Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland ging. Der Kompromiss war,dass § 4 III StAG die Möglichkeit bietet, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt inDeutschland zu erwerben, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichenAufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder könnenauch zwei Pässe haben, müssen sich aber aufgrund des sogenannten Optionszwangs zum 18.Geburtstag von einem der beiden trennen.Nun sind die ersten Jugendlichen mit zwei Pässen vom Optionszwang betroffen und die Zahlwird in den nächsten Jahren weiter steigen. Dabei wird immer deutlicher, dass der Zwang, sichvon einem der Pässe verabschieden zu müssen, die Betroffenen in eine unlösbare Konflikt-situation bringt. Sie müssen sich nicht nur offiziell gegen einen Teil ihrer persönlichen Identitätentscheiden. Sie kommen auch familiär oftmals in eine dramatische Situation, wenn sie sich füreine und damit einhergehend gegen eine andere Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.Zu den persönlichen und sozialen Konsequenzen kommen auch noch handfeste rechtliche undfinanzielle. Mit der Abwahl des deutschen Passes müssen sie auf das Wahlrecht in Deutschlandverzichten. Die Abwahl des anderen Passes kann zum Beispiel dazu führen, dass sie ihreerbrechtlichen Ansprüche in dem anderen Land aufgeben. Einige Staaten machen die Entlassungaus ihrer Staatsangehörigkeit von derart unzumutbaren Bedingungen abhängig, dass immermehr deutsche Gerichte diese rechtlichen Nachteile als unverhältnismäßig anerkennen. Sieverpflichten die Bundesländer, Betroffene einzubürgern, ohne dass die zweite Staatsange- 3hörigkeit aufgegeben werden muss. So hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht vor kurzem dasLand Baden-Württemberg verpflichtet, eine 14-Jährige einzubürgern und ihre Mehrstaatlichkeitin Kauf zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.Der Staat zwingt Jugendliche, die hier geboren und hier aufgewachsen sind, sich für oder gegeneine Zugehörigkeit zu Deutschland zu entscheiden. Das ist vollkommen absurd und hat absolutnicht mit Integration zu tun. Deshalb begrüßt der SSW ausdrücklich, dass unser JustizministerErich Schmalfuß im Januar angekündigt hat, sich in der Integrationsministerkonferenz für dieAbschaffung des Optionsmodells im Staatsbürgerschaftsrecht einsetzen zu wollen. DieWirklichkeit hat längst gezeigt, dass die Loyalität zu Deutschland nicht unter einem zweiten Passleidet. Die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert im Gegenteil Menschen, die von Kindheit anzwei Pässe haben, die Identifikation mit diesem Land. Deshalb fordert der SSW ein modernesStaatsangehörigkeitsrecht, das allen Kindern von Deutschen und allen in Deutschland geborenenKindern mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft verleiht. Die breite Mehrheit in unsererGesellschaft hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts zur Erkenntnis durchgerungen, dasDeutschland ein Einwanderungsland ist. Jetzt ist es Zeit, den konsequenten zweiten Schritt zutun und die Mehrstaatlichkeit ausdrücklich anzuerkennen.Der SSW stimmt aus diesen Gründen dem vorgelegten Änderungsantrag zu, weil er eine schnelleUmsetzung ermöglicht.