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25.02.10 , 17:25 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 24 - Optionszwang abschaffen (Doppelte Staatsbürgerschaft)

Presseinformation Kiel, den 25. Februar 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 24 Optionszwang abschaffen Drs. 17/253


Eigentlich müssten wir in Schleswig-Holstein am besten wissen, dass der Pass nichts über die
Gesinnung und die Loyalitäten eines Menschen aussagt. Es gibt hier viele Menschen, die sich zur
dänischen Nationalität bekennen, trotzdem stellt niemand ihre Loyalität zum deutschen Staat in
Frage. Unsere minderheitenpolitischen Erfahrungen stehen aber im Kontrast zum Staatsange-
hörigkeitsrecht, das auf die Exklusivität der deutschen Staatsbürgerschaft pocht. Es beruht
immer noch auf dem veralteten Bild, dass Nationalität etwas Einzigartiges ist und dass jede
andere Nationalität im Gegensatz zur Deutschen steht.


Dabei müssten – oder zumindest könnten – alle in diesem Saal wissen, dass das Leben sehr viel
bunter ist. Wenn sie junge Menschen in den Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland nach
ihrer Zugehörigkeit fragen, dann fällt die Antwort häufig so aus: Ich habe zwar den einen oder
anderen Pass, aber eigentlich bin ich eine Mischung aus beidem. Dies hat nichts mit einer
gespalteten Persönlichkeit zu tun. Eine doppelte Staatsbürgerschaft oder länderübergreifende 2
Gesinnung ist kein Problem, sondern eine Bereicherung. Identität und Gefühle lassen sich eben
nicht auf Schwarz oder Weiß reduzieren.


Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihrer Regierungszeit versucht, eine Lösung für die
Menschen zu finden, die seit Jahrzehnten in Deutschland wohnen, arbeiten und Steuern zahlen,
aber aufgrund ihres Passes keine politischen Teilhabechancen haben. Wir erinnern uns sicherlich
noch an die Weltuntergangsdebatte, die von konservativer Seite seiner Zeit losgetreten wurde,
als es um die Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland ging. Der Kompromiss war,
dass § 4 III StAG die Möglichkeit bietet, die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt in
Deutschland zu erwerben, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder können
auch zwei Pässe haben, müssen sich aber aufgrund des sogenannten Optionszwangs zum 18.
Geburtstag von einem der beiden trennen.


Nun sind die ersten Jugendlichen mit zwei Pässen vom Optionszwang betroffen und die Zahl
wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Dabei wird immer deutlicher, dass der Zwang, sich
von einem der Pässe verabschieden zu müssen, die Betroffenen in eine unlösbare Konflikt-
situation bringt. Sie müssen sich nicht nur offiziell gegen einen Teil ihrer persönlichen Identität
entscheiden. Sie kommen auch familiär oftmals in eine dramatische Situation, wenn sie sich für
eine und damit einhergehend gegen eine andere Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.


Zu den persönlichen und sozialen Konsequenzen kommen auch noch handfeste rechtliche und
finanzielle. Mit der Abwahl des deutschen Passes müssen sie auf das Wahlrecht in Deutschland
verzichten. Die Abwahl des anderen Passes kann zum Beispiel dazu führen, dass sie ihre
erbrechtlichen Ansprüche in dem anderen Land aufgeben. Einige Staaten machen die Entlassung
aus ihrer Staatsangehörigkeit von derart unzumutbaren Bedingungen abhängig, dass immer
mehr deutsche Gerichte diese rechtlichen Nachteile als unverhältnismäßig anerkennen. Sie
verpflichten die Bundesländer, Betroffene einzubürgern, ohne dass die zweite Staatsange- 3
hörigkeit aufgegeben werden muss. So hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht vor kurzem das
Land Baden-Württemberg verpflichtet, eine 14-Jährige einzubürgern und ihre Mehrstaatlichkeit
in Kauf zu nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.


Der Staat zwingt Jugendliche, die hier geboren und hier aufgewachsen sind, sich für oder gegen
eine Zugehörigkeit zu Deutschland zu entscheiden. Das ist vollkommen absurd und hat absolut
nicht mit Integration zu tun. Deshalb begrüßt der SSW ausdrücklich, dass unser Justizminister
Erich Schmalfuß im Januar angekündigt hat, sich in der Integrationsministerkonferenz für die
Abschaffung des Optionsmodells im Staatsbürgerschaftsrecht einsetzen zu wollen. Die
Wirklichkeit hat längst gezeigt, dass die Loyalität zu Deutschland nicht unter einem zweiten Pass
leidet. Die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert im Gegenteil Menschen, die von Kindheit an
zwei Pässe haben, die Identifikation mit diesem Land. Deshalb fordert der SSW ein modernes
Staatsangehörigkeitsrecht, das allen Kindern von Deutschen und allen in Deutschland geborenen
Kindern mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft verleiht. Die breite Mehrheit in unserer
Gesellschaft hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts zur Erkenntnis durchgerungen, das
Deutschland ein Einwanderungsland ist. Jetzt ist es Zeit, den konsequenten zweiten Schritt zu
tun und die Mehrstaatlichkeit ausdrücklich anzuerkennen.


Der SSW stimmt aus diesen Gründen dem vorgelegten Änderungsantrag zu, weil er eine schnelle
Umsetzung ermöglicht.

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