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Flemming Meyer zu TOP 22 u.a. - Optionskommunen sichern und erweitern
Presseinformation Kiel, den 26. Februar 2010 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 22, 33, 36 und 46 Optionskommunen sichern und erweitern Drs. 17/230, 17/264 (neu) und 17/267Eigentlich sind sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene alle darin einig, dass dieUnterstützung, Betreuung und Vermittlung der Arbeitslosen aus einer Hand funktioniert. Aberanstatt gemeinsam dafür zu sorgen, dass die durch das Bundesverfassungsgerichtbeanstandete Mischverwaltung rechtlich abgesichert wird, verlieren sich SPD und CDU aufBundesebene seit drei Jahren in ihren permanenten Machtspielchen.Erst wollte die SPD noch in der Großen Koalition in Berlin eine Grundgesetzänderung, dannwollte die CDU sie nicht mehr, die FDP dann auch nicht, aber dafür die CDU wieder ein bisschenund jetzt muss die CDU sie wollen und die SPD lacht sich ins Fäustchen. Positiv ausgedrücktkann man sagen, dass dies ein ganz schöner Zickzackkurs war. Negativ ausgedrückt haben wires aber wohl eher mit einem Spießrutenlauf auf Kosten der Arbeitslosen und der in denJobcentern angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun. 2Aus Sicht des SSW sprechen viele Argumente dafür, die Zusammenarbeit zwischenArbeitsagentur und Kommunen zu erhalten. Ein Kompetenz-Wirrwarr zwischen diesen beidenInstitutionen ist mit der Einführung der ARGEn und Optionskommunen ins Positive gewendetworden. Nicht nur, dass sich Arbeitsagenturen und Kommunen ergänzen - sie können gar nichtohne einander. Die Arbeitsagentur bringt Kompetenzen wie Verwaltung und Buchführung mit.Die Kommunen haben dagegen ein stärkeres Handlungsinteresse und vor allem Vorteile durchihr regionales Netzwerk. Sie sind mit kommunalen Diensten vernetzt, beziehen Familie undSozialraum mit in die Beratung ein und setzen sich mit Engagement und Phantasie für dieVermittlung Arbeitsloser ein.Der SSW begrüßt daher ganz ausdrücklich, dass auf Bundesebene eine Lösung abzusehen ist,die das bewährte System verfassungsrechtlich absichert und die Arbeitsagenturen undKommunen weiterhin in den ARGEn zusammenarbeiten können.Für den SSW steht allerdings neben der Erhaltung der ARGEn und ihrer rechtlichen Absicherungnoch ein weiterer Punkt im Vordergrund: Die Optionskommunen. Mit der Einführung derARGEn wurde auch die Möglichkeit geschaffen, eine begrenzte Anzahl an Optionskommunenzu schaffen, die ihre Hartz IV-Empfänger alleine betreuen dürfen. 69 solche Kommunen gibt esderzeit, 171 weitere wollen gerne optieren. In Schleswig-Holstein hätten vier Optionskommu-nen gebildet werden können, allerdings haben sich nur die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg diese Arbeit zugetraut.Die Optionskommunen sind nicht verfassungswidrig, sondern mit dem Artikel 84, Absatz 1,Satz 7 des Grundgesetzes vereinbar. Es handelt sich hier nämlich nicht um eine Aufgaben-übertragung, sondern um die gesetzliche Ermöglichung des Zugriffs der einzelnen Kommuneauf bestimmte Aufgabe. Auch eine Begrenzung der Anzahl der Optionskommunen auf 69 lässt 3sich nicht aus der Verfassung ableiten. Die Zahl 69 kam nur zustande, weil jedes Land so vieleOptionskommunen zulassen durfte, wie es Stimmen im Bundesrat hatte.Bisher sind die Optionskommunen bis Ende 2010 befristet, erfreulicherweise setzen sich CDUund FDP aber nicht nur für eine Fortführung, sondern auch für einen Ausbau ein. Der SSW teiltdiese Zielsetzung: Wir brauchen eine Entfristung und eine Ausweitung der Optionskommunen.Die von der SPD angestrebten 10-15% Erweiterung reichen aus unserer Sicht nicht aus. Dieswären maximal elf weitere Kommunen in ganz Deutschland, alleine in Schleswig-Holsteinwollen aber sechs Kreise und die Stadt Flensburg optieren.Die Zielsetzung muss aus Sicht des SSW also ganz klar heißen, dass nicht nur die Arbeit derARGEn verfassungsrechtlich gesichert wird, sondern dass auch jede Kommune, die optierenwill, optieren kann. Nur so schaffen wir die optimalen Rahmenbedingungen für eine regionaleArbeitsmarktpolitik, die wirklich Hilfe aus einer Hand sichert.