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Anita Klahn: Mitarbeiter der Jobcenter benötigen klare Verhältnisse
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 081/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 26. Februar 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Soziales / SGB IIAnita Klahn: Mitarbeiter der Jobcenter benötigen klare VerhältnisseIn ihrer Rede zu TOP 22, 33, 36 und 46 (Optionskommunen / Zukunft der Argen / Trägerschaft SGB II) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Organisation der Arge in der jetzigen Form mit kommunalen Mitarbeitern und Mitarbeitern des Bundes und der Zuständigkeit für kommunale und Bundesaufgaben eine unzulässige Mischverwaltung darstelle, die Verantwortlichkeiten zwischen den Trägern intransparent sei und deshalb diese Organisationsform verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber soll bis Ende 2010 eine Organisation der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II vorzunehmen, die dem föderalen System des Grundgesetzes entspricht. Einigen konnte sich die Politik in Berlin bis heute nicht und das, obwohl z.B. die große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode über die entsprechenden Mehrheiten im Bundestag wie auch im Bundesrat verfügte.Die Bundesregierung hatte nunmehr in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die getrennte Aufgabenwahrnehmung von kommunalen und Bundesaufgaben in jeweils eigener Zuständigkeit vorsieht. Das bedeutet im Grundsatz, dass sich der Leistungsberechtigte wegen der Kosten der Unterkunft (KdU) an eine kommunale Dienststelle wenden muss und wegen der Regelsatzleistungen und der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen an die Bundesagentur. Zwar sollte zwischen beiden Dienststellen eine enge Zusammenarbeit stattfinden, aber es würden für den Leistungsempfänger zwei Bescheide, zwei Rechtsmittelwege, das Aufsuchen von zwei Dienststellen bedeuten. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Ungeklärt ist auch, wie eine zweimalige Prüfung der Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit vermieden werden und wie der notwendige Datenaustauch einschließlich EDV-Unterstützung funktionieren soll. Die Lösung der getrennten Aufgabenwahrnehmung ist meilenweit von dem Gedanken der Hilfen aus einer Hand entfernt, verwaltungsunökonomisch und deshalb schon vom Ansatz her abzulehnen.Der richtige Weg ist die sogenannte Option, also die Einrichtung von kommunalen Dienststellen, die in Selbstverwaltung die kommunalen und die Bundesaufgaben wahrnehmen.Hier ist, anders als in den Jobcentern, ein einheitlicher Personalkörper mit kommunalen Mitarbeitern gegeben, die Organisationsverantwortung liegt in einer Hand, die Verantwortung ist transparent geregelt und insbesondere sind uneingeschränkt für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II die Hilfen aus einer Hand gewährleistet. Entgegen den Unkenrufen der Bundesagentur für Arbeit haben sich die 69 Optionskommunen auch gut bewährt und brauchen den Vergleich mit den Jobcentern nicht zu scheuen.Und die Option hat noch einen Vorteil. Der Bund hat über die Arbeitsmarktmaßnahmen nur die Rechtsaufsicht. Das bedeutet, dass anders als bei den Jobcentern, die Bundesagentur nicht bis ins Detail vorgeben kann, wie die Arbeitsmarktpolitik vor Ort auszusehen hat. Denn Arbeitsmarktpolitik und die Ansätze zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sind in München sicherlich anders zu bewerten als zwischen Nord- und Ostseeküste.Die Neuorganisation des SGB II muss verfassungsfest, bürgerfreundlich und zeitnah vorgenommen werden. Hier möchte ich den hervorragenden Einsatz der Landesregierung hervorheben, die sich erfolgreich auf Bundesebene für genau diese Ziele eingesetzt hat. Dieses hat insbesondere Minister Dr. Garg auch von vornherein und mit Nachdruck eingefordert.Die Bundesregierung ist nach langen Verhandlungen mit den Ländern nunmehr dieser Linie auch gefolgt, und es wird mit der SPD wegen der notwendigen 2/3 Mehrheit im Parlament derzeit über eine entsprechende Grundgesetzänderung verhandelt. Hier sollte angesichts der knappen Zeit die SPD aber auch Flexibilität zeigen und nicht mit der neuen Forderung nach einer Bundesaufsicht über die Optionskommunen, also der Einführung einer Fachaufsicht, Sand ins Getriebe streuen oder gar eine Mindestlohndebatte damit verknüpfen. Die Aussagen des Abgeordneten Baasch aus der Aktuellen Stunde lassen ja hoffen, dass hier von Seiten der SPD keine Spielchen betrieben werden.Es bleibt nur noch wenig Zeit für die Grundgesetzänderung, der gesetzlichen Anpassung des SGB II und der notwendigen Organisationsschritte, weniger als zehn Monate. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter muss schnellstens Klarheit bestehen, was mit ihnen geschieht. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Die Hilfen müssen aus einer Hand gewährt werden, damit ohne Einschränkung nach dem Prinzip des Förderns und Forderns arbeitslose Menschen wieder in Arbeit gebracht werden. Ein Defizit hier können wir uns aus sozialen und volkswirtschaftlichen Gründen auf keinem Fall leisten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/