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Robert Habeck zum Urteil des LVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der Amtsordnung
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 115.10 / 26.02.2010 Vom Kopf auf die FüßeDas Landesverfassungsgericht hat heute der Klage von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Amtsordnung Recht gegeben. Dazu erklärt der Frakti- onsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck:Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Dies ist eine schallende Ohrfeige für die letzte Landesregierung, die unsere wiederholten Hinweise auf mögliche demo- kratische Missstände missachtet und uns so gezwungen hat, den Klageweg zu gehen. Jetzt muss die Landesregierung endlich handeln.Bis zur Kommunalwahl 2013 sollte Klarheit geschaffen sein. Wir wollen starke Kommu- nen und eine starke kommunale Selbstverwaltung, wir wollen Bürgernähe, Identität mit der Region in der wir leben und effiziente Strukturen.Mit dem heutigen Urteil ist klar: wir haben vier Verwaltungsebenen (Gemeinden, Ämter, Kreise, Land) und damit eine zuviel. Die Diskussion um eine Funktional- und Gebietsre- form in Schleswig-Holstein ist neu eröffnet.Das Urteil bietet die Chance für eine Strukturreform von unten: Politik muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.Ich danke meinem Vorgänger als Fraktionsvorsitzenden Karl-Martin Hentschel, der mit seiner Beharrlichkeit und demokratischen Aufrichtigkeit diese Klage und das Urteil er- wirkt hat. *** Seite 1 von 1