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Dr. Michael von Abercron und Werner Kalinka zur Vorratsdatenspeicherung: Ein deutliches Urteil
DatenschutzpolitikNr. 071/10 vom 02. März 2010Dr. Michael von Abercron und Werner Kalinka zur Vorratsdatenspeicherung: Ein deutliches Urteil Als „deutliches Urteil“ haben der datenschutzrechtliche und der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Michael von Abercron und Werner Kalinka, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet. Das Urteil sei eine Mahnung an die Sorgsamkeit des Gesetzgebers:Das Verfassungsgericht habe den Verantwortlichen in der Politik klare Voraussetzungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung ins Stammbuch geschrieben, die es nun umzusetzen gelte. „Es steht außer Frage, dass wir auch das schleswig-holsteinische Polizeirecht zeitnah überprüfen werden“, erklärte der Innenpolitiker Werner Kalinka. Der Innenpolitiker begrüßte, dass die Vorratsdatenspeicherung immerhin nicht generell in Frage gestellt worden sei. „Problematisch ist jedoch, dass die vom Gericht angeordnete Nichtigkeit der Vorschriften die Strafverfolgungsbehörden erst einmal vor schwierige Probleme stellt“, so Kalinka.Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Michael von Abercron, begrüßte die klaren Worte des Verfassungsgerichts hinsichtlich einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung: „Die Möglichkeiten der Telekommunikation entwickeln sich ständig weiter. Dem Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 muss auch der Gesetzgeber Rechnung tragen“, erklärte von Abercron. So habe das Gericht beispielsweise Anforderungen an die Datensicherheit, Datenverwendung und auch die Transparenz der Datenübermittlung gestellt. „Dies wird nach der Umsetzung des Urteils den Bürgern und auch den Strafverfolgungsbehörden nutzen“, so von Abercron abschließend. Seite 2/2