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02.03.10 , 12:42 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 121.10 / 02.03.2010 Datenschutz ist Bürgerrecht
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben nicht nur die 35.000 KlägerInnen Recht bekommen, sondern die BürgerInnen in ganz Deutschland wurden vom General- verdacht befreit.
Die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten ohne konkretes Verdachts- moment ist willkürlich und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien von Privatheit und in- formationeller Selbstbestimmung vereinbar. Letzten Endes kann Sicherheit nicht durch unnötige Eingriffe in die Freiheit hergestellt werden.
Dies ist wieder einmal ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts, das eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber ist. Das Urteil ist eine Kritik an einer Einstellung des Staates gegenüber seinen BürgerInnen, die von Misstrauen geprägt ist. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Generalrevision des noch von der großen Koalition be- schlossenen Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein auf.

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