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03.03.10 , 17:15 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron zur Novellierung des Landeswassergesetzes: Bewährtes erhalten – Bundesrecht umgesetzt

Umweltpolitik
Nr. 076/10 vom 03. März 2010
Dr. Michael von Abercron zur Novellierung des Landeswassergesetzes: Bewährtes erhalten – Bundesrecht umgesetzt
Zur heutigen Beschlussfassung des Umweltausschusses zum Landeswassergesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron:
„In einem zeitlich gestrafften Verfahren wurde das Landeswassergesetz novelliert, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und landesspezifische Besonderheiten zu erhalten.“
Einen Schwerpunkt der Anhörungen bildete die vorgesehene gesetzliche Regelung zur Überprüfung der Dichtigkeit von Abwasserleitungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hätte den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, eine Dichtigkeitsprüfung der privaten häuslichen Abwasserleitungen möglichst kostengünstig durchzuführen. Diese Regelung wurde gestrichen, da sie von den Kommunen nicht als zusätzliche Hilfe empfunden wurde. Ungeachtet dessen wird diese Verpflichtung aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften weiter fortbestehen.
Neben dieser gravierenden Änderung gehe es unter anderem auch um den ordnungsgemäßen Wasserabfluss. Diese Unterhaltungspflicht werde zwar vom Wasserhaushaltsgesetz erfasst, trage aber einer landesspezifischen Besonderheit Rechnung. Die Sicherstellung einer funktionierenden
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 Binnenentwässerung sei in Schleswig-Holstein von elementarer Bedeutung und insofern sei diese Ergänzung gerechtfertigt. Zum anderen werde der landesspezifische Begriff der „Binnendeiche“ beibehalten.
„Mit dieser „kleinen“ Novellierung erfolgt lediglich eine Anpassung an das geänderte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Sie ersetzt noch nicht die grundlegende Neufassung des Landeswassergesetzes“, so von Abercron.



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