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Anita Klahn: Bundesgesetzliche Vorgaben werden effizient und kostengünstig umgesetzt
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 104/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 17. März 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Gesundheit / HeilberufekammergesetzAnita Klahn: Bundesgesetzliche Vorgaben werden effizient und kostengünstig umgesetztIn ihrer Rede zu TOP 11 (Gesetz zur Änderung des Heilberufekammergesetzes) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:„In der Tat ist es misslich, dass ein Gesetzentwurf so kurzfristig vorgelegt wurde. Berechtigte Kritik dazu wurde auch von unserer Seite an die Vertreter des Ministeriums geäußert. Trotzdem sehen wir Liberale keinen Grund, in diesem Fall exemplarisch das Verfahren zu verzögern. Ganz im Gegenteil: der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von vorausschauendem und umsichtigem Handeln. Wenn Sie die zusätzliche Information des Sozialministeriums vom 8. März diesen Jahres aufmerksam lesen, finden Sie dort den Hinweis, dass seit Sommer vergangenen Jahres eine umfangreiche Änderung des Kammergesetzes geplant ist und innerhalb dieses Prozesses auch ursprünglich geplant war, die Änderung zu den medizinproduktrechtlichen Vorschriften auf den Weg zu bringen.Die Herausnahme und jetzt zu verabschiedende zusätzliche Aufgabenübertragung an die Ethikkommission der Ärztekammer hat gute Gründe und erspart dem Land Schleswig-Holstein die Errichtung und Finanzierung einer eigenen Ethikkommission. Die bundesgesetzlichen Vorgaben werden so in einer effizienten und für das Land kostengünstigen Art und Weise umgesetzt.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die entscheidende Frage ist doch, welche Konsequenzen entstehen würden, wenn wir das Gesetz nicht unter Maßgabe der Frist verabschieden. Wenn wir im Sinne der Menschen des Landes Schleswig- Holstein handeln wollen und nicht eigene Eitelkeiten in den Vordergrund stellen, dann sollten wir jetzt darauf achten, dass wir mögliche Schadensersatzforderungen - die dann auch gleich in erheblicher Höhe anfallen würden – abwenden. Die Konsequenzen bei nicht fristgerechtem Inkrafttreten sind deutlich im Schreiben des Ministeriums aufgezeigt: Von der Ärztekammer kann nicht erwartet werden, dass sie die zusätzlichen Aufgaben nach dem MPG wahrnehmen wird, bevor die landesrechtliche Regelung zur Haftungsfreistellung in Kraft getreten ist. Sollte die Bewertung einer klinischen Prüfung eines Medizinproduktes ab dem 21. März 2010 nicht fristgerecht erfolgen, können Schadensersatzforderungen an das Land nicht ausgeschlossen werden. Die Ärztekammer hat hierfür extra eine Haftpflichtversicherung über zehn Millionen Euro abgeschlossen. Es muss uns also klar sein, dass es hier um Millionenbeträge gehen kann. Selbstverständlich ist das nur eine hypothetische Gefahr. Gleichwohl ist die Frage zu stellen, ob man es darauf ankommen lassen muss? Zumal ja Ergänzungen, wie sie von Seiten der SPD angeregt sind, noch bei der weiteren Novellierung dieses Gesetzes möglich sind oder durch Anträge eingebracht werden können. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieses Gesetz einen kleinen Baustein für den Bereich Gesundheitswirtschaft darstellt und dass hier ansässige Unternehmen, die im Bereich Medizinprodukte tätig sind, gegenüber Unternehmen in anderen Bundesländern keinen Nachteil erleiden sollten.Die FDP befürwortet ausdrücklich, diesen Teilbereich vorab zu beschließen. Denn damit schafft das Ministerium das notwendige Zeitfenster, um anschließend die umfangreichen Änderungen zum Kammergesetz der Sache angemessen beraten zu können.Wir werden das Gesetzesverfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zügig umsetzen, zur Not auch gegen die Stimmen der Opposition.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/