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Flemming Meyer zu TOP 52 - Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und Kinder
PresseinformationKiel, den 17.3.2010 Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 52 Drs. 17/369Bedarfsgerechte Regelsätze für Erwachsene und KinderIm Rahmen der letzten Landtagssitzung haben wir uns bereits mit den Konsequenzen aus demUrteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Februar beschäftigt. Zwar ist seitdem - undseit der mitunter sehr emotional und sicher nicht ohne Polemik geführten Debatte überunseren Sozialstaat - einige Zeit vergangen. Über die Bedeutung des Urteils kann es meinerMeinung nach trotzdem nicht den geringsten Zweifel geben: Die Regelleistungen fürbedürftige Erwachsene und Kinder müssen auf der Basis einer bedarfsorientiertenNeuberechnung angehoben werden. Wenn Untersuchungen nun einmal zeigen, dass Kinderaus Hartz IV – Familien aufgrund zu geringer Tagessätze nicht einmal die Chance auf eineausgewogene Ernährung haben, verbietet sich die „ergebnisoffene“ Diskussion über finanzielleKonsequenzen aus dem Urteil. 2Fakt ist, dass das Verfahren zur Regelbedarfsermittlung neu geordnet werden muss. AlsGrundlage dieser Berechnung müssen wir – geboten durch das Sozialstaatsprinzip – nebendem physischen Existenzminimum auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher, kultureller undpolitischer Teilhabe beachten. Dies gilt für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche genauso. Schaut man auf die bisherige Handhabung und Ermittlung der Regelsätze für Kinder, wirddie stümperhafte Berechnung der Leistungen leider besonders deutlich. Die unterschiedlichenEntwicklungsphasen und besonderen Bedarfe, zum Beispiel im Bereich der Schulbildung oderder Betreuung, finden bisher einfach keine besondere Berücksichtigung.Der ungenaue und überhastet erarbeitete Erlass zur Härtefallregelung aus dem BerlinerMinisterium macht das Dilemma der Flickschusterei und der Reförmchen ohne Weitsichtwieder einmal deutlich. Vertauschte Verben und andere Formfehler machten das Lesen unddas Verstehen fast unmöglich. Die Umsetzung des Erlasses und die Anwendung derHärtefallregelung läuft bisher alles andere als reibungslos. Im Ergebnis müssen nun Menschenmit berechtigtem Anspruch auf solche Leistungen zur Deckung ihrer atypischen Bedarfe auf ihrviel zu geringes Budget zurückgreifen. Existenzielle Bedeutung der beantragten Leistung hinoder her.Der SSW sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in seinen Forderungen nacheiner stärkeren Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen bestätigt. DieErhöhung der Leistungen als Folge des Urteils ist die einzig mögliche Konsequenz und bedeutetfür die nahe Zukunft eine zumindest etwas gerechtere Sozialpolitik. Auch wenn die verloreneWürde von vielen Arbeitssuchenden auch hierdurch nicht zurückgegeben werden kann. Einewirklich gerechte und nach meiner Meinung dringend nötige Folgerung aus demVerfassungsgerichtsurteil ist ein Mindestlohn und eine konsequente Entlastung unterer undmittlerer Einkommen von Steuern und Abgaben. 3Das Urteil aus Karlsruhe muss schon zu Beginn des kommenden Jahres zu konkretenÄnderungen führen. So viel ist klar. Doch auch eine wirklich bedarfsorientierte Neuberechnungund die daraus resultierende Erhöhung der Regelsätze wird das tiefer liegende Problem nichtlösen. Leider werden auch diese Änderungen im Rahmen von Hartz IV nicht mehr sein als eineweitere Reaktion auf steigende Armutszahlen, auf prekäre Lebensverhältnisse undzunehmende soziale Ausgrenzung. Bloße Justierungen an einem offensichtlich kranken SystemHartz IV und immer neue Schnellschüsse aus der Defensive heraus genügen aber schon heutenicht mehr. Vor allem die Kinder sind die Leidtragenden dieser verfehlten Politik. Jedes 5. istvon einem konkreten Armutsrisiko bedroht. Die mangelnde Differenzierung zwischenverschiedenen Altersgruppen und den entsprechenden entwicklungsbedingten Bedürfnissenist ein wichtiger Punkt. Das aber in viel zu vielen Fällen selbst die Absicherung des körperlichenExistenzminimums nicht gewährleistet ist, muss uns allen zu denken geben. Hier muss sichsehr schnell etwas ändern.