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18.03.10 , 16:43 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zur Schaffung einer Task-Force gegen Jugendkriminalität

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 32 – Jugendkriminalität in Schleswig-Holstein – Landeshaus Schaffung einer Task-Force Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der innen- und rechtpolitische Sprecher der Fax: 0431 / 988 - 1501 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Thorsten Fürter: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 154.10 / 18.03.2010


Keiner darf am Straßenrand zurückgelassen werden
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Kriminalitätsbekämpfung ist ein wichtiges Thema. Verknüpft man Kriminalität mit ju- gendlich, dann wird in Schleswig-Holstein eine Task-Force eingerichtet. Das ist Eng- lisch. Hört sich gut an, aber was verbirgt sich dahinter?
Laut Wikipedia ist Task-Force ein Begriff, der ursprünglich aus der englischen Militär- sprache stammt und einen Einsatzverband bezeichnet. Was die Landesregierung dar- unter versteht, berichtet sie uns erst im Juli. Ich hoffe aber, dass es nichts mit Militär zu tun haben wird.
Dies ist aber nur eine Hoffnung, denn Gewissheit, was sich hinter der Idee der Einrich- tung einer Task-Force verbirgt, habe ich nicht. Und trotzdem sollen wir uns schon heute für die Einrichtung einer solchen Task-Force aussprechen und das ohne ein konkretes Konzept.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die verstärk- te Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit, Schule, Polizei und Justiz. Ich kenne Behör- denabläufe gut aus meiner Hamburger Zeit. Wenn sich die Beamtenfachebenen aus mehreren Häusern zusammensetzen, um eine Task-Force zu entwickeln, wird sicher- lich keiner auf den Gedanken kommen, ohne vertiefte Prüfung Kampfgruppen zur Hilfe zu rufen.
Aber ohne ein konkretes Konzept besteht bei dieser Landesregierung die Gefahr, dass es wieder nur bei der Ankündigung bleibt und keine Taten folgen werden. Deshalb gebe ich ihnen einmal meine Anregungen für die Erarbeitung eines solchen Konzepts mit auf den Weg. Seite 1 von 2 Zunächst einmal müssen wir uns fragen: Warum? Warum hat dieser Jugendliche eine Straftat verübt?
Könnte es die höhere Kinder- und Jugendarmut sowie anhaltend schlechte Bildungs- chancen für sozial schwache Kinder sein? Könnt es unser Schulsystem des Aussortie- rens sein, dass aussortiert statt inklusiv allen SchülerInnen eine Perspektive eröffnet? Könnte es sein, dass die Jugendkriminalität auch ein Geschlechterproblem ist, denn überwiegend ist sie Jungen-Kriminalität.
Weder die bloße Androhung von harten Strafen, noch eine reine Kuschel-Sozialarbeit können die Lösung des Problems darstellen.
Die Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts ist nicht geeignet, das Problem zu lösen. Ebenso wenig die undifferenzierte populistische Forderung „Für im- mer Wegsperren“.
Wir müssen stattdessen Jugendhilfe und Schule so stärken, dass die Jugendlichen frühzeitig mit einem Wertegerüst ausgestattet werden und Gewaltbereitschaft schon frühzeitig erkannt und unterbunden wird. Nur so schaffen wir es, möglichst viele junge Menschen auf ihrem Weg durch die offene Gesellschaft zu begleiten. Keiner darf am Straßenrand zurückgelassen werden.
Dafür bedarf es aber der Erkenntnis und Umsetzung, dass wir mehr Geld und mehr Personal in die Bildung stecken müssen. Dass wir bei den Präventionsanstrengungen nicht nachlassen dürfen. Deshalb fordern wir, dass verstärkt auch SozialarbeiterInnen in Schulen tätig werden.
Und wenn junge Menschen doch wiederholt Straftaten begehen, muss der Staat schnell auf die Tat reagieren. Im Rahmen des geltenden Strafprozessrechts müssen alle Be- schleunigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die kriminelle Karriere muss gestoppt werden, bevor Jugendliche zu IntensivtäterInnen werden.
Die ExpertInnen sind sich einig: Eine schnelle Reaktion wirkt viel stärker auf junge Men- schen ein als eine hohe Strafe, die ein Jahr nach der Tat verhängt wird, oder noch spä- ter. Eine Aufgabe für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Schauen Sie vielleicht nach Hamburg, wo es unter der Federführung der Justizbehörde ein Modell namens „PriJus“ gibt, in dem – unter strenger Wahrung der Rechtsstaatlichkeit - Möglichkeiten erprobt werden, Verfahrenslaufzeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Ich hoffe, dass die Einrichtung der Task-Force dazu führt, dass sich etwas zum Guten verändert. Sei es in der Urfassung oder in der durch den Änderungsantrag der SPD ab- gewandelten Form. Wir stimmen ihr zu und verbinden dies mit der Hoffnung, dass die Landesregierung bei ihren Antworten unsere Maßstäbe von Rechtsstaatlichkeit und Ef- fektivität nicht enttäuscht.
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