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19.03.10 , 12:39 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 7 - Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Presseinformation Kiel, den 19. März 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 7 Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein Drs. 17/268

Als der Schleswig-Holsteinische Landtag im März 2006 in erster Lesung eine Änderung der
Landesverfassung debattierte, trat die damalige Opposition bestehend aus FDP, Grünen und
SSW dafür ein, dass auch die Minderheit der Sinti und Roma in unsere Landesverfassung
aufgenommen wird.


Bei der Gelegenheit hob der Kollege Kubicki in seinem Redebeitrag hervor - bezogen auf den
Änderungsvorschlag der Großen Koalition - dass im Ausschuss intensiv zu diskutieren sei
„warum bei den nationalen und autochtonen Minderheiten ausgerechnet gegenüber unserem
Vorschlag Sinti und Roma wieder herausfallen, warum wir nach wie vor die Förderung der
dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe in die Verfassung aufnehmen“. Und
weiter in Richtung SPD: „Mich interessiert insbesondere die Veränderung der Haltung der
Sozialdemokraten in dieser Frage. Man kann ja nicht einfach die Begründung vortragen, man
sei nun in einer großen Koalition und habe deshalb einen Teil seiner Überzeugung, seines 2
Verstandes oder seines Herzens an der Garderobe abgegeben.“ Für die SPD antwortete der
damalige Kollege Klaus-Peter Puls, indem er hervorhob, dass die SPD weiterhin für die
systematische Einbeziehung der Sinti und Roma in den Schutz nationaler Minderheiten und
Volksgruppen sei und er fügte hinzu, dass sei in dieser Legislaturperiode aber leider nicht
durchsetzbar, „weil dies im Koalitionsvertrag von der CDU ausgeschlossen ist.“


Nun kann man sagen, dass diese Auseinandersetzung einfach auf den Punkt bringt, wie
Koalitionen funktionieren und das politische Spiel zwischen regierungstragenden Fraktionen
und Oppositionsparteien so läuft.


Gleichwohl erwarte ich von der FDP, dass sie auf ihren Koalitionspartner Druck ausübt, mit ihm
diskutiert und im Sinne dessen, wofür die FDP 2006 eintrat, die CDU davon überzeugt, dass die
Zeit reif dafür ist, dass die in Schleswig-Holstein heimische nationale Minderheit der deutschen
Sinti und Roma wie die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe Anspruch auf
Schutz und Förderung nach Artikel 5 unserer Landesverfassung haben. Geben Sie sich einen
Ruck, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, und denken Sie daran, dass es bei dieser Sache
nicht um Gesichtswahrung oder um Gesichtsverlust geht, sondern um Menschen, die sich zu
recht einer politischen Prinzipienreiterei ausgesetzt fühlen, die mit der Sache nur am Rande
etwas zu tun hat. Weder für die dänische Minderheit noch für die friesische Volksgruppe ist
zumindest nachvollziehbar, warum in Schleswig-Holstein immer noch zwischen unseren
Belangen und den Belangen der Sinti und Roma unterschieden wird. Wir arbeiten in allen
möglichen Gremien eng und freundschaftlich zusammen, weil die Minderheit der Sinti und
Roma einfach dazu gehört. Das ist auch auf Bundesebene der Fall, mit dem Minderheitenrat
der vier autochtonen Minderheiten in der Bundesrepublik als institutionellem Rahmen.


Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verzichte bewusst darauf, auf weitere übergeordnete
Zusammenhänge einzugehen. Wer sich nicht auskennt, kann sich die früheren Debatten zu
diesem Thema durchlesen - meine Reden stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Nur auf einen 3
Aspekt möchte ich abschließend etwas näher eingehen. Sinti und Roma stellen auf
europäischer Ebene die größte nationale Minderheit dar, aber fast so groß ist zusammengelegt
die Anzahl der deutschen, die sich als nationale Minderheiten verstehen. Oder anders
formuliert: Deutschland hat die größte Anzahl nationaler Minderheiten in Europa. Daraus
ergibt sich meines Erachtens eine besonders Verantwortung in der Minderheitenpolitik. Es
gehört zumindest zu den Merkmalen unserer Minderheitenregelung, dass Minderheitenpolitik
immer auch Ausdruck für Beteiligungsrechte auf Augenhöhe sein muss.


Und genau daran hapert es, bei dem Umgang mit der Minderheit der Sinti und Roma. In allen
europäischen Ländern gibt es immer noch Vorurteile gegen die Roma. Häufig werden sie
diskriminiert und direkt verfolgt, und sie geraten immer wieder in die Mangel der europäischen
Politik - zum Beispiel jetzt, wo das Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo abgeschlossen
werden soll. Denn der Abschiebestopp schützte in erster Linie die aus dem ehemaligen
Jugoslawien hierher geflohenen Roma. Der Vorsitzende des Zentralrates der Sinti und Roma in
Schleswig-Holstein, Matthäus Weiss, kann darüber ein Lied singen, da er sich wie wenige in
dieser Frage engagiert. Und daher sage ich noch einmal klar und deutlich: Die Aufnahme der
Sinti und Roma in die Landesverfassung ist viel mehr als Symbolpolitik. Sie ist Ausdruck dafür,
dass Sinti und Roma sich auf gleicher Augenhöhe in die politischen Prozesse unseres Landes
einbringen können. Und das stärkt die Position insgesamt - auch auf europäischer Ebene.

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