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19.03.10 , 12:41 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Aufnahme der Minderheitenrechte von Sinti und Roma in die Landesverfassung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7 – Änderung der Landesverfassung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der minderheitenpolitische Sprecher Landeshaus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Rasmus Andresen: Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Schleswig-Holstein muss seiner Nr. 160.10 / 19.03.2010 Verantwortung gegenüber Sinti und Roma endlich gerecht werden Seit über 600 Jahren leben Sinti und Roma nicht nur in Deutschland, sondern auch und gerade mit der Mehrheitsbevölkerung in Schleswig-Holstein. Die Sinti und Roma gelten deswegen als nationale Minderheit und sind aus der Geschichte unseres Landes nicht weg zu denken. Gleichwertig mit den Nordfriesen und Dänen.
Es gibt gegenüber den Sinti und Roma eine historische und politische Verantwortung, der wir gerecht werden müssen. Ich denke etwa an die Zigeunerverfolgung in Deutsch- land im 15. und 16. Jahrhundert. Aber auch die sogenannten Eingliederungsversuche im 18. und 19. Jahrhundert sind aus heutiger Perspektive zu verurteilen. Sie sollten im Ergebnis dazu führen, dass Sinti und Roma ihre Identität aufgeben müssen. Durch den sozialen niedrigen Stand, den die Sinti und Roma oftmals besaßen, wurden weitere Ressentiments auch von staatlicher Seite geschürt.
Den Sinti und Roma wurde in der Geschichte sehr viel Unrecht getan, allein deswegen sind wir in der Verpflichtung, den Schutz dieser Nationalen Minderheit aufzuwerten. Wir haben den ca. 5.000-7.000 in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma eine Ver- pflichtung gegenüber, der wir nachkommen müssen.
Nun mögen einige von Ihnen in den Regierung tragenden Fraktionen denken: „Ist ja schön und gut, aber wieso denn schon wieder eine Verfassungsänderung?“ Diese Ver- fassungsänderung ist in Wirklichkeit ja nur eine Ergänzung. Der Schutz der dänischen und der friesischen Minderheit steht ja bereits in der Landesverfassung.



Seite 1 von 2 Seit der Ratifizierung der Rahmenkonvention zum Schutz von Nationalen Minderheiten zählen die Sinti und Roma zu Recht auch dazu. Und seit der Grundgesetzänderung 1993 ist Minderheitenschutz ausdrücklich Ländersache. Das die Sinti und Roma seit- dem sträfligst vernachlässigt wurden, kommt einem Trauerspiel gleich. Und dies unab- hängig davon, welche parlamentarischen Mehrheiten es in diesem Haus gab.
Aber selbst aus juristischer und eben nicht nur politischer Perspektive ist eine Aufnah- me der Sinti und Roma in die Landesverfassung dringend geboten. Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Prof. Dr. Albert von Mutius kommen in einem Gutachten übereinstim- mend zu dem aus juristischer Sicht eindeutigen Ergebnis.
Aus minderheitenpolitischer Sicht ist ein weiterer Punkt interessant. Während bei der dänischen und friesischen Minderheit das Problem ist, dass Abkommen zum Schutz der Minderheiten in Erinnerung gerufen werden müssen und auf konkrete politische Schritte gedrängt werden muss, verhält es sich bei den Sinti und Roma grundsätzlich anders. Die Sinti und Roma besitzen keine rechtliche Absicherung, und dies ist ein Problem.
Aber Minderheitenpolitik darf nicht nur auf dem Papier stehen, sie muss mit Leben ge- füllt werden. Projekte zur Förderung von Sinti und Roma, wie aber auch zu einer ver- stärkten Bekanntmachung der Geschichte dieser Gruppe, muss in der Landespolitik ei- ne größere Rolle spielen.
Dieses Thema entscheidet sich nicht an Tagespolitik. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen sie nach Beratung im Ausschuss dieser Verfassungsergänzung zu.



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