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19.03.10 , 14:01 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Situation des Glücksspiels in Schleswig-Holstein

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 60 – Situation des Glücksspiels Pressesprecherin in Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Monika Heinold: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Schwarz-Gelb darf das Nr. 163.10 / 19.03.2010 Staatsmonopol nicht verzocken Vielen Dank an die Landesregierung für diesen differenzierten und ausführlichen Be- richt. Der Bericht macht deutlich: Das Glücksspiel-Staatsmonopol ist gut begründet. Es gewährleistet Jugend- und Spielerschutz, es verfolgt das Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und schafft die Voraussetzung für eine wirksame Suchtbekämpfung. Aus grüner Sicht heißt deshalb die Schlussfolgerung: JA zum Glücksspiel-Staatsmonopol.
Was aber auch klar ist: Wir dürfen die Augen vor einer notwendigen Novellierung nicht verschließen. Soll die Wettbewerbsfähigkeit langfristig gesichert werden, muss die Lan- desregierung mit den anderen Bundesländern auch über eine Öffnung für das Spiel im Internet beraten, für das der EuGH in seinem Urteil zum Glücksspielrecht in Portugal Grundsätze für eine zulässige Beschränkung aufgestellt hat – bei aller Vorsicht und Notwendigkeit, auch hier dem Jugendschutz gerecht zu werden.
Ziel ist es, die Glücksspiel-Einnahmen der Bundesländer – mehr als 3,2 Milliarden Euro und davon über 100 Millionen Euro jährlich für die Landeskasse – auch weiterhin zu si- chern. Für eine Aufkündigung des staatlichen Glücksspielmonopols, wie von CDU und FDP geplant, gibt es hingegen keine Begründung – weder inhaltlich noch finanziell. Entgegen des Horrorszenarios, welches die privaten Anbieter vor vier Jahren an die Wand gemalt hatten, sind weder die Umsätze noch die Landeseinnahmen dramatisch eingebrochen.
Im Gegenteil: Bereits 2009 gab es wieder ein Wachstum von acht Prozent beim Umsatz und von drei Prozent bei den Staatseinnahmen. Und der Umsatzrückgang von 2007 auf 2008 hatte insbesondere bei NordwestLotto vor allem zwei Gründe: Das Verbot des In- ternet-Angebots, das eventuell zurückgenommen werden kann und die im Staatsvertrag geregelte Verteilung der Gewinne nach dem Wohnortprinzip, eine faire Regelung, auch wenn sie zu Lasten unseres Landes geht.

Seite 1 von 2 Es wäre absurd, aus dieser finanziellen Entwicklung die Notwendigkeit der Aufkündi- gung des Glücksspiel-Staatsvertrages abzuleiten und das Heil in der Privatisierung zu suchen.
Schon bei der Abstimmung über den Staatsvertrag 2006 stand die Frage der EU- Konformität offen im Raum, weshalb sich meine Fraktion damals enthalten hatte. Und auch heute gibt es noch immer keine Rechtsklarheit, sondern europaweit eine unendli- che Anzahl rechtlicher Verfahren.
So hat das Verwaltungsgericht Schleswig erhebliche Zweifel, ob ein staatliches Mono- pol auf bestimmte Glücksspiele wie Sportwetten und Lotterien mit den im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheiten vereinbar ist. Das führt da- zu, dass allein in Schleswig-Holstein rund 40 unerlaubte Sportwettbüros geduldet wer- den müssen, weil die örtlichen Ordnungsbehörden in vorläufigen Rechtsschutzverfah- ren unterlegen sind und Widerspruchsverfahren, bzw. der Vollzug der Unterlassungs- verfügungen ausgesetzt sind, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Ein un- haltbarer Zustand!
Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen die Verfassungsmäßigkeit des Glücks- spielstaatsvertrages im Oktober 2008 bestätigt: Die Eingriffe in Grundrechte von ge- werblichen Spielvermittlern werden in vollem Umfang als gerechtfertigt angesehen, da die Gemeinwohlziele wie der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der Glücks- spielsucht und der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität höher zu gewichten sind.
Nun gilt es das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Gültigkeit des Glücksspiel- staatsmonopols abzuwarten. Geduld ist gefragt – Kurzschlusshandlungen sind kontra- produktiv.
Völlig neben der Spur ist der Plan von CDU und FDP, notfalls im Alleingang, ohne die anderen Bundesländer, das Staatsmonopol aufzugeben und in Schleswig-Holstein ein Konzessionsmodell zu verankern. Als erstes würde Schleswig-Holstein aus dem bun- desdeutschen Lottoblock fliegen und dürfte nicht mehr am starken Lotto 6 aus 49 und am großen Jackpot teilnehmen.
Kommerzielle Anbieter müssten sich den kleinen Markt in Schleswig-Holstein teilen, in den anderen Bundesländern dürfen sie nicht operieren. Private Anbieter von Glücks- spielen mit Konzessionen eines EU-Landes müssten diskriminierungsfrei zugelassen werden, sie würden keiner Niederlassungspflicht in Schleswig-Holstein unterliegen, und jeder kann sich ausmalen, dass Abgaben und Steuern nicht in der bei uns üblichen Hö- he gezahlt würden. Malta und Gibraltar lassen grüßen.
Letztendlich würden die Einnahmen für den Landeshaushalt dramatisch sinken. Ein De- saster für unser Land! Deshalb fordere ich CDU und FDP auf: Beenden Sie ihre Lobby- politik für private Glücksspielanbieter und orientieren Sie sich endlich am Gemeinwohl. Das Glücksspiel braucht eine glückliche Hand, Schwarz-Gelb darf das Staatsmonopol nicht verzocken.



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