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Jens-Uwe Dankert: Wir müssen Schutz und Förderung von Minderheiten mit Leben erfüllen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 121/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 19. März 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Verfassung / MinderheitenJens-Uwe Dankert: Wir müssen Schutz und Förderung von Minderheiten mit Leben erfüllenIn seiner Rede zu TOP 7 (Gesetz zur Änderung der Landesverfassung) sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Jens-Uwe Dankert:„Unsere Verfassung stellt in Art. 5(2) die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe unter besonderen Schutz. Ich möchte aber betonen, dass auch die Sinti und Roma eine traditionell in Schleswig- Holstein beheimatete Minderheit sind. Schon seit Anfang 2006 und später wiederkehrend, hat es in diesem Hause Initiativen von Fraktionen gegeben, auch den Schutz und die Förderung der Sinti und Roma als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Die notwendige verfassungsändernde Mehrheit konnte nicht erreicht werden. Heute nun ein erneuter Antrag der Oppositionsfraktionen mit diesem Ziel. Ich bin der Auffassung, dass man mit der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung vorsichtig umgehen sollte.Auch die FDP hat zu diesem Antrag im Januar 2006 bereits Zweifel geäußert. Staatszielbestimmungen verpflichten den Staat, bestimmte Ziele zu verfolgen, subjektive Rechte für den Bürger gewähren sie aber nicht. Eine rein deklaratorische Erklärung aber hilft in der Sache nicht weiter. Und ich füge hinzu, dass Einbeziehung für die Einen, gleichzeitig Ausgrenzung für Andere bedeuten kann. Wichtig ist doch viel mehr, dass wir Schutz und Förderung von Minderheiten auch mit Leben erfüllen!Der Landesverband der deutschen Sinti und Roma ist ein anerkannter Partner in der Minderheitenpolitik dieser Landesregierung und wird gleichermaßen behandelt wie die Verbände der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Es bleibt die immer wieder gestellte Frage, warum werden in Absatz 2 des Artikel 5 die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe explizit genannt?Dies erklärt sich in der historischen Besonderheit sowie der kulturellen und politischen Entwicklung Schleswig-Holsteins.Die Hervorhebung ist daher auch nicht als verfassungsrechtlich ungerechtfertigte Bevorzugung der Dänen und Friesen zu sehen. Und ich ergänze vor dem Hintergrund dieser Betrachtung gern, dass auch der Landesverband der zur Zeit etwa 5000 in Schleswig-Holstein lebenden Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit mit erheblichen Landesmitteln jährlich unterstützt wird.Schon in Artikel 5 Absatz 1 wird die Freiheit des Bekenntnisses für alle nationalen Minderheiten festgeschrieben. Mit dem von den Oppositionsparteien vorgelegten Antrag soll der Minderheitenschutz verbessert werden und auf die Sinti und Roma werden. Wir haben als FDP dem offen gegenüber gestanden, ob die hierfür notwendige Zwei- Drittel-Mehrheit allerdings zustande kommt, ist natürlich zweifelhaft. Wir kennen die Argumente, die ja nicht ganz von der Hand zu weisen sind, dass man eine Verfassung nicht überfrachten sollte. Minderheiten sind selbstverständlich auch heute schon verfassungsrechtlich geschützt und wenn der Kreis der explizit in die Verfassung aufgenommenen Minderheiten ständig erweitert würde, dann könnten auch andere Gruppen Bedarf anmelden, die nicht notwendigerweise nationale Minderheiten sind, aber dennoch ebenso in der Landesverfassung Erwähnung finden möchten. Daher ist die teilweise auch heute wieder geäußerte Skepsis vor dieser Erweiterung zumindest nachvollziehbar. Allerdings sollten wir einen aus unserer Sicht nicht unwichtigen Aspekt auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Dabei handelt es sich um die Frage, ob wir ggf. europarechtlich dazu verpflichtet sind, Sinti und Roma in unsere Landesverfassung aufzunehmen.Der ehemalige und fachlich durchaus respektierte SPD-Abgeordnete Puls hatte in seiner Rede im Jahr 2006 darauf hingewiesen, dass eine Aufnahme des Schutzes der Sinti und Roma in Erfüllung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten rechtlich geboten sei.Wir werden diese Frage in unseren Diskussionen im Ausschuss intensiver zu klären haben, als dies in der Vergangenheit der Fall war.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/