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22.03.10 , 13:41 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Verdacht des unrechtmäßigen Verdienstes an Ein-Euro-Jobbern durch die Arbeiterwohlfahrt

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 165.10 / 22.03.2010

Kein Missbrauch öffentlicher Gelder – AWO muss Verdacht lückenlos aufklären
Zu den Berichten über einen möglicherweise unrechtmäßigen Verdienst der Arbeiter- wohlfahrt Neumünster an Ein-Euro-Jobbern sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Die AWO steht jetzt in der Pflicht, den geäußerten Verdächtigungen durch lückenlose Aufklärung und Offenlegung aller Fakten entgegen zu treten.
Öffentliche Gelder dürfen weder zweckentfremdet, noch zur persönlichen Bereicherung verwendet werden. Insbesondere Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Einrichtungen haben eine besondere Verpflichtung, mit Zuschüssen und Einnahmen sorgfältig umzugehen und transparent zu wirtschaften.
Einen Stundenlohn von acht Euro beim Kunden zu erheben, den ArbeitnehmerInnen aber nur 1,25 Euro auszuzahlen, das passt nicht zusammen und das kann niemand verstehen.
Ein-Euro-Jobs als billige Alternative anstelle von sozialversicherungspflichtigen Er- werbsverhältnissen einzusetzen, ist Zweckentfremdung öffentlicher Gelder. Ein-Euro- Jobs sollen helfen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht andere Men- schen arbeitslos zu machen.
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