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25.03.10 , 14:13 Uhr
CDU

Tobias Koch und Katharina Loedige: Anhörung bestätigt Koalitionsentwurf zur Schuldenbremse

Finanzpolitik
Nr. /10 25. März 2010
Tobias Koch und Katharina Loedige: Anhörung bestätigt Koalitionsentwurf zur Schuldenbremse
Die Fraktionen von CDU und FDP sehen sich nach der Anhörung im Finanzausschuss zu den unterschiedlichen Entwürfen für die Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung in ihrer Position bestätigt:
Die Anhörung habe eine breite Zustimmung für eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ergeben. „Die Experten haben sich darüber hinaus deutlich gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse ausgesprochen. Eine praktikable und verfassungsrechtlich saubere Lösung muss eine wirksame Schuldenbremse ohne Ausnahmeregelung sein“, stellte der Finanzexperte der CDU, Tobias Koch, im Anschluss an die Sitzung fest. "Mit unserem Gesetzentwurf sind wir juristisch auf der sicheren Seite, da er sich an die entsprechenden Bundesregelungen anlehnt. Weitere Details kann ein Ausführungsgesetz regeln", sagte dazu die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Katharina Loedige.
Wichtig seien auch die Hinweise der Experten zu der Frage gewesen, ob die Regelung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch dann für Schleswig-Holstein gelte, wenn das Bundesland keine eigene Regelung treffen

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Seite 1/2 würde: „Für Schleswig-Holstein gilt die Schuldenbremse ab 2020 in jedem Fall. Ich appelliere deshalb an die Oppositionsfraktionen, gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eine verfassungsrechtlich saubere und praktikable Lösung für unser Land zu finden“, so Koch.
Die verfassungsrechtliche Regelung werde nur der Beginn eines steinigen Weges sein. Loedige: "Die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung ist nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen. Wichtig ist, dass wir in der Haushaltsstrukturkommission jetzt Weichen stellen, um die vereinbarte Haushaltskonsolidierung umzusetzen."
Die Anhörung habe auch wichtige Hinweise hinsichtlich der Frage einer Einbeziehung der Kommunen in die rechtliche Regelung gegeben: „Es steht außer Frage, dass die Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen gehen darf. Das gebietet die Verfassung“, erklärte der CDU-Abgeordnete Koch. Wichtig sei jedoch, dass auch bei den Kommunen eine Akzeptanz für die verfassungsrechtliche Regelung bestehe. "Die Anhörung hat gezeigt, dass auch die kommunalen Spitzenverbände die Notwendigkeit einer Schuldenbremse anerkennen“, so Loedige abschließend.



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