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01.04.10 , 12:00 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier: Gewaltkriminalität als Warnsignal erkennen

Justizpolitik
Nr. 125/10 vom 01. April 2010
Barbara Ostmeier: Gewaltkriminalität als Warnsignal erkennen
Als „weiterhin besorgniserregend“ hat die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Barbar Ostmeier, das hohe Niveau der Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein bezeichnet. Ostmeier reagierte damit auf die Jahresbilanz von Generalstaatsanwalt Erhard Rex.
„Die Steigerung der Täterzahlen bei Gewaltdelikten im Sechsjahresvergleich wird von der Staatsanwaltschaft klar als "Warnsignal" benannt. Dies betrifft gerade auch die jugendlichen Täter. Es kann uns keine Ruhe lassen, wenn Gewalt vermehrt kein "Vier-Augen-Delikt" mehr ist und Täter lernen, dass Gruppengewalt sich lohnt." Die Antwort auf diese Entwicklung müsse klar sein: "Gruppengewalt darf sich nicht lohnen“, erklärte Ostmeier in Kiel.
Ostmeier betonte in diesem Zusammenhang, dass der Bericht des Generalstaatsanwaltes die Notwendigkeit der von CDU und FDP in der letzten Landtagssitzung auf den Weg gebrachten „Jugend-Task Force“ belege: „Der Bericht lässt in aller Deutlichkeit erkennen, wie wichtig ein sehr breit angelegtes programmatisches Vorgehen gegen die Jugendkriminalität ist“, so Ostmeier.
Insoweit begrüßte die Juristin auch das in der Landespressekonferenz vom Generalstaatsanwalt dargestellte Modellprojekt in Itzehoe zur Kooperation von Polizei, Jugendamt, Arbeitsagentur und Justiz, mit dem der
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Seite 1/2 Intensivtäterproblematik entgegengewirkt werden soll: „Ich empfinde hohen Respekt für die Staatsanwälte, die hier trotz ihrer enormen Arbeitsbelastung nach konstruktiven Wegen suchen, um den drängenden Problemen zu begegnen."
Nüchterne Worte fand die CDU-Politikerin zu den leicht gestiegenen Fallzahlen aus dem Korruptionsbericht: "Es ist sehr unschön, wenn unredliche Menschen durch kriminelle Handlungen das in Mißkredit bringen, wofür viele anständige hart arbeiten. Unbestechlichkeit, egal in welchem Amt, muss wieder als Selbstverständlichkeit gelten", so Ostmeier abschließend.



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