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19.05.10 , 11:23 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 6 - Änderung der Landesverfassung, Schuldenbremse und Altschuldenpaket

Presseinformation
Kiel, den 19.05.2010 Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms


TOP 6 Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung sowie Anträge zur Aufnahme der Schuldenbremse und zum Altschuldenpaket Drs. 17/193,205, 516, 186, 517, 187 (neu), 529


Bevor ich genauer auf die Gesetzesformulierungen zur Schuldenbremse eingehe, erlauben Sie
mir einige allgemeine Anmerkungen. Zuallererst muss nach meiner Auffassung festgehalten
werden, dass es hier heute ausschließlich um die Begrenzung der Neuverschuldung geht. Das
heißt, die bisher aufgelaufenen Schulden bleiben bestehen; schlimmer noch: auch in den
kommenden Jahren werden Schulden hinzukommen, weil die Neuverschuldung nicht mit
einem Mal auf Null gefahren werden kann. Wir haben jetzt einen Schuldenstand von fast 25
Milliarden Euro und in 2020, wenn die Neuverschuldung endgültig auf Null stehen soll, werden
wir mit Zins und Zinseszins einen Schuldenberg von rund 40 Milliarden Euro aufgehäuft haben.
Dieser Schuldenberg wird die nachfolgenden Generationen belasten und es wird Aufgabe der
Politik nach 2020 sein, auch diesen Schuldenberg abzubauen. 2
In den kommenden Jahren werden wir jedes Jahr die Neuverschuldung um 125 Millionen Euro
zusätzlich reduzieren. Im letzten Jahr wird die Neuverschuldung, die heute rund 1,25 Milliarden
Euro beträgt, völlig verschwunden sein. Ist ein solcher Kraftakt möglich und wird dieser
Kraftakt zu Einbußen in der Lebensqualität führen? Ich nehme es vorweg: es ist möglich und
welche Bereiche von möglichen Einsparungen betroffen sein werden, ist eine politische
Entscheidung. Die Schuldenbremse ist kein Freibrief für Sozialabbau und Kulturlosigkeit in
unserem Land.


Wenn wir uns die Entwicklung der Steuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehnten
ansehen, kann man feststellen, dass alleine die Steigerungen in diesem Bereich rechnerisch
fast die Schuldenbremse ausgleichen könnten. Im Jahr 1980 hatte das Land 2,4 Milliarden Euro
Steuereinnahmen. 1989 waren es schon 3,5 Milliarden Euro. Das heißt 1,1 Milliarden Euro mehr.
Die Steigerung von 1990 bis 1999 lag bei 1,5 Milliarden Euro. Und die Steigerung von 2000 bis
2009 beziffert sich auf 0,84 Milliarden Euro, wobei allerdings bis 2008 - also vor der großen
Wirtschaftskrise – die Steigerung sogar 1,3 Milliarden Euro betragen hat. Im langjährigen
Schnitt lag die Verbesserung der Steuereinnahmen pro Jahrzehnt bei 1,186 Milliarden Euro.
Rechnerisch gesehen, kann man also davon ausgehen, dass zukünftige Steuereinnahmen das
Problem nicht nur lindern, sondern auf dem Papier fast gänzlich lösen können. Die
Schuldenbremse allein ist also tatsächlich kein Grund für einen Kahlschlag im Landeshaushalt.


Allerdings bleiben zwei große Blöcke, die unser Finanzproblem trotzdem verschärfen und die
zum Sparen führen müssen. Zum einen sind da die Tarifsteigerungen, Sachkostensteigerungen
und die Steigerungen allgemeiner Art. Und zum anderen sind da die enormen Steigerungen im
Personalbereich für die Beamten, die eine Pension beziehen oder beziehen werden. Hier hat
das Land seit Jahrzehnten über seine Verhältnisse gelebt und diese Lasten schlagen jetzt durch.
Hier gibt es neben allgemeinen Sparbemühungen ein Bündel von Lösungen, um auch hier die
Entwicklung abzufedern. Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ist sicherlich
unumgänglich. Allerdings kann dieser nicht mit Gehaltskürzungen und ähnlichem erkauft 3
werden. Vielmehr muss das Land seine Aufgaben überprüfen und hier zu einer Verschlankung
kommen. Ein Land, das sich vier Verwaltungsebenen – Gemeinden, Ämter, Kreise und Land –
leistet, ist dabei sicherlich in keinster Weise zukunftsorientiert aufgestellt. Die
Landesverwaltung gehört weiter auf den Prüfstand und hier sind sicherlich eine Vielzahl an
Synergien zu heben. Es wird aber auch notwendig sein, Gesetze, Verordnungen und Erlasse zu
überprüfen. Dabei geht es dann nicht darum, politische Zielsetzungen aufzugeben, sondern
diese mit weniger Aufwand umzusetzen. Dies wird ein ständiger Prozess sein.


So wichtig diese Dinge sind, so sicher bin ich mir, dass auch diese Maßnahmen nicht völlig
reichen können. Entscheidend wird sein, dass die zukünftigen Landesregierungen – gleich
welcher Couleur – auf Bundesebene den Mut haben, sich gegen Gesetzesvorhaben zu wenden,
die das Land über Gebühr belasten. Wir haben diesen Gedankengang in die Beratungen zum
Gesetz eingebracht und haben ja auch Formulierungen gefunden, die dies zumindest in der
Zielsetzung unterstützen. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie hoch die Steigerungen bei den
Steuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehnten waren und wie oft die jeweiligen
Regierungen Steuerausfällen für das Land auf Bundesebene zugestimmt haben, kann man
ermessen, dass hier viel möglich ist. Unter der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler
Schröder wurden Gutverdienende und Unternehmen in einem Umfang mit Steuersenkungen
bedacht, wie es diese Republik noch nicht gesehen hat. Hätten wir all diese Steuereinnahmen,
wäre die Schuldenbremse ein wesentlich geringeres Problem.


Aber auch die Steuerentlastungen für reiche Erben und Hoteliers sowie die Erhöhung des
Kindergeldes vor kurzem, zeigen, wie viel Luft anscheinend im System ist. Wer solchen
Steuergeschenken zustimmt, hat es eigentlich verwirkt, hier alle anderen zum
bedingungslosen Sparen aufzufordern. Im Übrigen, mit diesen 70 Millionen Euro, die dort zum
Fenster heraus geworfen werden, hätte man in Schleswig-Holstein zwei beitragsfreie
Kindergartenjahre finanzieren können. Es stellt sich also immer wieder eine Frage der
politischen Prioritäten. 4
Wenn man genau hinsieht, wird man die Erkenntnis gewinnen, dass viele dieser
Steueränderungen wieder einkassiert werden müssen. Auf jeden Fall kann man heutzutage
nicht mehr über Steuersenkungen im großen Stil philosophieren, sondern man muss ganz klar
sagen, dass wir in Zukunft an Erhöhungen von Steuern und Abgaben in einigen Bereichen auf
Bundes- und Landesebene nicht vorbei kommen, um die Aufgaben des Staates adäquat
finanzieren zu können.


Ich fasse also erst einmal zusammen: Um die finanziellen Probleme unseres Landes
anzupacken, gibt es ein Bündel von Maßnahmen. Da sind die Ausnutzung zukünftiger
Steigerungsraten bei den Steuereinnahmen, die sozial verträgliche Verschlankung der
Landesverwaltung, die Modernisierung der Verwaltung und ihrer Abläufe, der Verzicht auf
Steuergeschenke auf Bundesebene und die moderate punktuelle Erhöhung von Steuern. All
diese Maßnahmen können zu einem Großteil unser Problem lösen.
Erst dann, kann man nach Auffassung des SSW über mögliche weitere Einsparungen
nachdenken. Aber auch hier gilt es Prioritäten zu setzen.


Wir haben es ja heute mit einer Verfassungsänderung zu tun. Was liegt also näher als bei der
Festlegung von Prioritäten in unsere Verfassung zu schauen. Im Abschnitt 1 unserer
Landesverfassung sind neben den Grundrechten die wichtigsten landespolitischen Ziele genau
beschrieben. Unter dem besonderen Schutz unserer Landesverfassung stehen die nationalen
Minderheiten und Volksgruppen, die pflegebedürftigen Menschen, die Gleichstellung von
Frauen und Männern, die Kinder und Jugendlichen, die natürlichen Grundlagen des Lebens, das
Schulwesen und die Kultur. An diesen Zielen muss sich die zukünftige Politik in besonderem
Maße orientieren. Mit der Einführung der Schuldenbremse ist somit nicht nur eine
Aufforderung zum Sparen verbunden, sondern wir müssen auch über unsere Prioritäten in der
Politik nachdenken. Und wenn wir unsere Landesverfassung ernst nehmen, dann müssen sich
die dort festgeschriebenen besonderen Zielsetzungen gerade in der heutigen Zeit besonders 5
widerspiegeln. Exzessives Kürzen in diesen Bereichen würde unserer Landesverfassung absolut
widersprechen.


Sehen wir uns nun die Regelungen, die neben der eigentlichen Schuldenbremse heute zur
Abstimmung stehen, im Einzelnen an. Wie vorab schon einmal erwähnt, wollten wir als SSW
die Landesregierung eigentlich per Verfassung verpflichten, Gesetzesänderungen auf
Bundesebene, die für uns zu Mindereinnahmen führen, nicht zuzustimmen. Leider widerspricht
dies den Regelungen im Grundgesetz, so dass wir eine andere Lösung wählen mussten. Jetzt
muss die Landesregierung immerhin den Grundsatz der Schuldenbremse bei Entscheidungen
auf Bundes- und Europaebene mit berücksichtigen. Dies ist nach unserer Auffassung die
rechtlich maximal mögliche Lösung, die zumindest mittelbar auch zu einer Berichtspflicht der
Landesregierung gegenüber dem Landtag in Bezug auf die Entscheidungsprozesse führt.
Letztendlich bleibt aber die Forderung nach dem Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Ein
solches Konnexitätsprinzip würde gerade auch den Kommunen helfen, die den
Entscheidungen auf Bundesebene noch hilfloser ausgeliefert sind als wir.


Wichtig war auch, dass unsere Schuldenbremse in Schleswig-Holstein eine Formulierung
enthält, die den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sichert. Eine solche
Formulierung hat ebenfalls Eingang in die Verfassung gefunden. Gleiches gilt für die jährliche
Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag, wie die Schuldenbremse auch
längerfristig umgesetzt werden soll. Hier kommt ein Element des modernen Controllings mit in
die Verfassung und uns lag besonders auch daran, dass der Landesrechnungshof zu diesem
Bericht jeweils eine Stellungnahme gegenüber dem Landtag abgibt. Auf diese Weise kann man
den Abbaupfad kontrollieren und feststellen, ob die Maßnahmen der Landesregierung
realistisch zum Ziel führen. Gerade diese Bestimmung wird nach unserer Auffassung dazu
führen müssen, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in den nächsten 10
Jahren auch den Kontakt zur Opposition suchen, um wichtige Strukturentscheidungen
gemeinsam umzusetzen. 6



Es wird aber auch Ausnahmen zur Schuldenbremse geben. Einmal wird es bei einer von der
Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung möglich sein, Kredite aufzunehmen.
Allerdings müssen diese dann auch in einem festen Zeitraum wieder vollständig getilgt
werden – diese Bestimmung ist im Übrigen weitgehender als die Regelung auf Bundesebene.
Zum anderen kann in Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen
ebenfalls ein Kredit aufgenommen werden. Auch dieser Kredit müsste dann aber in einer
angemessenen vorher bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die Feststellung der
entsprechenden Notlagen ist in darüber hinaus an eine Zweidrittel-Mehrheit des Landtages
gebunden, um möglichen Missbräuchen dieser Regelung vorzubeugen. Auch hier ist die
Formulierung weitgehender als auf Bundesebene.


Nach Auffassung des SSW ist die Schuldenbremse notwendig, um die politischen Ziele, die wir
für die Zukunft formulieren, auch finanzieren zu können. Dabei geht es uns insbesondere um
die Aufgaben, die auch in der Landesverfassung ihren Niederschlag gefunden haben. Für uns
ist die Schuldenbremse keine Begründung für sozialen Rückschritt, kulturelle Einöde oder
Bildungsabbau. Für uns führt die Schuldenbremse zu veränderten Prioritäten in der
Landespolitik und letztendlich wird über politische Prioritäten dann in den
Haushaltsberatungen entschieden.
Die in Schleswig-Holstein in Zukunft geltende Schuldenbremse ist das Maximum, was erreicht
werden konnte, weil insbesondere der Landtag stark in die Umsetzung dieser Bestimmung
eingebunden wird. Die schleswig-holsteinische Schuldenbremse und die Klage gegen die
Schuldenbremse, die uns vom Bund aufgezwungen werden sollte, sind auch ein Nachweis für
die Eigenständigkeit des Landes Schleswig-Holstein und der deutschen Bundesländer. Insofern
gehen wir hier für alle Bundesländer einen Schritt voran.
Abschließend möchte ich aber noch einmal in Abwandlung eines berühmten Zitats deutlich
machen, dass es nicht um radikales unkontrolliertes Sparen geht, sondern um ein
Gesamtkonzept. Deswegen muss die erste Regel der jetzigen und kommenden 7
Landesregierungen sein: Frag nicht, was Du kaputt sparen kannst, sondern frage, wie Du die
Einnahmen für das Land verbessern kannst.

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