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Lars Harms zu TOP 6 - Änderung der Landesverfassung, Schuldenbremse und Altschuldenpaket
PresseinformationKiel, den 19.05.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung sowie Anträge zur Aufnahme der Schuldenbremse und zum Altschuldenpaket Drs. 17/193,205, 516, 186, 517, 187 (neu), 529Bevor ich genauer auf die Gesetzesformulierungen zur Schuldenbremse eingehe, erlauben Siemir einige allgemeine Anmerkungen. Zuallererst muss nach meiner Auffassung festgehaltenwerden, dass es hier heute ausschließlich um die Begrenzung der Neuverschuldung geht. Dasheißt, die bisher aufgelaufenen Schulden bleiben bestehen; schlimmer noch: auch in denkommenden Jahren werden Schulden hinzukommen, weil die Neuverschuldung nicht miteinem Mal auf Null gefahren werden kann. Wir haben jetzt einen Schuldenstand von fast 25Milliarden Euro und in 2020, wenn die Neuverschuldung endgültig auf Null stehen soll, werdenwir mit Zins und Zinseszins einen Schuldenberg von rund 40 Milliarden Euro aufgehäuft haben.Dieser Schuldenberg wird die nachfolgenden Generationen belasten und es wird Aufgabe derPolitik nach 2020 sein, auch diesen Schuldenberg abzubauen. 2In den kommenden Jahren werden wir jedes Jahr die Neuverschuldung um 125 Millionen Eurozusätzlich reduzieren. Im letzten Jahr wird die Neuverschuldung, die heute rund 1,25 MilliardenEuro beträgt, völlig verschwunden sein. Ist ein solcher Kraftakt möglich und wird dieserKraftakt zu Einbußen in der Lebensqualität führen? Ich nehme es vorweg: es ist möglich undwelche Bereiche von möglichen Einsparungen betroffen sein werden, ist eine politischeEntscheidung. Die Schuldenbremse ist kein Freibrief für Sozialabbau und Kulturlosigkeit inunserem Land.Wenn wir uns die Entwicklung der Steuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehntenansehen, kann man feststellen, dass alleine die Steigerungen in diesem Bereich rechnerischfast die Schuldenbremse ausgleichen könnten. Im Jahr 1980 hatte das Land 2,4 Milliarden EuroSteuereinnahmen. 1989 waren es schon 3,5 Milliarden Euro. Das heißt 1,1 Milliarden Euro mehr.Die Steigerung von 1990 bis 1999 lag bei 1,5 Milliarden Euro. Und die Steigerung von 2000 bis2009 beziffert sich auf 0,84 Milliarden Euro, wobei allerdings bis 2008 - also vor der großenWirtschaftskrise – die Steigerung sogar 1,3 Milliarden Euro betragen hat. Im langjährigenSchnitt lag die Verbesserung der Steuereinnahmen pro Jahrzehnt bei 1,186 Milliarden Euro.Rechnerisch gesehen, kann man also davon ausgehen, dass zukünftige Steuereinnahmen dasProblem nicht nur lindern, sondern auf dem Papier fast gänzlich lösen können. DieSchuldenbremse allein ist also tatsächlich kein Grund für einen Kahlschlag im Landeshaushalt.Allerdings bleiben zwei große Blöcke, die unser Finanzproblem trotzdem verschärfen und diezum Sparen führen müssen. Zum einen sind da die Tarifsteigerungen, Sachkostensteigerungenund die Steigerungen allgemeiner Art. Und zum anderen sind da die enormen Steigerungen imPersonalbereich für die Beamten, die eine Pension beziehen oder beziehen werden. Hier hatdas Land seit Jahrzehnten über seine Verhältnisse gelebt und diese Lasten schlagen jetzt durch.Hier gibt es neben allgemeinen Sparbemühungen ein Bündel von Lösungen, um auch hier dieEntwicklung abzufedern. Ein sozial verträglicher Abbau von Personal ist sicherlichunumgänglich. Allerdings kann dieser nicht mit Gehaltskürzungen und ähnlichem erkauft 3werden. Vielmehr muss das Land seine Aufgaben überprüfen und hier zu einer Verschlankungkommen. Ein Land, das sich vier Verwaltungsebenen – Gemeinden, Ämter, Kreise und Land –leistet, ist dabei sicherlich in keinster Weise zukunftsorientiert aufgestellt. DieLandesverwaltung gehört weiter auf den Prüfstand und hier sind sicherlich eine Vielzahl anSynergien zu heben. Es wird aber auch notwendig sein, Gesetze, Verordnungen und Erlasse zuüberprüfen. Dabei geht es dann nicht darum, politische Zielsetzungen aufzugeben, sonderndiese mit weniger Aufwand umzusetzen. Dies wird ein ständiger Prozess sein.So wichtig diese Dinge sind, so sicher bin ich mir, dass auch diese Maßnahmen nicht völligreichen können. Entscheidend wird sein, dass die zukünftigen Landesregierungen – gleichwelcher Couleur – auf Bundesebene den Mut haben, sich gegen Gesetzesvorhaben zu wenden,die das Land über Gebühr belasten. Wir haben diesen Gedankengang in die Beratungen zumGesetz eingebracht und haben ja auch Formulierungen gefunden, die dies zumindest in derZielsetzung unterstützen. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie hoch die Steigerungen bei denSteuereinnahmen in den vergangenen Jahrzehnten waren und wie oft die jeweiligenRegierungen Steuerausfällen für das Land auf Bundesebene zugestimmt haben, kann manermessen, dass hier viel möglich ist. Unter der rot-grünen Bundesregierung unter KanzlerSchröder wurden Gutverdienende und Unternehmen in einem Umfang mit Steuersenkungenbedacht, wie es diese Republik noch nicht gesehen hat. Hätten wir all diese Steuereinnahmen,wäre die Schuldenbremse ein wesentlich geringeres Problem.Aber auch die Steuerentlastungen für reiche Erben und Hoteliers sowie die Erhöhung desKindergeldes vor kurzem, zeigen, wie viel Luft anscheinend im System ist. Wer solchenSteuergeschenken zustimmt, hat es eigentlich verwirkt, hier alle anderen zumbedingungslosen Sparen aufzufordern. Im Übrigen, mit diesen 70 Millionen Euro, die dort zumFenster heraus geworfen werden, hätte man in Schleswig-Holstein zwei beitragsfreieKindergartenjahre finanzieren können. Es stellt sich also immer wieder eine Frage derpolitischen Prioritäten. 4Wenn man genau hinsieht, wird man die Erkenntnis gewinnen, dass viele dieserSteueränderungen wieder einkassiert werden müssen. Auf jeden Fall kann man heutzutagenicht mehr über Steuersenkungen im großen Stil philosophieren, sondern man muss ganz klarsagen, dass wir in Zukunft an Erhöhungen von Steuern und Abgaben in einigen Bereichen aufBundes- und Landesebene nicht vorbei kommen, um die Aufgaben des Staates adäquatfinanzieren zu können.Ich fasse also erst einmal zusammen: Um die finanziellen Probleme unseres Landesanzupacken, gibt es ein Bündel von Maßnahmen. Da sind die Ausnutzung zukünftigerSteigerungsraten bei den Steuereinnahmen, die sozial verträgliche Verschlankung derLandesverwaltung, die Modernisierung der Verwaltung und ihrer Abläufe, der Verzicht aufSteuergeschenke auf Bundesebene und die moderate punktuelle Erhöhung von Steuern. Alldiese Maßnahmen können zu einem Großteil unser Problem lösen.Erst dann, kann man nach Auffassung des SSW über mögliche weitere Einsparungennachdenken. Aber auch hier gilt es Prioritäten zu setzen.Wir haben es ja heute mit einer Verfassungsänderung zu tun. Was liegt also näher als bei derFestlegung von Prioritäten in unsere Verfassung zu schauen. Im Abschnitt 1 unsererLandesverfassung sind neben den Grundrechten die wichtigsten landespolitischen Ziele genaubeschrieben. Unter dem besonderen Schutz unserer Landesverfassung stehen die nationalenMinderheiten und Volksgruppen, die pflegebedürftigen Menschen, die Gleichstellung vonFrauen und Männern, die Kinder und Jugendlichen, die natürlichen Grundlagen des Lebens, dasSchulwesen und die Kultur. An diesen Zielen muss sich die zukünftige Politik in besonderemMaße orientieren. Mit der Einführung der Schuldenbremse ist somit nicht nur eineAufforderung zum Sparen verbunden, sondern wir müssen auch über unsere Prioritäten in derPolitik nachdenken. Und wenn wir unsere Landesverfassung ernst nehmen, dann müssen sichdie dort festgeschriebenen besonderen Zielsetzungen gerade in der heutigen Zeit besonders 5widerspiegeln. Exzessives Kürzen in diesen Bereichen würde unserer Landesverfassung absolutwidersprechen.Sehen wir uns nun die Regelungen, die neben der eigentlichen Schuldenbremse heute zurAbstimmung stehen, im Einzelnen an. Wie vorab schon einmal erwähnt, wollten wir als SSWdie Landesregierung eigentlich per Verfassung verpflichten, Gesetzesänderungen aufBundesebene, die für uns zu Mindereinnahmen führen, nicht zuzustimmen. Leider widersprichtdies den Regelungen im Grundgesetz, so dass wir eine andere Lösung wählen mussten. Jetztmuss die Landesregierung immerhin den Grundsatz der Schuldenbremse bei Entscheidungenauf Bundes- und Europaebene mit berücksichtigen. Dies ist nach unserer Auffassung dierechtlich maximal mögliche Lösung, die zumindest mittelbar auch zu einer Berichtspflicht derLandesregierung gegenüber dem Landtag in Bezug auf die Entscheidungsprozesse führt.Letztendlich bleibt aber die Forderung nach dem Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Einsolches Konnexitätsprinzip würde gerade auch den Kommunen helfen, die denEntscheidungen auf Bundesebene noch hilfloser ausgeliefert sind als wir.Wichtig war auch, dass unsere Schuldenbremse in Schleswig-Holstein eine Formulierungenthält, die den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sichert. Eine solcheFormulierung hat ebenfalls Eingang in die Verfassung gefunden. Gleiches gilt für die jährlicheBerichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag, wie die Schuldenbremse auchlängerfristig umgesetzt werden soll. Hier kommt ein Element des modernen Controllings mit indie Verfassung und uns lag besonders auch daran, dass der Landesrechnungshof zu diesemBericht jeweils eine Stellungnahme gegenüber dem Landtag abgibt. Auf diese Weise kann manden Abbaupfad kontrollieren und feststellen, ob die Maßnahmen der Landesregierungrealistisch zum Ziel führen. Gerade diese Bestimmung wird nach unserer Auffassung dazuführen müssen, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen in den nächsten 10Jahren auch den Kontakt zur Opposition suchen, um wichtige Strukturentscheidungengemeinsam umzusetzen. 6Es wird aber auch Ausnahmen zur Schuldenbremse geben. Einmal wird es bei einer von derNormallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung möglich sein, Kredite aufzunehmen.Allerdings müssen diese dann auch in einem festen Zeitraum wieder vollständig getilgtwerden – diese Bestimmung ist im Übrigen weitgehender als die Regelung auf Bundesebene.Zum anderen kann in Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationenebenfalls ein Kredit aufgenommen werden. Auch dieser Kredit müsste dann aber in einerangemessenen vorher bestimmten Zeit zurückgezahlt werden. Die Feststellung derentsprechenden Notlagen ist in darüber hinaus an eine Zweidrittel-Mehrheit des Landtagesgebunden, um möglichen Missbräuchen dieser Regelung vorzubeugen. Auch hier ist dieFormulierung weitgehender als auf Bundesebene.Nach Auffassung des SSW ist die Schuldenbremse notwendig, um die politischen Ziele, die wirfür die Zukunft formulieren, auch finanzieren zu können. Dabei geht es uns insbesondere umdie Aufgaben, die auch in der Landesverfassung ihren Niederschlag gefunden haben. Für unsist die Schuldenbremse keine Begründung für sozialen Rückschritt, kulturelle Einöde oderBildungsabbau. Für uns führt die Schuldenbremse zu veränderten Prioritäten in derLandespolitik und letztendlich wird über politische Prioritäten dann in denHaushaltsberatungen entschieden.Die in Schleswig-Holstein in Zukunft geltende Schuldenbremse ist das Maximum, was erreichtwerden konnte, weil insbesondere der Landtag stark in die Umsetzung dieser Bestimmungeingebunden wird. Die schleswig-holsteinische Schuldenbremse und die Klage gegen dieSchuldenbremse, die uns vom Bund aufgezwungen werden sollte, sind auch ein Nachweis fürdie Eigenständigkeit des Landes Schleswig-Holstein und der deutschen Bundesländer. Insoferngehen wir hier für alle Bundesländer einen Schritt voran.Abschließend möchte ich aber noch einmal in Abwandlung eines berühmten Zitats deutlichmachen, dass es nicht um radikales unkontrolliertes Sparen geht, sondern um einGesamtkonzept. Deswegen muss die erste Regel der jetzigen und kommenden 7Landesregierungen sein: Frag nicht, was Du kaputt sparen kannst, sondern frage, wie Du dieEinnahmen für das Land verbessern kannst.