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19.05.10 , 12:48 Uhr
B 90/Grüne

Rasmus Andresen zur Minderheiten- und Sprachförderung im kommunalen Bereich

Presseinformation
Es gilt das gesprochene Wort
TOP 10 – Minderheiten- und Sprachförderung Landtagsfraktion im kommunalen Bereich Schleswig-Holstein Pressesprecherin Dazu sagt der Sprecher für Minderheitenpolitik Claudia Jacob der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Rasmus Andresen: 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
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Minderheiten- und Sprachpolitik Nr. 272.10 / 19.05.2010 zurück auf die Agenda
Es wird Zeit, den nächsten Schritt in der Minderheitenpolitik zu nehmen. Minderheiten- politik ist Aufgabe des Landes, aber eben auch der Kommunen.
Der Antrag des SSW ist deswegen konsequent und absolut unterstützenswert. Das Gu- te am SSW Antrag ist, dass Minderheitenpolitik nicht nur bloße Absichtserklärung ist, sondern konkrete Taten folgen müssen.
Denn wie wird Minderheitenpolitik bei uns überwiegend betrieben? In Sonntagsreden sind sich schnell alle einig, von Ministerpräsidenten bis zum Landrat. Der Schutz der Nationalen Minderheiten ist wichtig, aber wenn konkret etwas getan werden soll? Dann sieht es ganz schnell mau aus!
Durch das Festschreiben des Schutzes und der Förderung von Minderheiten in der Gemeinde-, Amts- und Kreisordnung würde Minderheitenpolitik vor Ort aufgewertet werden. Minderheiten müssen vor Ort vielmehr als bisher als Stärke für die jeweilige Region anerkannt werden.
Die Stadt Flensburg und der Kreis Nordfriesland sind bei aller Kritik inzwischen Positiv- beispiele, andere Kreise weigern sich bisher erfolgreich. Wer davon ausgeht, dass Min- derheitenschutz „nur“ Aufgabe der Kreise und Gemeinden im Norden unseres Bundes- landes ist, irrt gewaltig.
Während man bei Dänen und Friesen sich vielleicht auf einzelne Regionen beschrän- ken kann, ist dies bei den Sinti und Roma komplett anders. Gerade deswegen muss der Minderheitenschutz in die Gemeindeordnung.
Seite 1 von 2 Nun kann man ja dafür argumentieren, dass eine Berichtspflicht von Kommunalverwal- tungen niemand vom Hocker haut. Nicht mal mich, obwohl ich Verwaltungswissenschaf- ten studiert habe. Jedoch bietet sie den Anlass für Kommunalverwaltungen und Politik sich überhaupt mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Nun geht es aber in dem Antrag des SSW auch um einen weiteren wichtigen Aspekt. Den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen. Regional- und Minderheiten- sprachen sind gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Bereicherung für die kulturelle Vielfalt der schleswig-holsteinischen Kommunen. Der Schutz dieser Sprachen muss gleichzeitig Förderung sein. Wer mit Sprachenvielfalt groß wird, entwickelt oft ein ganz anderes Bewusstsein für Sprachen als andere. Diese Chance muss durch die schles- wig-holsteinische Landespolitik und die Kommunen ergriffen werden.
Für uns bietet der Antrag des SSW eine gute Grundlage, Minderheiten- und Sprachpoli- tik in Schleswig-Holstein zurück auf die Agenda zu holen. Wir freuen uns auf die Debat- te im Ausschuss.



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