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19.05.10 , 17:16 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 18 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Presseinformation Kiel, den 19. Mai 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 18 Rundfunkgebührenstaatsvertrag Drs. 17/488

Üblicherweise wird das Parlament über die Rundfunkänderungsstaatsverträge erst so spät
unterrichtet, dass von einer Einflussnahme nicht mehr die Rede sein kann. Aus diesem Grund
hat der SSW den vorliegenden Antrag vor der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 09.
Juni gestellt. Es ist uns wichtig, dass das Parlament Stellung zu einer Diskussion um ein neues
Gebühren-Modell für Rundfunkgeräte bezieht, bevor sich das Land Schleswig-Holstein
positioniert.


Die GEZ-Gebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Hör- und Rundfunksender gibt es
bereits seit 1976. Mit derzeit 5,76 Euro pro Monat für Radios oder neuartige Rundfunkgeräte
und 17,98 Euro insgesamt für Empfangsgeräte leistet sich Deutschland das teuerste
Rundfunksystem der Welt. Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, dass uns die
Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von Einschaltquoten und
Geldgebern diese Gebühr wert ist. Dabei steht für uns mehr der Anspruch an Aufklärung,
Demokratie und Bildung im Vordergrund, als der Anspruch Medienpolitik mit
Wirtschaftsförderung gleichzusetzen. 2
Gleichzeitig muss die Gebühr für den Hör- und Rundfunk angemessen und fair sein und das ist
sie aus unserer Sicht derzeit nicht. Die sinkende Akzeptanz der GEZ-Zahlung in den letzten
Jahren macht deutlich, dass das GEZ-Modell zum einen der technischen Entwicklung nicht
mehr standhält, also die Kopplung von Gebühr und Gerät nicht mehr praktikabel ist. Zum
anderen sind immer weniger Nutzer bereit, sich von der GEZ als hinterhältige Schmarotzer
abstempeln zu lassen und Gebühren für ein Programm zu zahlen, das sie überhaupt nicht
anspricht. Und zudem sind aus unserer Sicht die Befreiungstatbestände nicht ausreichend, da
es viele Menschen gibt, die unter dem Existenzminimum leben oder Wohngeld in Anspruch
nehmen, aber nicht von der GEZ-Zahlung befreit werden können.


Der Berichterstattung der Medien ließ sich in den letzten Wochen entnehmen, dass derzeit vor
allem die sogenannte Haushaltsabgabe als neues GEZ-Modell favorisiert wird. Demnach
zahlen alle Haushalte unabhängig von Personen und Geräten einen Pauschalbetrag, Betriebe
zahlen eine gestaffelte Gebühr und Sozialhilfeempfänger zahlen die volle Gebühr, bekommen
sie aber über das Sozialamt wieder. Obwohl Herr Prof. Dr. Kirchhof in seinem Rechtsgutachten
zu diesem Modell verfassungs- und europarechtliche Bedenken aus dem Weg geräumt hat,
möchte ich für den SSW einige politische Anmerkungen machen.


Aus Sicht des SSW sind wir mit dem Modell der Haushaltsabgabe auf dem richtigen Weg.
Zukünftig würde nicht nur die leidige Schnüffelei der GEZ wegfallen, auch die überflüssige
Diskussion über Empfangsgeräte wäre hinfällig. Allerdings führt dieses Modell auch zu einem
Paradigmenwechsel in der Argumentation für ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem und
damit auch zu neuen Problemen. Zukünftig zahlen nämlich nicht mehr nur diejenigen, die eine
Leistung entgegennehmen, sondern alle, weil sie eine Leistung entgegen nehmen könnten.
Von der bisherigen Legitimation der GEZ-Gebühren, dass man für das zahlt, was man nutzt,
verabschiedet man sich also. Vielmehr wird eine Argumentation aufgebaut, nach der alle
Menschen irgendwie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren und daher auch einen
Beitrag erbringen müssen. Ich habe aber Zweifel, dass diese Argumentation stand hält und das 3
Modell wirklich schon zu Ende gedacht ist. Ein nötiger Kompromiss aus unserer Sicht wäre
daher z.B., Menschen, die kein Empfangsgerät vorhalten, von der GEZ-Gebühr zu befreien.


Der Anspruch, ein Rundfunksystem zu haben, dass unabhängig von politischem und
wirtschaftlichem Druck berichten kann, ist aus Sicht des SSW verständlich und gut. Allerdings
möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es schwierig wird, innerhalb der Gesellschaft
ausreichend Akzeptanz für eine Zahlungspflicht zu erreichen, die unabhängig von der Nutzung
ist. Es muss also deutlich werden, dass wir es hier mit einem solidarischen Rundfunk-Modell zu
tun haben, das von der Mitwirkung aller lebt. Ja und dann fragt man sich natürlich, warum
man nicht auf ein Steuermodell umstellt.


Für den SSW fasse ich zusammen, dass das unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunksystem
erhalten bleiben muss. Die Haushaltsabgabe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen
aber die Menschen mitgenommen werden, die sich bewusst gegen Radio oder Fernseher
entschieden haben. Bezüglich des vorgelegten Änderungsantrages ist es erfreulich, dass die
Grünen hier bereits einen Schritt weiter sind. Die jetzt bestehenden Befreiungstatbestände zu
zementieren, bedeutet aber, dass Menschen, die gerade nicht Hartz IV beziehen, aber auch
nicht mehr haben, keine Befreiung erhalten können. Dies kann nicht sein! Aus Sicht des SSW
müssen die Befreiungstatbestände sozial ausgewogener gestaltet werden.

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