Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Silke Hinrichsen zu TOP 18 - Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Presseinformation Kiel, den 19. Mai 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 18 Rundfunkgebührenstaatsvertrag Drs. 17/488Üblicherweise wird das Parlament über die Rundfunkänderungsstaatsverträge erst so spätunterrichtet, dass von einer Einflussnahme nicht mehr die Rede sein kann. Aus diesem Grundhat der SSW den vorliegenden Antrag vor der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 09.Juni gestellt. Es ist uns wichtig, dass das Parlament Stellung zu einer Diskussion um ein neuesGebühren-Modell für Rundfunkgeräte bezieht, bevor sich das Land Schleswig-Holsteinpositioniert.Die GEZ-Gebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Hör- und Rundfunksender gibt esbereits seit 1976. Mit derzeit 5,76 Euro pro Monat für Radios oder neuartige Rundfunkgeräteund 17,98 Euro insgesamt für Empfangsgeräte leistet sich Deutschland das teuersteRundfunksystem der Welt. Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, dass uns dieBerichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von Einschaltquoten undGeldgebern diese Gebühr wert ist. Dabei steht für uns mehr der Anspruch an Aufklärung,Demokratie und Bildung im Vordergrund, als der Anspruch Medienpolitik mitWirtschaftsförderung gleichzusetzen. 2Gleichzeitig muss die Gebühr für den Hör- und Rundfunk angemessen und fair sein und das istsie aus unserer Sicht derzeit nicht. Die sinkende Akzeptanz der GEZ-Zahlung in den letztenJahren macht deutlich, dass das GEZ-Modell zum einen der technischen Entwicklung nichtmehr standhält, also die Kopplung von Gebühr und Gerät nicht mehr praktikabel ist. Zumanderen sind immer weniger Nutzer bereit, sich von der GEZ als hinterhältige Schmarotzerabstempeln zu lassen und Gebühren für ein Programm zu zahlen, das sie überhaupt nichtanspricht. Und zudem sind aus unserer Sicht die Befreiungstatbestände nicht ausreichend, daes viele Menschen gibt, die unter dem Existenzminimum leben oder Wohngeld in Anspruchnehmen, aber nicht von der GEZ-Zahlung befreit werden können.Der Berichterstattung der Medien ließ sich in den letzten Wochen entnehmen, dass derzeit vorallem die sogenannte Haushaltsabgabe als neues GEZ-Modell favorisiert wird. Demnachzahlen alle Haushalte unabhängig von Personen und Geräten einen Pauschalbetrag, Betriebezahlen eine gestaffelte Gebühr und Sozialhilfeempfänger zahlen die volle Gebühr, bekommensie aber über das Sozialamt wieder. Obwohl Herr Prof. Dr. Kirchhof in seinem Rechtsgutachtenzu diesem Modell verfassungs- und europarechtliche Bedenken aus dem Weg geräumt hat,möchte ich für den SSW einige politische Anmerkungen machen.Aus Sicht des SSW sind wir mit dem Modell der Haushaltsabgabe auf dem richtigen Weg.Zukünftig würde nicht nur die leidige Schnüffelei der GEZ wegfallen, auch die überflüssigeDiskussion über Empfangsgeräte wäre hinfällig. Allerdings führt dieses Modell auch zu einemParadigmenwechsel in der Argumentation für ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem unddamit auch zu neuen Problemen. Zukünftig zahlen nämlich nicht mehr nur diejenigen, die eineLeistung entgegennehmen, sondern alle, weil sie eine Leistung entgegen nehmen könnten.Von der bisherigen Legitimation der GEZ-Gebühren, dass man für das zahlt, was man nutzt,verabschiedet man sich also. Vielmehr wird eine Argumentation aufgebaut, nach der alleMenschen irgendwie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren und daher auch einenBeitrag erbringen müssen. Ich habe aber Zweifel, dass diese Argumentation stand hält und das 3Modell wirklich schon zu Ende gedacht ist. Ein nötiger Kompromiss aus unserer Sicht wäredaher z.B., Menschen, die kein Empfangsgerät vorhalten, von der GEZ-Gebühr zu befreien.Der Anspruch, ein Rundfunksystem zu haben, dass unabhängig von politischem undwirtschaftlichem Druck berichten kann, ist aus Sicht des SSW verständlich und gut. Allerdingsmöchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass es schwierig wird, innerhalb der Gesellschaftausreichend Akzeptanz für eine Zahlungspflicht zu erreichen, die unabhängig von der Nutzungist. Es muss also deutlich werden, dass wir es hier mit einem solidarischen Rundfunk-Modell zutun haben, das von der Mitwirkung aller lebt. Ja und dann fragt man sich natürlich, warumman nicht auf ein Steuermodell umstellt.Für den SSW fasse ich zusammen, dass das unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunksystemerhalten bleiben muss. Die Haushaltsabgabe ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssenaber die Menschen mitgenommen werden, die sich bewusst gegen Radio oder Fernseherentschieden haben. Bezüglich des vorgelegten Änderungsantrages ist es erfreulich, dass dieGrünen hier bereits einen Schritt weiter sind. Die jetzt bestehenden Befreiungstatbestände zuzementieren, bedeutet aber, dass Menschen, die gerade nicht Hartz IV beziehen, aber auchnicht mehr haben, keine Befreiung erhalten können. Dies kann nicht sein! Aus Sicht des SSWmüssen die Befreiungstatbestände sozial ausgewogener gestaltet werden.