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Ingrid Brand-Hückstädt: Ein bisschen neu ist nicht genug!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 189/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 19. Mai 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Medien / Rundfunkgebühren-StaatsvertragIngrid Brand-Hückstädt: Ein bisschen neu ist nicht genug!In ihrer Rede zu TOP 18 (Rundfunkgebühren-Staatsvertrag) sagte die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand- Hückstädt:„Für 17,98 Euro im Monat kann der Rundfunknutzer zurzeit 16 öffentlich-rechtliche Fernseh- und 56 Radioprogramme empfangen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen ist, hat eine verbriefte Bestands- und Entwicklungsgarantie, die auch eine Finanzgarantie ist. Mit einer solchen Finanzgarantie lässt es sich vielfältig und gut Programme machen: Kultur, Politik, Information, Sport – alles unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen – so dachte jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Tatsächlich haben wir als Nachmittagsprogramm mindestens fünf Telenovelas wie ‚Marienhof’, Politmagazine auf dem Sendeplatz um 21.45 Uhr und eine ‚Tagesschau’, die die Kompliziertheit der Welt gar nicht mehr versucht zu erklären, sondern dazu auf ihr Online-Angebot ‚Tagesschau.de’ verweist. Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der u. a. wegen Luxusreisen und risikobehafteten Sportvermarktungen regelmäßig ins Visier der Rechnungshöfe gerät, weil diese nicht mit der Verpflichtung der Anstalten zum sparsamen Umgang mit den Gebühren zu vereinbaren sind. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem durch einen Rundfunkstaatsvertrag zusätzliche Werbeeinahmen erlaubt worden sind. Zur Prime-Time wird Werbung platziert, deren Erlöse den Öffentlich-Rechtlichen die Dollar-Zeichen und den privaten Veranstaltern die Tränen in die Augen treiben.Die FDP begrüßt deshalb ausdrücklich, dass es endlich zu der von uns lange geforderten Diskussion über die Neuordnung der Rundfunkgebühren kommt. Es ist gut und richtig, dass sie in der Öffentlichkeit und in den Landtagen, in den Parteien und Verbänden geführt wird. Dabei halten wir das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich für richtig. Ebenso gilt für uns aber eine Bestandsgarantie für den privaten Rundfunk.Wer ein gleichwertiges Nebeneinander zwischen beiden will, muss feststellen, dass das bestehende System veraltet ist - allein deshalb, weil es bei seiner Entstehung davon ausging, dass jeder Haushalt ein Fernsehgerät besitzt, vor dem sich die Familie abends wie zu alten Zeiten vorm Lagerfeuer zusammenfand.Ob geräteunabhängiger Beitrag als sog. Medienabgabe oder Haushaltsabgabe - alles ist besser als das heute praktizierte Modell, das durch seine zahlreichen Ausnahmetatbestände den Weg in die Illegalität nicht nur ebnet, sondern sogar dazu einlädt – was die heutige Rundfunkgebühr laut Professor Kirchhof an den Rand der Verfassungswidrigkeit bringt.Folgt man dieser Idee weiter, dann bewegen sich auch die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale beim Betreten der Wohnung gegen den Willen des Besitzers nicht nur im strafrechtlichen Bereich, sondern - viel schlimmer - auch auf verfassungswidrigem Gelände!Bei den Überlegungen zur Neuordnung der Rundfunkgebühren darf es keine Tabus geben. Professor Kirchhof hat sich in seinem Gutachten in den Strängen seiner öffentlich-rechtlichen Auftraggeber etwas verheddert:Ein bisschen neu ist nicht genug und neuer Wein in alten Schläuchen nur Augenwischerei!Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Ein wirklicher Systemwechsel muss her - und egal, ob sie sich Abgabe oder Gebühr nennt:- Sie muss geräte- und nutzungsunabhängig sein. - Sie muss bezahlbar, gerecht und sozial sein.- Sie muss transparent, einfach und effizient sein.- Und sie darf niemals die Staatsferne des Rundfunks tangieren. Dass es in dieser Diskussion auch um neue Strukturen des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und Einsparpotentiale gehen muss, hatte ich durch meine Einleitung hoffentlich deutlich gemacht.Bei jedem Systemwechsel ist es wichtig, die Betroffenen mitzunehmen und sie nicht von heut auf morgen vor vollendete Tatsachen zu stellen.Ein gesellschaftlicher Konsens ist herzustellen. Ein geeignetes Mittel ist ein Runder Tisch, an dem nicht nur Medienexperten, Landesmedienanstalten, Medien-Verbände und Private und Öffentlich- Rechtliche Rundfunkveranstalter Ideen und Möglichkeiten einer Neuordnung besprechen – auch das Verbraucherministerium sollte hier ein Wörtchen mitreden. Machen wir uns nichts vor: Wir reden über die Rundfunkfinanzierung für die nächsten Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Ein Schnellschuss, der von niemandem akzeptiert wird, wäre ein Desaster!“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/