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Christopher Vogt: Wir wollen die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein verbessern
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 192/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 20. Mai 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Wirtschaft / UnternehmenChristopher Vogt: Wir wollen die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein verbessernIn seiner Rede zu TOP 19, 24 und 25 (Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien etc.) sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:„Die drei Anträge von CDU und FDP, die wir nun gemeinsam beraten, haben zwar unterschiedliche Auswirkungen, aber sie haben letztlich alle den gleichen Hintergrund. Sie sollen die Rahmenbedingungen für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein verbessern. Der erste Antrag (Drucksache 17/494) möchte so genannte Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht befreien. Als Kleinstunternehmen werden Firmen definiert, die zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten: Eine Bilanzsumme bis 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis 1 Mio. Euro und eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von zehn Mitarbeitern. Laut Statistikamt Nord haben von den insgesamt über 26.000 Kapitalgesellschaften in Schleswig-Holstein knapp 20.000 weniger als zehn Beschäftigte und könnten somit von einer Befreiung profitieren, wenn sie einen der beiden anderen Schwellenwerte nicht überschreiten. Diese Unternehmen könnten durch eine entsprechende Gesetzesänderung relativ einfach bei den Bürokratiekosten entlastet werden, denn sie müssten nur noch ihre Bücher für dieFrank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Steuerermittlung führen. Der Antrag hat also keine steuerrechtlichen, sondern nur handelsrechtliche Auswirkungen. Die Kosten für einen Jahresabschluss belaufen sich bei Kleinstunternehmen auf etwa 1200 Euro pro Jahr, die dann entfallen würden. Selbst wenn die Unternehmen aus Eigeninteresse zukünftig weiterhin eine Bilanz aufstellen würden, könnten sie zumindest die Offenlegung beim Bundesanzeiger sparen, was dann immer noch eine Entlastung von einigen hundert Euro pro Jahr bedeuten würde. Die Änderung dieser Richtlinie hat bereits die erste Lesung des Europäischen Parlaments beschritten. Nun steckt diese leider im Europäischen Rat fest, wo derzeit Spanien die Präsidentschaft innehat. Ab Juni wird Belgien die Ratspräsidentschaft übernehmen und es ist festzuhalten, dass beide Länder Gegner dieser Richtlinienänderung sind. Durch diesen Umstand wird dieser Prozess leider verzögert und wir wollen nun mit unserem Antrag etwas Bewegung in die Sache bringen.Wir wollen mit diesem Antrag also die Landesregierung bitten, sich gemeinsam mit der Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Richtlinie 78/660/EWG entsprechend geändert wird und darauf aufbauend dann auch die entsprechenden Paragraphen im HGB. Mit dem Antrag zur Bundesregelung Kleinbeihilfen wollen wir eine wirkungsvolle Maßnahme des Konjunkturpakets II des Bundes verlängern bzw. dauerhaft festschreiben. Hierbei geht es nicht um ein mit zusätzlichem Geld hinterlegtes Förderprogramm, sondern lediglich um eine Rahmenregelung, auf die Beihilfen z.B. in Form von Förderprogrammen der öffentlichen Hand beihilferechtlich gestützt werden können. Es geht hierbei um einen Höchstbetrag von 500.000 Euro brutto, der bspw. in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden kann. Die FDP-Fraktion spricht sich mit Blick auf die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und die oft noch angespannte Lage bei der Kreditvergabe dafür aus, dass diese Bundesregelung vor allem für die Gewährung von Darlehen genutzt wird. Die Regelung stellt eine schnelle und unbürokratische Unterstützungsmöglichkeit für kleine Unternehmen dar, die oft eine besonders niedrige Eigenkapitaldecke haben und dadurch stärker als viele größere Unternehmen von der Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogen wurden und durch Verzögerungseffekte teilweise immer noch werden. Bei dem Antrag zur Beibehaltung der aktuell geltenden Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht es ebenfalls um eine Weiterführung einer Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Gemäß VOB 2009 (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sollen ab dem 1. Januar 2011 bei den Freihändigen Vergaben die Wertgrenzen bei 10.000 Euro und bei Beschränkten Vergaben zwischen 50.000 und 150.000 Euro gelten. Mit der Verlängerung der bis zum 31.12.2010 befristeten Anhebung der Schwellenwerte bei öffentlichen Aufträgen für Beschränkte Vergaben auf 1 Mio. Euro und für Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro wollen wir erreichen, dass Bürokratie in der Verwaltung abgebaut wird und auch Unternehmen entlastet werden. Eine schnellere Durchführung von öffentlichen Aufträgen wird hierdurch möglich und regionale Anbieter können davon profitieren. Allerdings muss aus unserer Sicht auch gewährleistet sein, dass höhere Schwellenwerte bei den Vergaben nicht zu intransparenter Vergabe in diesem Bereich führen. Auch hier bitten wir die Bundesregierung, sich entsprechend auf europäischer Ebene einzusetzen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/