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Ines Strehlau zum Gastschulabkommen
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 27 – Gastschulabkommen mit Hamburg weiter Claudia Jacob entwickeln Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Ines Strehlau: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 286.10 / 20.05.2010 Menschen wollen kein Kirchturmdenken, sondern länderübergreifende SchulwahlmöglichkeitenSehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,im Juni letzten Jahres kündigte die Freie und Hansestadt Hamburg das Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein zum Ende 2009. Hamburg gab als Grund an, dass die Zahlung von jähr- lich achteinhalb Millionen Euro, die es von Schleswig-Holstein erhielt, zu gering sei für die etwa 6500 schleswig-holsteinischen SchülerInnen, die Schulen in Hamburg besuchten. In die andere Richtung, von Hamburg nach Schleswig-Holstein, wurde die Zahl von etwa 750 - 1000 Schüle- rInnen genannt.Nach der Kündigung gab es zu Recht einen Aufschrei der SchülerInnen und Eltern und auch einzelner Schulen bei uns in Schleswig-Holstein. Sie befürchteten, dass die Kinder ihre bisher besuchten Schulen verlassen mussten.Wir fragten im letzten Jahr im Bildungsausschuss nach dem aktuellen Stand zum Gastschulab- kommen. Dort hielten sich Minister und Staatssekretär mit dem Hinweis auf die laufenden Ver- handlungen sehr bedeckt.Für das zweite Quartal 2010 wurde der Abschluss eines neuen Gastschulabkommens in Aus- sicht gestellt. Es gibt aber bis jetzt nur ein Interimsabkommen für 2010, quasi die Verlängerung des alten Abkommens um ein Jahr. Und nun fragen Eltern und Schulen besorgt bei uns nach, weil sie Planungssicherheit brauchen. Damit die Betroffenen nicht länger in der Luft hängen, haben wir die Initiative ergriffen und zeigen in unserem Antrag, wie es gehen könnte.Dabei ist uns wichtig zu sagen, dass wir mit unserem Antrag einen transparenten und nachvoll- ziehbaren Berechnungsmodus aufzeigen wollen. Er könnte die Basis sein für ein Gastschulab- kommen, das einen fairen Interessenausgleich zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg er- möglicht. Seite 1 von 2 Die aufgeführten Zahlen sind dabei lediglich als ‚Hausnummern‘ anzusehen, der Stab im Bil- dungsministerium kann das sicher viel genauer berechnen, aber mit der Größenordnung liegen wir richtig – wenn das Ministerium uns die genauen Zahlen geliefert hat – und davon können wir ja sicher ausgehen, Herr Dr. Klug – oder?Dass wir ein Gastschulabkommen überhaupt brauchen und die SchülerInnen im südlichen Schleswig-Holstein nicht die Schulen besuchen können, die sie für am besten halten, ist für vie- le nicht nachvollziehbar.Innerhalb der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wird in den jeweiligen Schulge- setzen die freie Schulwahl verankert. In einer globalisierten Welt kann es doch nicht der richtige Weg sein, die ‚Schotten dicht‘ zu machen und Mauern zu errichten, die die Menschen nicht wol- len. Die Menschen wollen kein Kirchturmdenken, sondern länderübergreifende Schulwahlmög- lichkeiten. Darauf muss sich Politik einlassen und Lösungen entwickeln.Eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung wäre unserer Ansicht nach mittelfristig im Schul- bereich der richtige Weg, um einerseits das Elternwahlrecht zu stützen und um andererseits auf Basis der tatsächlich entstehenden Kosten pro SchülerIn eine Basis für einen fairen Interes- senausgleich zu schaffen.Ziel muss es dabei sein, die freie Schulwahl zu erhalten und bei Personal und Räumen eine Koordinierung zu erreichen, um Über- und Unterkapazitäten in beiden Bundesländern zu ver- meiden. Die freie Schulwahl wird eingeschränkt sein durch die Kapazitätsgrenzen der einzelnen Schulen. Das ist auch innerhalb der Bundesländer der Fall. Die Aufnahmekriterien für Schüle- rInnen sollten gemeinsam erarbeitet werden.Unabhängig von den Kosten funktioniert die Schulkooperation mit Hamburg gut. Die Schulen hier wie dort sind gut ausgelastet, Leerstände und Raumnot halten sich in Grenzen. Wir müs- sen nur den finanziellen Ausgleich hinbekommen.Bei den gesamten Überlegungen stehen für die Grüne Fraktion die Schleswig-Holsteinischen SchülerInnen und Schulen im Mittelpunkt. Für sie haben wir die Verantwortung.Es ist mitnichten so, dass wir mit unserem Antrag das ‚verkorkste‘ Schulsystem in Hamburg ret- ten wollen, wie Frau Conrad von der FDP es uns unterstellt. Die Hamburger brauchen unsere Rettung auch gar nicht, denn wenn fast dreimal so viele SchülerInnen aus Schleswig-Holstein in Hamburg zur Schule gehen wie umgekehrt, dann muss man sich doch ernsthaft fragen, wel- ches Schulsystem verkorkst ist.Und nun zum Antrag von CDU und FDP. Dort steht: „es soll eine dauerhafte Regelung erreicht werden“ – dauerhaft finden wir gut – „die die schulpolitischen Interessen und finanziellen Inte- ressen des Landes Schleswig-Holstein wahrt“.Und wo bleiben die Interessen der SchülerInnen, Eltern und Schulen, also der Betroffenen? Von ihnen steht kein Wort im Antrag.Im CDU/FDP-Antrag wird deutlich, dass SchülerInnen nur als finanzielle Manövriermasse an- gesehen werden. So ein Antrag ist mit uns wirklich nicht zu machen! Wir wollten eigentlich Ab- stimmung in der Sache beantragen, haben aber nun gehört, dass der Schulausschuss der Hamburger Bürgerschaft vorgeschlagen hat, eine gemeinsame Sitzung oder ein Treffen des Schleswig-Holsteinischen Bildungsausschusses und des Schulausschuss der Hamburger Bür- gerschaft zu machen.Wir halten das für eine gute Idee, nicht nur immer übereinander, sondern miteinander zu reden. Deshalb bitten wir um Überweisung der Anträge in den Bildungsausschuss. *** 2