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21.05.10 , 13:14 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zur Ölförderung im Wattenmeer

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 38 – Ölförderung im Wattenmeer Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Marlies Fritzen: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 278.10 / 21.05.2010



Ölförderung im Wattenmeer spätestens 2011 beenden
Im Radio hieß es heute morgen: 38 km Marschland vor der Küste Lousianas sind be- reits mit Öl verpestet, alles Leben tot. Seit vier Wochen sehen wir die dramatischen Bil- der aus dem Golf von Mexiko: Das Loch, aus dem täglich Millionen Liter Öl strömen, ist immer noch nicht geschlossen. Nur ein geringer Teil davon wird nun auf ein Bohrschiff geleitet. Die eingesetzten Chemikalien verursachen weitere Umweltprobleme.
Das Öl treibt weiter unaufhaltsam auf die Küste zu. Erwartet werden Schäden in gigan- tischer Höhe. Schäden, die man ausgleichen kann, sind Einnahmeverluste der Fische- rInnen und der Tourismusbranche. Die Zerstörung der Natur ist jedoch nicht wieder gut zu machen. Mangrovenwälder sind nirgendwo käuflich zu erwerben, auch nicht für noch so viele Milliarden.
Schauen wir nach Schleswig-Holstein. Die Tourismusagentur verkündete gerade stolz den Start des Projektes „Vermarktung UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer“. Das Wat- tenmeer auf einer Stufe mit dem Grand Canyon, der Serengeti und dem Great Barrier Reef - der Welterbestatus wird absolut zu Recht als ein „außerordentlicher Imagege- winn für ganz Schleswig-Holstein“ gepriesen.
Mitten in diesem Gebiet wird seit 1987 Öl gefördert. Im Nationalparkgesetz gibt es eine Ausnahmeregelung, obwohl eine Erdölförderung nicht mit dem Schutzzweck zu verein- baren ist. Grund ist allein der Bestandsschutz.
Mir ist klar, dass bei der Ölförderung im Wattenmeer andere Bedingungen herrschen als im Golf von Mexiko. Allein die Meerestiefe, in der dort gearbeitet wird und der enor- me Druck, unter dem das ausströmende Öl steht, sind nicht zu vergleichen mit den Be- dingungen bei uns.
Seite 1 von 2 Parallelen gibt es dennoch. Ähnlich wie an der Südküste der USA handelt es sich hier um einen einzigartigen und nicht zu ersetzenden Lebensraum. Die Bedeutung der Mangrovenwälder als „Kinderstube“ vieler Meeresbewohner ähnelt denen des Watten- meeres. Qualvoll verendende Vögel oder Schildkröten sind sichtbare Opfer der Katast- rophe – für den Naturhaushalt sind die vielen unsichtbaren Opfer an Kleinlebewesen im Wasser, auf und im Meeresboden als Ausgangsbasis für die Nahrungskette aber noch weitaus bedeutsamer.
In den Genehmigungsverfahren der Offshore-Bohrungen im Golf vom Mexiko wurde die Gefahr eines Unfalls in unverantwortlicher Weise herunter gespielt. Jetzt werden Zwei- fel an der Rechtmäßigkeit der Zulassung laut. Nicht alle erforderlichen Umweltprüfun- gen seien gemacht worden.
Dies ist eine weitere Parallele zu den USA: Die Ölförderung im Wattenmeer wurde nach Bergrecht genehmigt, bevor es die Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen der FFH- Richtlinie gab. Bis heute ist das Naturschutzrecht nicht voll in die bergrechtliche Ge- nehmigungspraxis integriert. Diese Lücke muss endlich geschlossen werden. Das Berg- recht darf naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht außer Kraft setzen.
Bei der Bohrinsel „Mittelplate“ wurden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die das Risi- ko für einen schwerwiegenden Unfall begrenzen. Experten sprechen von 98prozentiger Sicherheit. Ich frage mich, wie sie zu dieser Zahl kommen und vor allem frage ich mich: Was ist mit dem Risiko, dass bleibt? Das kann doch nur heißen: Ein Unfall mit verhee- renden Folgen ist auch hier möglich. Wir sind nicht bereit, dieses Risiko länger zu tra- gen.
Die bestehende Betriebsplan-Zulassung für die RWE/DEA läuft 2011 aus. Dies muss auch der Zeitpunkt für das Ende der Ölförderung im Wattenmeer sein. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, sich mit allen politischen und rechtlichen Möglichkeiten für dieses Ende einzusetzen.
Aus diesem Landtag sollten starke Signale an den Betreiber gehen, dass eine weitere Ausbeutung der Ölvorkommen vor unserer Küste nicht länger akzeptiert wird. Dies muss auch für die Offshore-Förderung außerhalb des Wattenmeeres gelten, denn ein Ölteppich macht vor der Nationalparkgrenze nicht halt. Weitere Erkundungsbohrungen dürfen daher nicht mehr genehmigt werden.
Auch in Niedersachsen und Hamburg gibt es Bestrebungen, der Ölförderung in der Nordsee ein Ende zu setzen. Die norddeutschen Länder sollten sich schnell auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen.



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