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Lars Harms zu TOP 38 - Ölförderung im Wattenmeer beenden
Presseinformation Kiel, den 20.05.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 38 Ölförderung im Wattenmeer spätestens 2011 beenden Drs 17/536Die Ölpest im Golf von Mexiko hat wieder einmal gezeigt, dass keine Technik und keineVorschrift hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann. Der Schaden, der dort jetztentsteht, hat unabsehbare negative Auswirkungen auf die Natur, die Menschen und auf dieWirtschaft.Auch wenn die Bohr- und Förderinsel Mittelplate A nicht vergleichbar ist mit Tiefseebohrinseln,so kann niemand für die Mittelplate A eine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten. Diegibt es einfach nicht, darüber müssen wir uns im klaren sein.Das Wattenmeer ist ein hochsensibler und weltweit einzigartiger Lebensraum und einÖkosystem, das dem Schutz eines Nationalparkgesetzes und der europäischen RichtlinieNATURA 2000 unterliegt und von der UNESCO zum Weltnaturerbe der Menschheit erklärtwurde. Diese Schutzkategorien sind berechtigt und wurden vom SSW unterstützt, denn es gilt,diese Einmaligkeit zu schützen und zu bewahren. 2Für alle diese Schutzkategorien gilt, dass im Anmeldeverfahren oder imGesetzgebungsverfahren immer wieder auf den Bestandsschutz der Bohr- und Förderinselhingewiesen wurde. Aus diesem Grund hat die Mittelplate A immer wieder einen Sonderstatuserfahren. Daher ist sie explizit im Nationalparkgesetz berücksichtigt und im Anmeldeverfahrenzum Weltnaturerbe wurde hierauf besonders Bezug genommen.Nach Auffassung des SSW haben Bohr- und Förderinseln aber nichts im Wattenmeer zusuchen. Die Erdölförderung im Wattenmeer hat nichts mit traditioneller Nutzung zu tun. Aberim Zusammenhang mit dem Nationalparkgesetz war die Ausnahmeregelung für dieMittelplate A seinerzeit das politisch Machbare.Wenn es aber darum geht, dass die Konzession zur Erdölförderung im nächsten Jahr ausläuft,ist die Position des SSW klar und deutlich: Sie darf nicht verlängert werden! Daher fordern wirdie Landesregierung auf, mit RWE-DEA den Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeerdingfest zu machen. Es darf auch keine Hintertür oder Möglichkeit geben, die es dem Konzernermöglicht, Explorationsbohrungen durchzuführen oder von außen in den Bereich desWattenmeeres hinein nach Öl zu bohren. Hier gilt es von vornherein alles Machbare zu tun, umzu verhindern, dass von anderer Stelle kilometerweit entfernte Ölfelder im Nationalparkabgepumpt werden.Nur so können wir das Szenario verhindern, dass, nachdem die Ölquellen unter dem Wattausgebeutet sind, möglicherweise in einigen Jahren Co2 aus Kohlekraftwerken dorteingelagert wird. Der Dreck aus Kohlekraftwerken wird so direkt unter einem Nationalpark undWeltnaturerbe gelagert werden. Das widerspräche den Zielen des Nationalparks und desWeltnaturerbes. Das kann nicht das Ziel der Landesregierung sein. Ziel muss es vielmehr sein,weitere Bohrungen und auch andere zukünftig möglich erscheinende industrielle Nutzungenunseres Wattenmeeres zu verhindern. Daher darf die Konzession nicht verlängert werden undes dürfen keine weiteren Konzessionen erteilt werden, die den Zielen von nationalen undinternationalen Schutzkategorien entgegenstehen. 3Aus diesem Grund ist die Forderung nach einer Anpassung des Bundesbergrechts anbestehende FFH-Richtlinien nur logisch. Derart weitreichende Auswirkungen auf Schutzgebietedürfen nicht stillschweigend durchgewunken werden, ohne entsprechende Beteiligung derÖffentlichkeit oder Umweltprüfung.