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Wolfgang Kubicki: Der Landtag setzt ein Zeichen und spart bei sich selbst
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 223/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 16. Juni 2010 Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort! Finanzen / Landtag / Abgeordnetengesetz Wolfgang Kubicki: Der Landtag setzt ein Zeichen und spart bei sich selbst In seiner Rede zu TOP 10 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: „Ich habe es bereits heute Morgen im Rahmen der Regierungserklärung angesprochen: Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf zum Abgeordnetengesetz ein Zeichen setzen. Wir zeigen auf, dass wir zum gleichen Zeitpunkt, da wir den Kommunen und den Eltern durch die Streichung des beitragsfreien Kindergartenjahres eine Belastung zumuten, als Parlament auch selbst einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes leisten. Wir stellen klar, dass der Landtag in Zeiten von Sparpaketen nicht nur von anderen Beiträge erwartet, sondern sich auch selbst in die Pflicht nimmt. Dies ist ein wichtiges Zeichen an alle diejenigen,- denen wir künftig mehr abverlangen, - denen wir künftig weniger finanzielle Unterstützung zukommen lassen können, - denen wir teilweise auch keine Zuschüsse mehr gewähren. Dieser Gesetzentwurf ist der erste Schritt. Weitere werden folgen. So sind auch beim Ruhegehaltsanspruch der Abgeordneten des Landtages oder bei den Fraktionszuwendungen Einschnitte verabredet. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Heute legen CDU und FDP einen Gesetzentwurf vor, der die zusätzlichen Entschädigungen für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen kürzen wird. So schlagen wir Ihnen vor, die Zulagen für den Landtagspräsidenten, die Vizepräsidentinnen und –präsidenten, die Fraktionsvorsitzenden sowie der Parlamentarischen Geschäftsführer um jeweils zehn Prozent zu kürzen.Insgesamt leistet der Landtag allein durch diese Maßnahme einen Sparbeitrag von über 140.000 Euro pro Jahr also knapp eine halbe Million Euro bis zum Ende der Legislaturperiode. CDU und FDP haben vereinbart, dass das Gesetz bereits ab dem 01. August 2010 in Kraft treten soll. Damit weichen wir von dem zunächst vorgelegten Empfehlungen der Haushaltsstrukturkommission ab, die die Umsetzung dieser Maßnahme erst ab 2011 vorgeschlagen hatte. Es ist aber aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, wenn wir bereits zum 1. August das beitragsfreie Kindergartenjahr kürzen und damit zuerst bei anderen anfangen und nicht bei uns selbst.Was wir mit dem Gesetzentwurf nicht implizieren wollen, ist, dass wir die Abgeordnetendiäten für unangemessen hoch halten. Im Gegenteil: Aber hier hat der Landtag durch Verzicht auf die Diätenerhöhung bereits eine erhebliche Vorleistung erbracht.Der beste Sparbeitrag hingegen, den der Landtag selbst leisten kann, ist eine Wahlrechtsreform, die die Zahl der Abgeordneten im Landtag wirksam auf die in der Verfassung vorgesehene Zahl von 69 begrenzt. Ein Landtag mit 95 Abgeordneten kann und sollte sich das Land künftig nicht mehr leisten.So kostet uns dieser vergrößerte Landtag allein bei den Abgeordnetendiäten inklusive Altersversorgung und Mitarbeiterkostenerstattung ca. 3 Millionen Euro pro Jahr, also ca. 15 Millionen Euro in dieser Wahlperiode.Daher ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte Wahlrechtsreform dringend notwendig und wir haben auch verabredet, diese im Herbst dieses Jahres abzuschließen.Wir werden da verlässlich sein.Wir hätten uns gewünscht, auch die Änderung des Abgeordnetengesetzes in dieser Tagung zu beschließen, kommen aber den Wünschen der Opposition entgegen und beraten gern noch einmal den Gesetzentwurf im Ausschuss, bevor wir im Juli einen entsprechenden Beschluss fassen.Das Inkrafttreten wird auf jeden Fall zum 1. August 2010 erfolgen. Daran lassen wir nicht rütteln.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/