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Werner Kalinka zu TOP 23: Die Umsetzung geschieht auf Bundesebene
InnenpolitikNr. 212/10 vom 16. Juni 2010Werner Kalinka zu TOP 23: Die Umsetzung geschieht auf BundesebeneSperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort"Am 5. Juni 2009 ist die neue Richtlinie über europäische Betriebsräte in Kraft getreten. Sie muss von den Mitgliedern innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden. Geschieht dies nicht, entspricht es der Rechtsnatur von Richtlinien der Europäischen Union, dass sie nach Ablauf der Umsetzungsfrist in den Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden können. Die Umsetzung der Betriebsräte-Richtlinie geschieht auf Bundesebene und nicht im Schleswig-Holsteinischen Landtag.Der derzeitige Stand ist auf Bundesebene, dass im zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales der gesamte durch diese Richtlinie veranlasste Änderungsbedarf in den gesetzlichen Regelungen überprüft und bearbeitet wird. Wir dürfen für das 4. Quartal dieses Jahres mit einem Referentenentwurf rechnen, und dass die Richtlinie auch für Schleswig-Holstein vor dem Fristende im Juni nächsten Jahres umgesetzt sein wird.Der Antrag der SPD-Fraktion betrifft also nur noch die Frage, ob es die Schleswig-Holsteinische Landesregierung bewirken kann, dass die Änderung der Rechtslage einige Monate früher als geplant herbeigeführt wird, und ob es Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 die Landesregierung bewirken kann, dass in den zuständigen Stellen in den Bundesministerien schneller gearbeitet wird, und dass der Bundestag die notwendigen Gesetze noch schneller beschließt. Gerade letzteres können wir aber schon heute sicherlich ausschließen.Man ist gut beraten, in der Gesetzgebung gründlich zu arbeiten und sollte nicht der Neigung verfallen, in immer kürzer werdenden Abständen Eilgesetze zu beschließen, die hinterher nachgebessert und korrigiert werden müssen. Eine gute Gesetzgebung braucht einfach ihre Zeit. Diesen Anspruch werden auch zu Recht unsere zuständigen und fachkundigen Kollegen auf Bundesebene für Ihre Arbeit erheben. Und es besteht kein Anlass, sie zu drängen oder es anders zu halten." Seite 2/2