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Anke Spoorendonk zu TOP 24 - Weiterbildungsgesetz
Presseinformation Kiel, den 17. Juni 2010 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 24 Weiterbildungsgesetz Drs. 17/594Manchmal ist es von Vorteil, wenn man schon seit einigen Jahren dabei ist. BestimmteThemen wiederholen sich, ebenso die Diskussionen und die Argumente. Als ich 1996 kurz nachmeinem Einzug in dieses Parlament auf der Jahrestagung des Volkshochschulverbandes war,sagte Herr de Jager - damals gerade zum weiterbildungspolitischen Sprecher der CDUaufgestiegen -, dass wir unter dem Eindruck einer sich ständig verschlechterndenHaushaltslage stünden und es unter diesem Gesichtspunkt wenig sinnvoll sei, einWeiterbildungsgesetz zu verabschieden. Wie Sie sehen, hat sich seitdem wenig verändert. DieHaushaltslage ist immer noch schlecht und auch die Argumente gegen einWeiterbildungsgesetz sind damals genauso schlecht wie heute.Wir haben es also mit einer Diskussion zu tun, die alt und bekannt ist. In dem vorliegendenAntrag fordert die SPD ein Weiterbildungsgesetz, in dem die Aufgabenverteilung, dieAnerkennung von Einrichtungen, die Weiterbildungsverbünde, das Recht auf Bildungsurlaubund die Berichtspflichten geregelt werden. Ich will den Antrag nicht schlecht reden, aber mitBlick auf die Historie und die bereits geführten Debatten zu diesem Thema wäre mehr auch 2wirklich mehr gewesen. Denn gehört zur Geschichte dazu, dass die SPD schon in eigenenKoalitionsverträgen verankert hatte, dass sie ein Weiterbildungsgesetz verabschieden wollte.Dies darf aber nicht davon ablenken, dass die Forderung nach einem Weiterbildungsgesetzauch 30 Jahre nach dem allerersten Weiterbildungsgesetz immer noch aktuell und notwendigist. Weiterbildung hat in den meisten Bundesländern Verfassungsrang, 14 von 16Bundesländern haben Weiterbildungsgesetze, die im Kern alle die Weiterbildung alseigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens sehen. Innovative Gesetze, diewirklich eine strukturelle und finanzielle Entwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildungsichern, gibt es jedoch kaum. Im Kern dienen die Gesetze viel mehr dem Ausdruck einespolitischen Stellenwertes und der Verortung von Weiterbildung in der Landespolitik.Mir ist ehrlich gesagt rätselhaft, warum es in Schleswig-Holstein nie gelungen ist, einErwachsenen- und Weiterbildungsgesetz zu verabschieden. Kaum ein anderes gesellschafts-und wirtschaftspolitisches Ziel findet so breiten Konsens wie die Forderung, Weiterbildungauszubauen. Mit dem Bildungsurlaubsgesetz wird diese Forderung allerdings nicht erfüllt unddas BFQG ist auch kein Ersatz für ein Weiterbildungsgesetz. In Schleswig-Holstein herrscht inSachen Weiterbildung seit vielen Jahren Stillstand. Mit anderen Worten ist Schleswig-Holsteinhier noch ein Entwicklungsland, das von einer Politik des Nichteinmischens geprägt ist. Für denSSW möchte ich allerdings ganz klar sagen, dass wir keine Verschiebebahnhöfe mehrbrauchen, sondern eine Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand, Individuen undUnternehmen und vor allem eine Politik der Erwachsenen- und Weiterbildung, die auf dieZukunft gerichtet ist und den Stellenwert des Lebenslangen Lernens lebt.Auf der bereits angesprochenen Jahrestagung sagte der damalige Vorsitzende desVolkshochschulverbandes, Herr Hutterer: „Wer heute ein Gesetz fordert (…), gilt entweder alsverantwortungsloser Glücksspieler oder als naiver, politischer Träumer.“ Damals wie heutedenke ich, dass gerade diejenigen, die ein Gesetz fordern, verantwortungsvolle Realisten sind. 3Zunehmend ist die Weiterbildung geprägt von Entstaatlichung, Kommerzialisierung,Individualisierung und Projektorientierung. Es gibt haufenweise wissenschaftlicher Analysendazu, welche langfristigen Konsequenzen diese Entwicklung für die Weiterbildung hat. Undum es kurz zusammenzufassen, wenn wir so weitermachen, wird Weiterbildung zum privatenGut, dass sich nur noch die Reichen leisten können.Darum kann es aber keinem von uns gehen. Für den SSW sage ich daher in aller Deutlichkeit,wir brauchen ein Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetz, in dem nicht nur die beruflicheWeiterbildung gesichert wird, sondern auch die Erwachsenenbildung an den Volkshochschulenund Bildungsstätten im Land. Ein Weiterbildungsgesetz ist dabei nicht nur ein Struktur- undLeistungsgesetz. Es geht auch darum, ein Weiterbildungsgesetz als Gestaltungsgesetz zunutzen, um die Erwachsenen- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln.