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17.06.10 , 16:03 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 24 - Weiterbildungsgesetz

Presseinformation Kiel, den 17. Juni 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 24 Weiterbildungsgesetz Drs. 17/594

Manchmal ist es von Vorteil, wenn man schon seit einigen Jahren dabei ist. Bestimmte
Themen wiederholen sich, ebenso die Diskussionen und die Argumente. Als ich 1996 kurz nach
meinem Einzug in dieses Parlament auf der Jahrestagung des Volkshochschulverbandes war,
sagte Herr de Jager - damals gerade zum weiterbildungspolitischen Sprecher der CDU
aufgestiegen -, dass wir unter dem Eindruck einer sich ständig verschlechternden
Haushaltslage stünden und es unter diesem Gesichtspunkt wenig sinnvoll sei, ein
Weiterbildungsgesetz zu verabschieden. Wie Sie sehen, hat sich seitdem wenig verändert. Die
Haushaltslage ist immer noch schlecht und auch die Argumente gegen ein
Weiterbildungsgesetz sind damals genauso schlecht wie heute.


Wir haben es also mit einer Diskussion zu tun, die alt und bekannt ist. In dem vorliegenden
Antrag fordert die SPD ein Weiterbildungsgesetz, in dem die Aufgabenverteilung, die
Anerkennung von Einrichtungen, die Weiterbildungsverbünde, das Recht auf Bildungsurlaub
und die Berichtspflichten geregelt werden. Ich will den Antrag nicht schlecht reden, aber mit
Blick auf die Historie und die bereits geführten Debatten zu diesem Thema wäre mehr auch 2
wirklich mehr gewesen. Denn gehört zur Geschichte dazu, dass die SPD schon in eigenen
Koalitionsverträgen verankert hatte, dass sie ein Weiterbildungsgesetz verabschieden wollte.


Dies darf aber nicht davon ablenken, dass die Forderung nach einem Weiterbildungsgesetz
auch 30 Jahre nach dem allerersten Weiterbildungsgesetz immer noch aktuell und notwendig
ist. Weiterbildung hat in den meisten Bundesländern Verfassungsrang, 14 von 16
Bundesländern haben Weiterbildungsgesetze, die im Kern alle die Weiterbildung als
eigenständigen und gleichberechtigten Teil des Bildungswesens sehen. Innovative Gesetze, die
wirklich eine strukturelle und finanzielle Entwicklung der Erwachsenen- und Weiterbildung
sichern, gibt es jedoch kaum. Im Kern dienen die Gesetze viel mehr dem Ausdruck eines
politischen Stellenwertes und der Verortung von Weiterbildung in der Landespolitik.


Mir ist ehrlich gesagt rätselhaft, warum es in Schleswig-Holstein nie gelungen ist, ein
Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetz zu verabschieden. Kaum ein anderes gesellschafts-
und wirtschaftspolitisches Ziel findet so breiten Konsens wie die Forderung, Weiterbildung
auszubauen. Mit dem Bildungsurlaubsgesetz wird diese Forderung allerdings nicht erfüllt und
das BFQG ist auch kein Ersatz für ein Weiterbildungsgesetz. In Schleswig-Holstein herrscht in
Sachen Weiterbildung seit vielen Jahren Stillstand. Mit anderen Worten ist Schleswig-Holstein
hier noch ein Entwicklungsland, das von einer Politik des Nichteinmischens geprägt ist. Für den
SSW möchte ich allerdings ganz klar sagen, dass wir keine Verschiebebahnhöfe mehr
brauchen, sondern eine Lastenverteilung zwischen öffentlicher Hand, Individuen und
Unternehmen und vor allem eine Politik der Erwachsenen- und Weiterbildung, die auf die
Zukunft gerichtet ist und den Stellenwert des Lebenslangen Lernens lebt.


Auf der bereits angesprochenen Jahrestagung sagte der damalige Vorsitzende des
Volkshochschulverbandes, Herr Hutterer: „Wer heute ein Gesetz fordert (…), gilt entweder als
verantwortungsloser Glücksspieler oder als naiver, politischer Träumer.“ Damals wie heute
denke ich, dass gerade diejenigen, die ein Gesetz fordern, verantwortungsvolle Realisten sind. 3
Zunehmend ist die Weiterbildung geprägt von Entstaatlichung, Kommerzialisierung,
Individualisierung und Projektorientierung. Es gibt haufenweise wissenschaftlicher Analysen
dazu, welche langfristigen Konsequenzen diese Entwicklung für die Weiterbildung hat. Und
um es kurz zusammenzufassen, wenn wir so weitermachen, wird Weiterbildung zum privaten
Gut, dass sich nur noch die Reichen leisten können.


Darum kann es aber keinem von uns gehen. Für den SSW sage ich daher in aller Deutlichkeit,
wir brauchen ein Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetz, in dem nicht nur die berufliche
Weiterbildung gesichert wird, sondern auch die Erwachsenenbildung an den Volkshochschulen
und Bildungsstätten im Land. Ein Weiterbildungsgesetz ist dabei nicht nur ein Struktur- und
Leistungsgesetz. Es geht auch darum, ein Weiterbildungsgesetz als Gestaltungsgesetz zu
nutzen, um die Erwachsenen- und Weiterbildung in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln.

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