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18.06.10 , 10:32 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Sparkassengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 4 – Sparkassengesetz Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin 24105 Kiel
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Monika Heinold: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 366.10 / 18.06.2010 Wortbruch darf nicht zum Markenzeichen der Landesregierung werden
In der Finanzkrise, die bei weitem noch nicht zu Ende ist, haben sich die regional veranker- ten Sparkassen als Stabilitätsanker erwiesen. In der Regel haben sie Geschäfte betrieben, die sie verstehen und überblicken konnten – angesichts des Desasters der Landesbanken ein Wert an sich.
Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind mittelstandsorientiert, kennen ihre KundInnen, und sind in ihrer Region tief verwurzelt. Sie sind, neben den Volks- und Raiffeisenbanken, als Finanzinstitute in kommunaler Trägerschaft die wichtigsten Finanzpartner des Mittels- tands in Schleswig-Holstein. Die Sparkassen finanzieren -> fast jede zweite Investition schleswig-holsteinischer Unternehmen (45 Prozent) -> sie finanzieren mit 73 Prozent den größten Teil des Kreditvolumens des Handwerks und übernehmen jede zweite Existenzgründung -> mit 40 Prozent tragen die Sparkassen maßgeblich den Mittelstandsfonds des Landes -> sie sind bei 5 von 10 Unternehmen die Hausbank -> statistisch gesehen ist jeder zweite schleswig-holsteiner Kunde einer Sparkasse und -> die Sparkassen in Schleswig-Holstein sind Arbeitgeber für 8.415 MitarbeiterInnen und haben mit einer Ausbildungsquote von 9,5 Prozent einen Spitzenwert.
Deshalb steht für die Grüne Landtagsfraktion fest: eine Änderung des Sparkassengesetzes darf die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Sparkassen nicht gefährden. Und weil das vorliegende Gesetz dafür keine hundertprozentige Garantie gibt, darf es heute nicht be- schlossen werden!
Meine Damen und Herren, seit Beginn der Beratung über diesen Gesetzentwurf stand eine zentrale Frage im Raum: Warum dieser Gesetzentwurf wenn er derart risikobehaftet ist? CDU und FDP argumentieren mit der notwendigen Stärkung der Eigenkapitalbasis der Seite 1 von 3 Sparkassen – ein ernst zu nehmendes Argument, denn auch die Sparkassen sind nicht ganz ungeschoren durch die Finanzkrise gekommen und ihre Beteiligung an der HSH Nordbank birgt weitere Risiken.
Aber gerade an den Problemen der NOSPA lässt sich doch festmachen, dass der Gesetz- entwurf gar nicht hilft, diese Altlasten zu lösen. Im Gegenteil. Letztendlich wird für das De- saster der NOSPA kein Dritter zahlen, sondern es sind die Stadt Flensburg und der Spar- kassenfonds, die für die Verluste einstehen werden.
Auch die beabsichtigte Umwandlung von Sicherheits-Rücklagen in Stammkapital bringt erst einmal keinen Cent an Eigenkapital mehr, sondern ganz im Gegenteil: Wird Stammkapital gebildet, so muss dieses zukünftig verzinst werden. Damit wird die Eigenkapitalbasis ge- schmälert, nicht gestärkt.
Immerhin haben CDU/FDP bei der Verwendung des Erlöses beim Verkauf von Stammkapi- talanteilen nachgebessert. Erzielt der Sparkassenträger durch Anteilsübertragung Erlöse, so müssen diese für die Dauer von mindestens zehn Jahren als stille Einlage in der Spar- kasse bleiben. Damit wird zumindest verhindert, dass es nicht zu zusätzlichem Kapitalab- fluss bei der jeweiligen Sparkasse kommt, und auch das schnelle Kassemachen für die Kommunen ist damit vom Tisch.
Allerdings ist diese Nachbesserung nicht nachhaltig, denn eine stille Einlage des Trägers mit einer Laufzeit von 10 Jahren erfüllt nicht die künftigen Kriterien für die Anerkennung als Kernkapital (Basel 3). Das läuft dem selbst erklärten Ziel des Gesetzgebers, das Eigenkapi- tal der Sparkassen stärken zu wollen, zuwider. Außerdem müsste eine solche stille Einlage marktgerecht verzinst werden, damit kein beihilferechtliches Problem aufgrund geltender EU-Gesetze entsteht. Nachbesserung überhastet und mangelhaft!
Meine Fraktion begrüßt die vorgenommene Klarstellung, dass das Innenministerium nicht befugt ist, im Rahmen der Aufsicht über die kommunale Haushaltswirtschaft zu verlangen, dass Träger von Sparkassen Stammkapitalanteile bilden oder bereits gebildetes Stammka- pital übertragen müssen. Es wäre fatal, wenn die Kommunen vom Innenminister angewie- sen werden könnten, ihre Anteile an den Sparkassen zu verhökern um Haushaltslücken zu schließen.
Der eigentliche Webfehler des Gesetzes bleibt aber nach wie vor bestehen: Die Gefahr, dass dieser Gesetzentwurf ein nicht wieder rückgängig zu machender Einstieg in die Priva- tisierung der Sparkassen ist. Das sieht auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der in den letzen Wochen Alarm geschlagen hat und vor einer Verabschiedung des Geset- zes warnt – leider vergeblich, denn CDU und FDP haben scheinbar auf Durchzug geschal- tet und laufen sehenden Auges ins Risiko.
Die FDP hat immer wieder die Umwandlung der Sparkassen in Aktiengesellschaften gefor- dert. Privat vor Staat gilt für sie noch immer. Aus den desaströsen Fehlern der Finanzkrise hat die FDP nichts gelernt. Dass aber auch die CDU trotz aller Unsicherheiten diesem Ge- setz zustimmen will, obwohl mehrere Kreistage, Handwerkskammern und der Sparkassen- und Giroverband vor dieser Gesetzesänderung warnen, das zeigt, wie weit sich die CDU von ihrer eigenen Basis entfernt hat.

2 Auch die Vollversammlung der IHK zu Lübeck hat am 15.6.2010 noch einmal an CDU und FDP appelliert, die Vereinbarkeit des Gesetzesentwurfes mit EU-Recht im Vorwege europa- rechtlich abzusichern und das bewährte Drei-Säulen-Modell unserer Kreditwirtschaft nicht zu gefährden. Nehmen sie diesen Appell ernst.
Meine Damen und Herren, zwar gehört die HASPA dem Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband (HSGV) an und erfüllt damit die neu formulierte Bedingung in Paragraf 4 Abs. 5. Es führt aber kein Weg daran vorbei, dass die HASPA Holding nicht mit der für ein Ge- setzesvorhaben notwendigen Gewissheit zum öffentlichen Sektor gehört, und dass es die rechtliche Einschätzung gibt, dass das Gesetz gegen die von der EU vorgegebene Kapital- verkehrsfreiheit verstößt, weil der Erwerberkreis von Stammkapital beschränkt wird. Die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Gesetzentwurf ist ein unüberhörbarer Warnschuss aus Brüssel. Die EU-Kommission führt aus: „Die HASPA ist eine Sparkasse nach altem Hamburgischem Recht, dessen Fortgeltung auf Artikel 163 des Einführungsge- setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, also einer privatrechtlichen Vorschrift beruht.“ Und weiter heißt es: „Es ist ferner festzuhalten, dass Hamburg über kein Sparkassengesetz ver- fügt, welches die Rechtsnatur der HASPA-Finanzholding als öffentlich definieren würde.“ Das sind deutliche Worte, die einen öffentlich-rechtlichen Status der HASPA verneinen.
Auch CDU und FDP haben Zweifel am Status der HASPA – warum wurde sonst die neue Formulierung im Gesetz über die Beendigung einer Beteiligung und die Rückabwicklung von übertragenem Stammkapital aufgenommen? Konsequenter wäre es allerdings gewe- sen, auf die Bildung von Stammkapital ganz zu verzichten und die Sparkassen in ihrer jet- zigen Struktur nicht zu gefährden.
Die Sparkassen ermöglichen es allen Bürgerinnen und Bürgern ein Konto zu eröffnen – unabhängig vom Geldbeutel. Die Sparkassen stehen nicht für zügelloses und unreguliertes Gewinnstreben, sondern für eine Stärkung der Region. Und die Sparkassen haben sich zum größten nichtstaatlichen Förderer von Kunst, Kultur und gemeinnützigen Aufgaben entwickelt. Angesichts der dramatischen Haushaltslage von Land und Kommunen ein un- verzichtbarer Beitrag. Allein 2009 haben die Sparkassen in Schleswig-Holstein bei einer Bi- lanzsumme von 36,5 Milliarden Euro unmittelbar oder über ihre Stiftungen 14,5 Millionen Euro für gemeinnützige Projekte zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP – ihr Gesetzentwurf birgt das Risiko eines Einstiegs in die Privatisierung der Sparkassen. Lehnen Sie deshalb den Gesetzesentwurf heute ab und tragen Sie mit ihrer Stimme dazu bei, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkas- sen so erhalten bleiben wie sie sind: gemeinwohlorientiert und bürgernah.
Herr Ministerpräsident, Sie hatten am 7.1.2009 erklärt, dass Sie eine Gesetzesänderung nicht mitmachen, wenn die Begrenzung auf die Sparkassenorganisationen europarechtlich nicht abzusichern ist. Stehen Sie heute zu ihrem gegebenen Versprechen, damit „Wort- bruch“ nicht zum Markenzeichen dieser Landesregierung werden soll. Noch ist es nicht zu spät – jede Stimme zählt.



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