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Lars Harms zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes
Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes Drs. 17/250, 585Denn sie wissen nicht, was sie tun. So entschuldigte Jesus seine Peiniger vor Gott. Ich habenicht vor, die Politik dieser Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zu entschuldigen. ImGegenteil! Dieser Landtag wird heute in der 2. Lesung eine Änderung des Sparkassengesetzesverabschieden, von der niemand genau weiß, was sie bringt. Und die auch niemand haben will.Eine solche Politik ist nicht zu entschuldigen, sie ist einfach dumm.Jeder zweite Bürger Schleswig-Holsteins ist Kunde bei einer Sparkasse, fünf von zehnUnternehmen haben eine Sparkasse als Hausbank und die Sparkassen finanzieren fast jedezweite Existenzgründung im Land. Sie haben einen Marktanteil von 37%, 350 Filialen, 145Selbstbedienungscenter, 836 Geldautomaten und 8.400 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein.Außerdem haben die Sparkassen von 2000-2009 rund 500 Millionen Euro Steuern im Landgezahlt und 14 Millionen Euro in Kultur, Sport und soziale Projekte gesteckt. Das ist einebeeindruckende Bilanz! 2Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Landesregierung vor, die Sparkassen stärken zuwollen. Das Problem ist nur, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf genau dasGegenteil erreicht. Statt die Sparkassen durch die Bildung von Stammkapital zu stärken, wirddie Teilprivatisierung der Sparkassen eingeläutet und die Eigenkapitalbasis geschwächt.Die Teilprivatisierung wird durch die Zulassung landesfremder Minderheitsbeteiligungen anden Sparkassen eingeläutet. Im Klartext: Andere freie und öffentlich-rechtliche Sparkassen inDeutschland dürfen bis zu 25,1% des Stammkapitals der Sparkassen erwerben. Ganz oben aufder Liste der Interessenten steht die HASPA aus Hamburg. Die HASPA ist allerdings eine freieSparkasse, so dass mit einem möglichen Erwerb von Sparkassenanteilen auch anderePrivatbanken die Möglichkeit bekommen, sich einzukaufen. Nicht nur, dass mit demGesetzentwurf aufgrund des Diskriminierungsverbots gegen EU-Recht verstoßen wird. Auchwird der Zerstörung des öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems Tür und Tor geöffnet.Wenn jetzt die Landesregierung sagt, dass der rechtliche Status der HASPA doch noch gar nichtgeklärt ist, macht es das erstens nicht besser und stimmt zweitens auch nicht. Nicht nur dieEuropäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen,dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, in der die HASPA als öffentlich definiert wird.Außerdem hat die HASPA selbst 1984 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass sienicht den öffentlich-rechtlichen Sparkassen zuzuordnen ist und dadurch vom Regionalprinzipbefreit wurde. Es gibt also höchstrichterliche Rechtssprechungen, aus denen eindeutighervorgeht, dass die freiwillige Unterordnung der HASPA unter bestimmte Grundsätze derSparkassenpolitik noch lange keine öffentlich-rechtliche Sparkasse aus ihr macht. Nur weil daSparkasse draufsteht, muss also noch lange keine Sparkasse drin sein. Nach dieser eindeutigenRechtslage kann mir keiner mehr erzählen, dass es bei diesem Gesetzentwurf nicht um eineTeilprivatisierung des kommunalen Sparkassenwesens geht. 3Mit der Minderheitsbeteiligung anderer Banken an den Sparkassen soll die Eigenkapitalbasisder Sparkassen gestärkt werden. Gerade dadurch wird die Kapitalbasis aber geschwächt. Mitder Bildung von Stammkapital ist nämlich kein automatischer Zufluss von Kapital an dieSparkassen verbunden. Die Verkäufer von Stammkapital sind nämlich an erster Stelle dieKommunen, die angesichts der desolaten Finanzlage vor allem ein Interesse daran haben, ihreneigenen Haushalt aufzupäppeln. Und sich daher dem Veräußerungsdruck vonSparkassenanteilen daher gar nicht verschließen können.Da hilft auch kein Zwang zum Halten von Stillen Einlagen. Ob dieses überhaupt rechtens ist, istungeklärt und selbst nach der zeitlichen Begrenzung könnte das Kapital abgezogen werden.Darüber hinaus müsste dieses Kapital, das vielleicht gar nicht benötigt wird, auch nochmarktgerecht verzinst werden, was die Sparkassen dann wieder schwächt.Es ist also mehr als fraglich, ob die Sparkassen von dem Verkauf überhaupt einen finanziellenVorteil haben. Einen finanziellen Nachteil haben sie auf jeden Fall. Denn jeder Käufer vonStammkapital hat Recht auf Rendite und hofft natürlich auf möglichst hohe Rendite. DieGewinne werden also aus den Sparkassen abgeführt und zwar auch in andere Bundesländerwie z.B. Hamburg. Mit dem Regional- und Verankerungsprinzip der kommunalen Sparkassendürfte kaum vereinbar sein, dass Gewinne aus der regionalen Wirtschaft und Bevölkerung ananonyme Kapitalgeber in landesfremde Gebiete abfließen. Aber die Bewahrung der bisherigenAufgabenstellung der Sparkassen scheint ja sowieso nicht im Interesse dieser Landesregierungzu sein.Frau Loedige hat bereits bekannt gegeben, dass dieser Gesetzentwurf erst der Anfang ist unddie FDP eigentlich eine Beteiligung von 49,9% ermöglichen wollte. Mit dem vorliegendenGesetzentwurf wird also ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel in der Geschäftspolitik derSparkassen eingeläutet, der auf Teilprivatisierung, Fremdbestimmung und Marktorientierungsetzt. Die bisherigen Aufgabenstellungen der Sparkassen - also Bildung eines regionalen 4Geschäftsgebietes, Sicherstellung der Kreditversorgung des Mittelstandes, Orientierung amGemeinwohl und der Verzicht auf ein einseitiges Streben nach Rendite - werden mit diesemGesetzentwurf von einer Gewinn- und ausschüttungsorientierten Bankenlandschaft überrollt.Mit der Logik dieser Landesregierung führt eine verbesserte Eigenkapitalausstattung derSparkassen dazu, dass diese zukünftig bei verschärften Eigenkapitalanforderungen besserbestehen können. Also je mehr Eigenkapital, desto höher die Leistungsfähigkeit der Sparkassenam Markt. Dazu kann ich aus Sicht des SSW und den Erfahrungen des letzten Jahres nur sagen:Das hatten wir schon mal bei der HSH. Wir alle haben mitbekommen, wozu der Drang nachmehr Rendite und riskanteren Geschäften geführt hat. Warum also sollten wir die Sparkassenin die gleiche Situation drängen? Es hat sich als großer Vorteil erwiesen, dass diesemittelständisch orientierten Sparkassen und auch die Volks- und Raiffeisenbanken geradenicht in so hohem Maße an den internationalen Finanzmärkten beteiligt waren. Diese Bankensind relativ unbeschadet aus der Wirtschafts- und Finanzkrise rausgekommen. Eine Änderungder Geschäftspolitik der Sparkassen führt also nicht nur zu der Gefahr, dass diese demsteigenden Renditedruck nachgeben und riskante Geschäfte eingehen, auch die Aufgabe nicht-attraktiver Kundenverbindungen und Geschäftsfelder, die Verödung des ländlichen Raums unddie Beendigung des öffentlichen Auftrags stehen im Raum. Aber das ist ja nicht neu, dieseLandesregierung tritt die Schwachen mit Füßen und lässt den ländlichen Raum veröden.Insofern hat dieses Gesetz System.Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, dass wir diese Politik nicht unterstützen! Wir tragendie Lobbypolitik dieser Landesregierung zugunsten einstiegsbereiter Großbanken nicht mit. DieSparkassen haben durch ihren Verband und ihre Trägerstruktur ausreichend Möglichkeiten, umvorhandene Probleme innerhalb der Sparkassenstruktur zu lösen. Und sie haben bereits selbstbekannt gegeben, dass sie eigene Probleme selbst lösen können. 5Die Landesregierung legt großen Wert darauf, zu betonen, dass das Gesetz ein KANN-Gesetzist. Da bleibt also nur noch die Hoffnung, dass keine einzige Sparkasse in Schleswig-Holsteindie Irrwege, die dieses Gesetz bietet, jemals geht. Aber besser wäre es, wenn dieserGesetzentwurf in den Mülleimer der Geschichte geworfen wird. Deshalb stimmen wir gegenden Gesetzentwurf.