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18.06.10 , 11:04 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes

Presseinformation Kiel, den 18. Juni 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes Drs. 17/250, 585

Denn sie wissen nicht, was sie tun. So entschuldigte Jesus seine Peiniger vor Gott. Ich habe
nicht vor, die Politik dieser Landesregierung und der Koalitionsfraktionen zu entschuldigen. Im
Gegenteil! Dieser Landtag wird heute in der 2. Lesung eine Änderung des Sparkassengesetzes
verabschieden, von der niemand genau weiß, was sie bringt. Und die auch niemand haben will.
Eine solche Politik ist nicht zu entschuldigen, sie ist einfach dumm.


Jeder zweite Bürger Schleswig-Holsteins ist Kunde bei einer Sparkasse, fünf von zehn
Unternehmen haben eine Sparkasse als Hausbank und die Sparkassen finanzieren fast jede
zweite Existenzgründung im Land. Sie haben einen Marktanteil von 37%, 350 Filialen, 145
Selbstbedienungscenter, 836 Geldautomaten und 8.400 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein.
Außerdem haben die Sparkassen von 2000-2009 rund 500 Millionen Euro Steuern im Land
gezahlt und 14 Millionen Euro in Kultur, Sport und soziale Projekte gesteckt. Das ist eine
beeindruckende Bilanz! 2
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Landesregierung vor, die Sparkassen stärken zu
wollen. Das Problem ist nur, dass die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf genau das
Gegenteil erreicht. Statt die Sparkassen durch die Bildung von Stammkapital zu stärken, wird
die Teilprivatisierung der Sparkassen eingeläutet und die Eigenkapitalbasis geschwächt.


Die Teilprivatisierung wird durch die Zulassung landesfremder Minderheitsbeteiligungen an
den Sparkassen eingeläutet. Im Klartext: Andere freie und öffentlich-rechtliche Sparkassen in
Deutschland dürfen bis zu 25,1% des Stammkapitals der Sparkassen erwerben. Ganz oben auf
der Liste der Interessenten steht die HASPA aus Hamburg. Die HASPA ist allerdings eine freie
Sparkasse, so dass mit einem möglichen Erwerb von Sparkassenanteilen auch andere
Privatbanken die Möglichkeit bekommen, sich einzukaufen. Nicht nur, dass mit dem
Gesetzentwurf aufgrund des Diskriminierungsverbots gegen EU-Recht verstoßen wird. Auch
wird der Zerstörung des öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems Tür und Tor geöffnet.


Wenn jetzt die Landesregierung sagt, dass der rechtliche Status der HASPA doch noch gar nicht
geklärt ist, macht es das erstens nicht besser und stimmt zweitens auch nicht. Nicht nur die
Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen,
dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, in der die HASPA als öffentlich definiert wird.
Außerdem hat die HASPA selbst 1984 vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass sie
nicht den öffentlich-rechtlichen Sparkassen zuzuordnen ist und dadurch vom Regionalprinzip
befreit wurde. Es gibt also höchstrichterliche Rechtssprechungen, aus denen eindeutig
hervorgeht, dass die freiwillige Unterordnung der HASPA unter bestimmte Grundsätze der
Sparkassenpolitik noch lange keine öffentlich-rechtliche Sparkasse aus ihr macht. Nur weil da
Sparkasse draufsteht, muss also noch lange keine Sparkasse drin sein. Nach dieser eindeutigen
Rechtslage kann mir keiner mehr erzählen, dass es bei diesem Gesetzentwurf nicht um eine
Teilprivatisierung des kommunalen Sparkassenwesens geht. 3
Mit der Minderheitsbeteiligung anderer Banken an den Sparkassen soll die Eigenkapitalbasis
der Sparkassen gestärkt werden. Gerade dadurch wird die Kapitalbasis aber geschwächt. Mit
der Bildung von Stammkapital ist nämlich kein automatischer Zufluss von Kapital an die
Sparkassen verbunden. Die Verkäufer von Stammkapital sind nämlich an erster Stelle die
Kommunen, die angesichts der desolaten Finanzlage vor allem ein Interesse daran haben, ihren
eigenen Haushalt aufzupäppeln. Und sich daher dem Veräußerungsdruck von
Sparkassenanteilen daher gar nicht verschließen können.


Da hilft auch kein Zwang zum Halten von Stillen Einlagen. Ob dieses überhaupt rechtens ist, ist
ungeklärt und selbst nach der zeitlichen Begrenzung könnte das Kapital abgezogen werden.
Darüber hinaus müsste dieses Kapital, das vielleicht gar nicht benötigt wird, auch noch
marktgerecht verzinst werden, was die Sparkassen dann wieder schwächt.


Es ist also mehr als fraglich, ob die Sparkassen von dem Verkauf überhaupt einen finanziellen
Vorteil haben. Einen finanziellen Nachteil haben sie auf jeden Fall. Denn jeder Käufer von
Stammkapital hat Recht auf Rendite und hofft natürlich auf möglichst hohe Rendite. Die
Gewinne werden also aus den Sparkassen abgeführt und zwar auch in andere Bundesländer
wie z.B. Hamburg. Mit dem Regional- und Verankerungsprinzip der kommunalen Sparkassen
dürfte kaum vereinbar sein, dass Gewinne aus der regionalen Wirtschaft und Bevölkerung an
anonyme Kapitalgeber in landesfremde Gebiete abfließen. Aber die Bewahrung der bisherigen
Aufgabenstellung der Sparkassen scheint ja sowieso nicht im Interesse dieser Landesregierung
zu sein.


Frau Loedige hat bereits bekannt gegeben, dass dieser Gesetzentwurf erst der Anfang ist und
die FDP eigentlich eine Beteiligung von 49,9% ermöglichen wollte. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf wird also ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel in der Geschäftspolitik der
Sparkassen eingeläutet, der auf Teilprivatisierung, Fremdbestimmung und Marktorientierung
setzt. Die bisherigen Aufgabenstellungen der Sparkassen - also Bildung eines regionalen 4
Geschäftsgebietes, Sicherstellung der Kreditversorgung des Mittelstandes, Orientierung am
Gemeinwohl und der Verzicht auf ein einseitiges Streben nach Rendite - werden mit diesem
Gesetzentwurf von einer Gewinn- und ausschüttungsorientierten Bankenlandschaft überrollt.


Mit der Logik dieser Landesregierung führt eine verbesserte Eigenkapitalausstattung der
Sparkassen dazu, dass diese zukünftig bei verschärften Eigenkapitalanforderungen besser
bestehen können. Also je mehr Eigenkapital, desto höher die Leistungsfähigkeit der Sparkassen
am Markt. Dazu kann ich aus Sicht des SSW und den Erfahrungen des letzten Jahres nur sagen:
Das hatten wir schon mal bei der HSH. Wir alle haben mitbekommen, wozu der Drang nach
mehr Rendite und riskanteren Geschäften geführt hat. Warum also sollten wir die Sparkassen
in die gleiche Situation drängen? Es hat sich als großer Vorteil erwiesen, dass diese
mittelständisch orientierten Sparkassen und auch die Volks- und Raiffeisenbanken gerade
nicht in so hohem Maße an den internationalen Finanzmärkten beteiligt waren. Diese Banken
sind relativ unbeschadet aus der Wirtschafts- und Finanzkrise rausgekommen. Eine Änderung
der Geschäftspolitik der Sparkassen führt also nicht nur zu der Gefahr, dass diese dem
steigenden Renditedruck nachgeben und riskante Geschäfte eingehen, auch die Aufgabe nicht-
attraktiver Kundenverbindungen und Geschäftsfelder, die Verödung des ländlichen Raums und
die Beendigung des öffentlichen Auftrags stehen im Raum. Aber das ist ja nicht neu, diese
Landesregierung tritt die Schwachen mit Füßen und lässt den ländlichen Raum veröden.
Insofern hat dieses Gesetz System.


Für den SSW möchte ich ganz klar sagen, dass wir diese Politik nicht unterstützen! Wir tragen
die Lobbypolitik dieser Landesregierung zugunsten einstiegsbereiter Großbanken nicht mit. Die
Sparkassen haben durch ihren Verband und ihre Trägerstruktur ausreichend Möglichkeiten, um
vorhandene Probleme innerhalb der Sparkassenstruktur zu lösen. Und sie haben bereits selbst
bekannt gegeben, dass sie eigene Probleme selbst lösen können. 5
Die Landesregierung legt großen Wert darauf, zu betonen, dass das Gesetz ein KANN-Gesetz
ist. Da bleibt also nur noch die Hoffnung, dass keine einzige Sparkasse in Schleswig-Holstein
die Irrwege, die dieses Gesetz bietet, jemals geht. Aber besser wäre es, wenn dieser
Gesetzentwurf in den Mülleimer der Geschichte geworfen wird. Deshalb stimmen wir gegen
den Gesetzentwurf.

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